e
Amtsverkündigungsbtaü t
für -ie Provinzialdirektton Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
Ak. 25 Erscheint Dienstag und Freitag. L
x— —-------- ____ _"ni 2kur durch die Post zu beziehen. "1932
Inhaltsübersicht: Verordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen D-e Tagegelder der Körkommissionen. - Maul- und ^auerBe,'
— Senkung der Bierpreise. — Kreistagssitzung. — — Dienstnachrichten.
Druck der Brühl'schen Llniversitäts-Buch- und Steindruckerei, U Lange, Gießen
Bekanntmachung.
Betr.: Kreistagssitzung am «.April 1932.
, Am Samstag, dem 9. April 1932, nachmittags 2 Uhr, findet im Sitzunas- l““1 ö/.s Regierungsgebaudes, Landgraf-Philipp-Platz Nr 3 zu Gießen ehre
Sl*S“ni415 «-b°» ■» äÄ,.”
1’ Diensteinweisung von Kreistagsmitgliedern.
2. strufung und Begutachtung der Rechnung der Kreiskasse und des » ^rwaltungsberichts des Kreisausschusses für 1930.
3. Feststellung des Voranschlags des Kreises Gießen für 1932 und in Verbindung damit Beschlußfassung über die Ausschlagssätze wr d e
. ®r£t¨agen und die Kreissondergebäudesteuer für 3tj 1932
=•’ Erhebung einer Kreishundesteuer 1932.
5. Verschiedenes.
Gießen, den 4. April 1932.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.
3. Preistafeln.
feinem °usschenkt, ist verpflichtet, vom 26. März 1932 ab in
iemf>Tr „-Maftslokal eine Preistafel anzubringen, auf der die am 8. De- SeiMstkm '9t gewesenen und die jeweils geltenden Preise für jede in dem ^cyaftslokal ausgeschenkte Maßeinheit Vollbier ersichtlich sind.
4. Automaten-Restaurants.
fcftnnrnnt’B'^611 .■3'ffern * 1 2 und 3 gelten nicht für Automaten- “f 6,n ”n "**• *"
5. Flaschenbier und Weißbier.
bierBBrBn9e™u°.-m 4- Februar 1932 über die Senkung der Flaschen- d°2 k und der Weißbierpreise in Groß-Berlin bleiben in Kraft. Die mnä6in„ ergebenden Verkaufspreise sind anteilig um den Betrag zu ^sMgen, um den die Steuern für das hl ermäßigt worden sind. Soweit
I %r^np."„9fÄ*iIe °i.°" Vl^gen ergeben, bleiben Bruch-
ä Pf werden B Unberücksichtigt; Bruchteile von mehr als
/2 ps. weroen auf 1 Pf. aufgerundet.
o. Härtebestimmungen.
r ■ soweit der Ausschankpreis in Gaststätten in der Zeit vom 1. Oktober anredimnThu /'"schließlich bereits gesenkt worden ist kann die nhlr ? 9 bL^etr ®entun9 auf Antrag von den obersten Landesbehörden
oder den von diesen mit der Durchführung beauftragten Behörden aestatte^ werden, >edoch mit der Beschränkung, daß gegenüber den Preisen vom ^r^n»em-öer ■1931„ble gesamte Biersteuersenkung und der Preisnachlaß der finb aJf lh»n'V0'UtnI B??06 3ur Auswirkung kommt. In diesen Fällen
Tben ^.b'btafeln nicht die Preise vom 8. Dezember 1931 sondern die Preise vom 1. Oktober 1931 den neuen Preisen gegenüberzustellen
Berlin, den 22. März 1932.
Der Reichskommissar für Preisüberwachung.
gez. Dr. Goerdeler.
Betr.: Wie oben.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir beauftragen Sie, die Wirte und Flaschenbierhändler Ihres Bezirks ™f,bte /"»nöe Anordnung nochmals besonders hinzuweisen Die Wirte und Flaschenbierhändler sind verpflichtet, in dem Geschäftslokal eine imh’hi» n, an90bm>5en,.A^ ber bie am 8. Dezember 1931 gültig gewesenen
”Orn. 22' ®tar3 1932 geltenden Preise für Bier ersichtlich sind Wir machen weiter darauf aufmerksam, daß die Anordnung des Preiskom- nnsiars vom b^Februar 1932 (AVBl. Nr. 15 v. 1932) für Flaschenbierpreste autf) Jeute noch gilt, und daß der darin festgesetzte Flaschenbierpreis um den Betrag weiter zu senken ist, um den die Steuern für das Hektoliter gemäß Verordnung des Reichspräsidenten vom 19. März 1932 (RGBl. I ®' erl"a6'gt worden sind. Wir empfehlen Ihnen, die Durchführung zu überwachen und Zuwiderhandlungen uns berichtlich anzuzeigen ° 9
Gießen, den 4. April 1932.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Tagegelder der Körkommissionen.
.„Der Kreisausschuß des Kreises Gießen hat durch Beschluß vom 24 März 1932 die Tagegelder der Kreiskorkommission wie folgt festgesetzt- 3
1. bet einer Dauer des Dienstgeschäfts bis zu 6 Stunden auf 3 —RM 2. bei einer Dauer des Dlenstgeschäfts von über 6 Stunden auf 6 RM Gießen, den 1. April 1932.
Kreisamt Gießen. J.V.: Schmidt.
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche.
A" Burkhardsfelden ist die Seuche erloschen. Die angeordneten Sperrmaßnahmen werden aufgehoben. operr-
Gießen, den 30. März 1932.
Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.
Diensknachrichken des Sreisamtes. ~
Landwirt Heinrich Wagner von Birklar wurde zum Beigeordneten der Gemeinde Birklar gewählt und verpflichtet -oetgeoroneten öer
«„S ,$r” S * * *'“,r0) 411 m"[- ""d Stenfad,,
r Die Obergasse von Mittelsgasse bis Schäfergasse wurde zum ©nerr-
Gemarkung Rieder-Erlenbach wurden
Bekanntmachung.
Betr.: Verordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 28. 3.1931. pumqcyer -UU5-
Alit Rücksicht auf den Mißbrauch, der mit nicht zugelassenen transparenten anläßlich des ersten Wahlganges der Reicksmäfident/nn«bi getrieben worden ist werden für ben feiten ® oon uns nicht zugelassen werden. Personen, die Transparente zum Aus hang bringen, werden unnachtsichtlich zur Anzeige gebracht werden
Gießen, den 5. April 1932.
Kreisamt.Gießen. I. V.: Ritzel.
Betr.: Senkung der Bierpreise.
Anordnung.
. Auf Grund der §§ 13, 4 und 7 der Verordnung über die Befugnisse MMe?G°7471 merh P/rwüberwachung vom 8. Dezember Ml 31(8351.1, S. 747) werden die bisher ergangenen Anordnungen zur Sen- iung der Bierpreise mit Rücksicht auf die Verordnung des Reichspräsi- denten vom 19. Marz 1932 über Biersteuersenkung, Realsteuersperre 1932
ss11 or»e st"Laröcha, wirtschasts- und zollpolitische Maßnahmen (RGBl. I I 6.13a, erster Teil: Biersteuersenkung) wie folgt abgeändert: ' I
1. Brauereipreise.
, Die gebundenen und nicht gebundenen Preise der Brauereien für °/° Stammwürzegehalt werden mit Wirkung
"?"'.2^Atarz 1932 gegenüber dem Stande vom 8. Dezember 1931 über I
*•« Verordnung des Reichspräsidenten vom 19. Marz I 93^ mretenbe- Steuerermäßigung hinaus um RM. 2,25 pro hl gefentt I ®'.e Brauereien dürfen bisher gewährte Rabatte oder Rückvergütungen b'^ °öen vorgeschriebene Ermäßigung nur anrechnen wenn die Ra- I batte ober Rückvergütungen aus einem bestimmten Anlaß (z. B. einmaliger I JortgejalIentifPraC^lüerb,Jt8Un9'> 0e0eben tt)orben sind und dieser Anlaß I Unter die Rabatte ist nicht die Verlegerspanne als solche zu rechnen. I
2. Ausschankpreise.
Die Ausschankpreise der Gaststätten für deutsches Bier mit einem I ö nm^nSur3e9Le^a Dori '"ehr als 11 °/o werden gegenüber dem Stande I "E D.^Eörr 1931 mit Wirkung vom 26. März 1932 ab in der Weife I ffinWrttbnVbel- ^Ä!^!"^liche Ausschankpreis pro hl in den einzelnen I Gaststätten für jeöe Biersorte zu vermindern ist d I
a) um den Betrag, um den sich der Einkaufspreis des Gastwirtes I öl gegenüber dem Stande vom 8. Dezember 1931 vermindert hat I
preifes) Un9 b"^Veichs- undGemeindebiersteuer sowie des Brauerei- I b) weiteren Betrag von RM. 2,25 pro hl. Ausgenommen sind I
MÄ lnurblne" Gründ der Preise vom 8. Dezember 1931 I ber durchschnittliche Schanknutzen nicht mehr als RM. 20— pro hl I betrug; für diese Gaststätten wirb bie weitere Ermäßigung auf I NM. 2,— pro hl festgesetzt. I
durchschnittliche Ausschankpreis wirb wie folgt berechnet:
ber neuen ®e9eni!i,b/rfteIIung der Preise vom 8. Dezember 1931 unb I SemXrt nntö s"st3ustellen, welcher Ausschankpreis pro hl sich für jebe I . Sie bmiarft Bitt'$"0ru"öeIegung des hierfür geforderten Preises ergibt. | luiaiB^nr a“ tev^^ °rtterp-retfe für öie einzelnen Gemäßarten sind I • tei en ; b'e Summe ist durch die Anzahl der Gemäßarten zu |
■ Gemäße von mehr als Z> Liter bleiben hierbei unberücksichtigt I norMmam!» (,ui?g. ber.nach a und b vorzunehmenden Gesamtsenkung hat I erBn 4h A* iÖrrn ®oftftätte gebräuchlichsten Gemäßarten zu I g„* B', ^/Öoch soltz wo die Steuersenkung den Betrag von RM. 7,-- I 1931 in 'hberM1!rI-^anfprels fur wenigstens eines der am 8. Dezember I SJ bcr Gaststätte vorhandenen Gemäß mit weniger als % Liter I Wß um volle 5 Rpf. ermäßigt werden I -


