Ausgabe 
4.10.1932
 
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Erscheint Dienstag und Freitag.

4. Oktober

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der Brühl'schen Universitäts-Buch. und Steindruckerei. A. Lange. Gießen.

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Klauenseuche m Hessen. Reichstagswahl um 6. November 1932. Die Hessische Berwaltuugskarte.

- Bekämpfung ansteckender Krankheiten. Pol-izewerordnung, betreffend den Schutz der Wasserleitung der Stadt Grünberq. Die Schrift Der Gleiberg m Natur und Geschichte". Dienstnachrichten

Betr.: Die SchriftDer Gleiberg in Natur und Geschichte".

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Der Gleibergverein hat eine SchriftDer Gleiberg in Natur und Geschichte" herausgegeben, die eine wertvolle Sammlung von Aufsätzen über den Gleiberg und seine Geschichte enthält. Die Schrift ist reich bebildert.

Das Kreisschulamt ist in der Lage, eine größere Anzahl von Abdrucken unentgeltlich an die Schulvorstände abzugeben.

Die für die einzelnen Schulvorstände bestimmten Stücke werden in dem Geschäftszimmer des Kreisschulamts zum Empfang bereitgehalten.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Stücke demnächst gegen Empfangs­bescheinigung abholen zu lassen.

Gießen, den 27. September 1932.

Hessisches Kreisschulamt. 3. 33.: Fischer.

lle.

Kreises.

rf derDeut- Lehrer Paul re. Es wird teilzunehmen.

Verordnung über die Neuwahl des Reichstags.

Vom 20. September 1932.

Auf Grund des § 6 des Reichswahlgesetzes vom 6. März 1924 (RGBl. I S. 159) wird verordnet:

Die Hauptwahlen zum Reichstag finden am 6. November 1932 statt.

Berlin, den 20. September 1932.

Der Reichspräsident.

von H i n d e n b u r g.

Der Reichsminister des Innern. Freiherr von Gayl.

reifes.

fügt:

Reichspräfi-

Büros des g in Berlin Staatsmann hat Geneh- l-Listen auf reck und die

Dienstnachrichten des Kreisamkes.

Hermann Velten II. zu Göbelnrod wurde zum Beigeordneten der Gemeinde Göbelnrod gewählt und verpflichtet.

In Bönstadt (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die angeordneten Sperrmaßnahmen wurden ab 28. September aufge­hoben. Der Kreis Friedberg ist nunmehr wieder frei von Maul- und Klauenseuche.

Der Minister des Innern hat die Erlaubnis erteilt:

der Hindenburgspende, Rechtsfähige Stiftung, Berlin, zur Sammlung von Geldspenden durch Werbeschreiben, Aufrufe und mündliche Werbung zugunsten der Hindenburgspende bis zum 31. Dezember 1932;

dem Verband der Vereine des ehemaligen Infanterie-Regiments 117 zur Sammlung von Geldspenden durch Werbeschreiben, Aufrufe und münd­liche Werbung (Haussammlung) zur Errichtung eines Ehrenmals für die im Weltkrieg Gefallenen des Regiments bis zum 31. März 1933. Der Minister des Innern hat im Wege des Loseaustauschverkehrs im

Volksstaat Hessen gestattet:

24. Volkswohllotterie, Ziehungstermin: 11. bis 18. November 1932. Der Ziehungstermin der Geldlotterie zugunsten der Grünewaldkapelle in Stuppach, Württemberg, ist auf den 27. Oktober 1932 verlegt worden.

Bekanntmachung.

Betr.: Erlaß einer Polizeiverordnung betreffend den Schutz der Wasser­leitung der Stadt Grünberg.

Die Polizeiverordnung betreffend den Schutz der städtischen Wasserwerks­anlagen zu Grünberg vom 1. August 1895, sowie der Nachtrag hierzu vom 16. März 1922 werden mit Genehmigung des Herrn Ministers des Innern vom 15. September zu Nr. 3R. d. I. 40 526 aufgehoben.

Gießen, den 24. September 1932.

Kreisamt Gießen. 3.33.: Schmidt.

Bekanntmachung.

Betr.: Bekämpfung ansteckender Krankheiten; hier: Aenderung der Polizei­verordnung vom 22. März 1910.

Mit Zustimmung des Kreisausschusses des Kreises Gießen und mit Genehmigung des Herrn Ministers des 3nnern vom 22. August 1932 zu Nr. M. d. 3- II 7158 wird die Polizeioerordnung, betreffend die Bekämpfung ansteckender Krankheiten vom 22. März 1910, in der Fassung vom 30. No­vember 1921, 24.3anunr 1929 und 10. Februar 1931 wie folgt geändert:

Artikel 1.

3n § 1 wird als Ziffer 15a neu ausgenommen:

15a. Papageienkrankheit bei Menschen, Psittacosis."

Artikel 2.

Dieser Nachtrag tritt mit der Veröffentlichung im Amtsverkündigungs- blatt in Kraft,

Gießen, den 30. September 1932.

Kreisamt Gießen. 3. 33.: Schmidt.

Nachweisung

über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen

am 1. September 1932.

Kreises.

rfügt:

am Montag, räsidenien in ieru fällt der ist die Feier

Inhalten.

Amtsverkündigungsblati

für -ie provinzial-irektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

s, Berlin, M ipende Niobe g in der 3elt

Sammlung

I von Hindew r Hindenburg-

Bekanntmachung.

Betr.: Reichstagswahl am 6. November 1932.

Der Reichspräsident hat durch Verordnung vom 20. September 1932 (Reichsanzeiger Nr. 222 vom 21. September 1932) als Tag der Wahl zum Reichstag Sonntag, den 6. November 1932, bestimmt. Mit der Verordnung des Reichsministers des 3nnern vom 27. September 1932 (veröffentlicht >m Deutschen Reichsanzeiger Nr. 228 vom 28. September 1932) sind die Stimmlisten und Stimmkarteien vom 16. bis 23. Oktober 1932 auszulegen.

Auf Grund des § 15 des Reichswahlgesetzes in der Fassung vom 6. März 1924 (RGBl. I, S. 159), abgeändert durch Gesetz vom 13. März 1924 (RGBl. I, S. 173) wird zum Kreiswahlleiter für den Wahlkreis Nr. 33 Hessen-Darmstadt Ministerialrat Bornemann in Darmstadt (Dienstanschrift: Staatsministerium, Neckarstraße 7) und zu seinem Stellvertreter Lega­tionsrat Dr. Heinemann in Darmstadt (Dienstanschrift wie vorher) ernannt.

Wegen frist- und ordnungsmäßiger Einreichung der Kreiswcchlvor- Ichläge, Verbindungs- und Anschlußerklärungen wird auf die §§ 15, 16 und 19 des Reichswahlgesetzes verwiesen.

Darmstadt, den 1. Oktober 1932.

Hessisches Gesamtministerium.

Adelung. Kirn bergen. Leuschner.

Retr.: Die Hessische Verwaltungskarte.

An die Bürgermeistereien des Kreises.

Wir erinnern die Rückständigen an die Erledigung unserer Verfügung vom 2. September 1932.

Eießen, den 30. September 1932.

Kreisamt Gießen. 3.33.: Ritzel. ___

Kreis

Gemeinden (Gutsbezirke)

Gehöfte

ins­gesamt

davon (Sp. 1) neu

ins­gesamt

davon (Sp. 3) neu

1

2

3

4

Darmstadt...........

_

_

Bensheim............

Dieburg.............

Erbach..............

Groß-Gerau..........

Heppenheim..........

Offenbach............

Alsfeld..............

Büdingen............

Friedberg............

2

17

5

Gießen..............

Lauterbach...........

Schotten.............

Alzey...............

Bingen ..............

Mainz..............

Oppenheim...........

Worms..............

Hessen

2

17

5