Ausgabe 
3.5.1932
 
Einzelbild herunterladen

Bekanntmachung, betreffend Einfuhr frischen Obstes in Frankreich.

Vom 26. April 1932.

Alle Sendungen frischen Obstes, die aus irgendeinem Land nach Frankreich gehen, muffen von einem Ursprungszeugnis begleitet sein aus dem zu ersehen sein muß, an welchem Ort das in der Sendung' ent­haltene Obst gewachsen ist.

Die erforderlichen Ursprungszeugnisse sind nach nachstehendem Muster von der Bürgermeisterei auszufüllen.

Darmstadt, den 26. April 1932.

Hessisches Ministerium der Finanzen, Abteilung für Landwirtschaft, gez.: Dr. Röhler.

(Siegel)

Unterschrift.

Ursprungs-Zeugnis.

_ Hiermit wird bescheinigt, daß der Inhalt der nachstehend bezeichneten Sendung >m Land........Provinz........ und zwar in der

Gemeinde..........gewachsen ist.

Obstart und Sorte:........

Anzahl und Art der Packungen der Sendungen: . . .

Zeichen und Nummern:........

Datum........

Bekanntmachung.

BUr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Sauter; hier: Drainagekosten 3n der Zeit vom 4. Mai 1932 bis einschließlich 17. Mai 1932 liegt

auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Lauter

der Kommissionsbeschluh vom 20. Januar 1932 Ziffer 1

r.n,e*,ft dem dazu gefertigten Drainagekostenausschlaq zur Einsicht der Beteiligten offen.

< ®J]!®elbun9en hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während rer-;i?h en e0lrni,963ei. bei 'ber Bürgermeisterei Lauter schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Lauterbach, den 28. April 1932.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar:

Ohly, Regierungsrat.

Betr.: Förderung der werktätigen Erziehung in Hessen.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

iclq^ßLr(ti'e,LauLbi[e.irt ber Darmstädter Zeitung Nr. 99 vom 28. April dungswesen^hch^ 'ßerfU91,n0 bes Herrn Ministers für Kultus und Bil-

Gießen, den 29. April 1932.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Fischer.

Dienstnachrichken des Kreisamtes.

DOn CotIar 'st Zum stellvertretenden Wiegemeister der Gemeinde Lollar ernannt und verpflichtet worden.

Ä^reS Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Der Ort wurde zum Sperrgebiet und die Gemarkung Oppershofen zu Beobachtungsgebiet erklärt. 0

3" Neder-Erlenbach ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die angeordneten Sperrmaßnahmen werden ab 28. April 1932 aufgehoben. . J?n Dieder-Wöllstadt (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauen­seuche erloschen. Die angeordneten Sperrmahnahmen wurden aufgehoben.