5

rhalb einer !M Kreisann- -schuß. Der -6 der 2lusf.<;

igens als fc en 8, 10) (ihi; 3 der Versitz, cherdet enögiilfij hrerschein ot» 1 einer Frist i- schwerde an j.

Verordnung *. 'erben mit Ziichkeit mit ® Urschriften W

Berkündigunji Verordnung «- ivinzialhaupP

Idroschkenwesti.

5 en.)

ne Stadt Sitji- gelassen, die n erkehr mit Kq illen.

rien.

Anweisung iiliti mtmachung 8« Bl. S. 1387) uii eschriebenen ui

nicht übersteig»

ung, MitieM ireite ohne M

e) oder in te müssen hendgk ) fest sein. In der Wand hiM nden fein, seiet ter dem Führ» >n dem Führer Die Windschch

fenster in Gch irersitz kann tu

'prudjten Stell» Türangeln ui»

fweisen.

eglichen Beriet te sich nicht l* an ihnen step ezug aus tNlT cksette mit eins n sein. Sie » so aufzusülM i mit den Tür» sind vorzusth»

Sitzen und M Sitzen und rdeck haben üs

d. Dieser $<* messen [ein, -gebracht wer « eben. Für 9». >ren Wagens

Ein neben dem Führer angebrachter Sitz darf von Fahrgästen nur flitzt werden, wenn hiergegen keine sicherheitspolizeilichen Bedenken

7. Anstrich.

Die Kraftdroschken müssen einen dunklen Anstrich tragen.

Für Kraftdroschken gelten folgende Abmessungen:

Wagen mit 2 Sitzen

Wagen mit 2 Sitzen

u. 2 Hilfssitzen

u. ohne Hilfssitze

im Innern

im Innern

ajfjötje vom Erdboden bis zum

6-Sitzer

4-Sitzer

Austritt höchstens

di höhe vom Erdboden bis zur Oberkante d. Einsteigeöffnung

42 cm

38 cm

höchstens

c) höhe vom Fußboden des Wa­gens bis zur Decke in der

75 cm

70 cm

Kitte gemessen mindestens j) höhe der Tür von der Schwelle dis zum Deckenrahmen im

125 cm

120 cm

Lichten mindestens

h höhe des Sitzpolsters über dem Fußboden gemessen an der Vorderkante des Sitzpol-

120 cm

105 cm

fters mindestens

h Lichte Weite der rechten Tür- össnung in Höhe von 50 cm über dem Fußboden bis zum

35 cm

30 cm

Leckenraum mindestens g Lichte Weite oberhalb d. Arm­lehnen zwischen der Polsterung

55 cm

50 cm

der Seitenwände mindestens h Lichte Weite für den Führer­

raum zwischen Seitenwand u. der senkrechten Ebene an der d. angestelltes Gepäck oder eine Schutzwand die Bewegungs­freiheit behindert werden kann.

110 cm

100 cm

mindestens

65 cm

65 cm

i) Sitztiese mindestens

k) Länge der Bodenfläche von der Vorderwand hinter dem Führersitz bis zur Vorderkante

50 cm

50 cm

der Sitze mindestens h Lichte Lange zwisch. der Vor­derwand u. dem Rückenpolster, waagrecht über der Vorder­kante des Sitzes gemessen min­

80 cm

50 cm

destens

130 cm

100 cm

Aussparungen in der Vorderwand sind auf dieses Maß nicht an- Uiechnen.

8. Aeußere Kennzeichnung.

Die Dienstnummer ist auf beiden Seiten des Wagens an gut sicht- tatr Stelle fest anzubringen.

Die Dienstnummer ist auf einem Schild angebracht. Es besteht aus einem 1 mm starken weißlackierten Eisenblech mit der Abmessung 10:8, tni dem die Ziffern der Dienstnummer in schwarzer Farbe 8 cm hoch nnh in ihren Grundstrichen 1 cm stark sein müssen.

9. Aeußere Ausstattung und Zubehör.

Die Kraftdroschken müssen mit elektrischer Beleuchtung, mit einem «mischen Anlasser und mit einer elektrischen Freilampe ausgerüstet sein. . Sie Freilampe ist rechts an der Windschutzscheibe oder an dem Amu Pfosten der Wand zwischen Führersitz und Wageninnern in W von 1400 bis 1700 mm über der Fahrbahn senkrecht anzubringen « muß Dom Führersitz aus leicht einschaltbar sein. Jede Lampe muh wn vorn, von hinten und von der Seite, an der sie angebracht ist, zu sein. Ist die Lampe eingeschaltet, so erscheint das WortF r e i" !" Märzen Buchstaben auf mattweißem Grunde. Ist sie ausgeschaltet, ;1 das WortF r e i" in einer Entfernung von einem Meter nicht 9r erkennbar fein. Die Buchstabengröße ist für dasF" 50 mm, fönst «am lieber und unter der Schrift muß der Grund 20 mm frei bleiben, üede Kraftdroschke muß mit Fahrtrichtungsanzeigern versehen sein, ».M bei Dunkelheit von vorn und hinten leicht sichtbar sind. An der ?Mutzscheibe muh ein Scheibenwischer, der leicht zu bedienen ist, an- S'Werb'1 fnnn ele^nsck; durch Unterdrück oder mit der Hand be- Zede Kraftdroschke muß mit Rückblickspiegel versehen sein, dieser kann «-wem Sucher verbunden werden.

» ^de Kraftdroschke ist mit einer Vorrichtung zu versehen, die eine iMdert9^ de r^ H a lt e plä tz e durch nach unten ablaufendes Oel ver-

10. Innere Ausstattung.

1(rJr FuNoden der Kraftdroschke muß mit einer sauberen und nicht 1 J|etlen Decke, Linoleum oder Gummibelag versehen fein.

6 2flfbinn $nnern des Wagens ist ein Schild in Größe von nicht mehr L mm an sichtbarer Stelle anzubringen, das die Dienstnummer

! n schke sowie Namen (Firma), Wohnung (Geschäftssitz) und ge= trägt 5 aut^ den Fernsprechanschluß des Droschkenunternehmers

Vasen und Vasenhalter sind nicht gestattet. Falls Gardinen angebracht werden, hat dies in Rollenform zu geschehen. Die Anbringung von Heiz­vorrichtungen sind erwünscht. Jedoch ist es verboten, sogenannte Heiz­töpfe, die mit Holzkohle und dergleichen gefeuert werden, zu benutzen.

11. Fahrpreisanzeiger und Quittungsdrucker.

Jede Kraftdroschke muß mit einem Fahrpreisanzeiger versehen sein, der den Betrag des vorn Fahrgast zu zahlenden Fahrpreises unmittelbar anzeigt.

Jeder Fahrpreisanzeiger muß mit einem Plombenverschluß des Polizeiamts versehen sein.

Der Fahrpreisanzeiger ist so anzubringen, daß er durch den Führer von seinem Platze gelesen und bedient und vom Innern des Wagens durch den Fahrgast leicht beobachtet werden kann. Es können auch zwei im rechten Winkel zueinander stehende Skalen angebracht sein, von denen eine vom Führer, die andere vom Wageninnern aus abgelefen werden kann.

Jeder Fahrpreisanzeiger muß mit einer beweglichen eisernen roten Fahne versehen sein, die auf beiden Seiten die Aufschrift:Frei" trägt und mit dem Gangwerk des Fahrpreisanzeigers in Verbindung steht.

Der Fahrpreisanzeiger muh für Fahrten während der Dunkelheit mit einer Beleuchtungseinrichtung versehen sein.

Mit dem Fahrpreisanzeiger kann auch ein Ouittungsdrucker ver­bunden (ein.

12. Fahreigenfchaflen.

Auf ebener Straße muß jede Kraftdroschke bei normaler Besetzung mit dem vorletzten Gang anfahren können.

Das Beschleunigungsvermögen des Fahrzeugs in der Ebene muß derartig fein, daß mit voll eingerückter Kuppelung im direkten Gang eine Geschwindigkeitsfteigerung von 8 auf 40 km je Stunde in 14 Sekunden möglich ist.

Hessisches Polizeiamt. Gießen, den

Erlaubnisurkuude zum Betriebe einer Kraftdroschke.

Auf Grund der Polizeioerordnung, betreffend das öffentliche Kraft- droschenwefen (Kraftdroschkenordnung) vom für die Stadt Gießen wird dem der hierdurch die Erlaubnis erteilt, eine Kraftdroschke mit der Nr.....in

Betrieb zu setzen.

Die Erlaubnis unterliegt der Bedingung, daß der Inhaber der Er­laubnisurkunde:

1. Den Bestimmungen der Kraftdrofchkenordnung und allen sonstigen in bezug auf diesen Gewerbebetrieb bestehenden oder noch zu er­lassenden Anordnungen pünktlich nachkommt;

2. den Fahrpreisanzeiger an der richtigen Seite des Führersitzes so anbringt, daß er vom Führer aus bedient und von den Fahrgästen im Innern des Wagens aus leicht beobachtet werden kann. Falls Aenderungen des Tarifs angeordnet werden, diesen sofort Folge gegeben wird;

3. nach besten Kräften für einen ordnungsmäßigen Betrieb der Kraftdroschken-Anrufzentrale sorgt und die hierüber erlassenen Be­stimmungen in der Polizeiverordnung über das öffentliche Kraft­droschkenwesen genau beobachtet;

4. seinen angestellten Kraftdroschkenführern die vorstehenden Konzes- sionsbedingungen bekanntgibt und sie anhalt, die Vorschriften auf das genaueste zu beachten.

Für die Handlungen seiner Angestellten ist der Konzessionär ver­antwortlich.

Kraftdroschken-Schein.

Die von dem Kraftdroschkenunternehmer, Herr dem Polizeiamt vorgeführte und zugelassene Kraftdroschke ist ein. . sitziger ........Wagen mit einem Hubraum mit der Motornummer ....

Der Kraftdroschke ist die Dienstnummer .... zugewiesen.

Der Fahrpreisanzeiger hat die Fabriknummer ....

(Dienstsiegel.)

Gießen, den

Hessisches Polizeiamt.

Lichtbild mit

Namensunterschrift

und Stempel.

Kraftdroschkenführerschein Nr

Der Kraftdroschkenfllhrer

geboren am.......zu.......

wohnhaft hier, straße Nr. . . . erhält die Erlaubnis, eine unter den Bedingungen der Kraftdrofchkenordnung vom zum öffentlichen Betrieb zugelassene Kraftdroschke zu führen.

Dieser Schein verliert seine Gültigkeit am . . .

Gießen, den

Hessisches Polizeiamt.