Amisverkündigungsblatt h
für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
flr.31 Erscheint Dienstag und Freitag. 28. April Rur durch die Post zu beziehen. 1931
Lnhalts-Aebersicht: Verordnung über Aenderung des Ausmahlungssatzes für Roggenmehl. - Die Aenderung der Sätze für die Vermahlung Don Jnlandsweizen. Vaudarlehen 1931. — Hauptkörung 1931. — Einladung zu den Vorträgen des „Bundes der Heimatschulfreunde". Iienstbefreiung am 1. Mai. — Die Erhebung einer Biersteuer in den Gemeinden Harbach, Mainzlar, Ober°Befsingen und Dillingen- - Polizeiverordnung über das öffentliche Kraftdroschkenwefen in der S.adt Gießen.
Verordnung
über das Inkrafttreten der Verordnung über Aenderung des Ausmahlnngs- fahes für Roggenmehl nach dem Vrokgefehe.
Vom 4. April 1931.
Auf Grund des § 6 des Brotgesetzes in der Fassung der Bekannt- mchung vom 10. Dezember 1930 (Reichsgesetzblatt I S. 625) wird ver- orbnet:
Die Verordnung über Aenderung des Ausmahlungssatzes für Roggen- mehl nach dem Brotgesetze vom 27. März 1931 (Deutscher Reichsanzeiger Jtr.74 vom 28. Mürz 1931) tritt bereits am 9. April 1931 in Kraft.
Berlin, den 4. April 1931.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.
Schiele.
Fünfte Verordnung
über die Aenderung der Sähe für die Vermahlung von Inlandsweizen. Bom 31. März 1931.
Auf Grund des Artikels I Z 3 des Gesetzes über die Vermahlung von Jnlandsweizen vom 4. Juli 1929 (Reichsgesetzblatt I S. 129) bzw. 24. Juli 1930 (Reichsgesetzblatt I S. 355) wird in Abänderung der vierten Ver- orbnung über die Aenderung der Sätze für die Vermahlung von Jn- iMdsweizen vom 30. Januar 1931 (Reichsgesetzblatt I S. 17) hiermit ver- «rbnet:
Jede im deutschen Zollgebiet liegende Mühle, die ausländischen Weizen mmahlt, hat in den Monaten April und Mai 1931 von der Weizenmenge, die sie in diesen Monaten vermahlt, mindestens je 50 vom Hundert Jn- Imdsweizen zu vermahlen.
Berlin, den 31. März 1931.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Schiele.
Mr.: Baudarlehen 1931.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Sie wollen sofort durch die Ortsschelle folgende Bekanntmachung ver- «ssentlichen lassen.
Das Kreisamt Gießen gibt bekannt, daß persönliche Vorstellungen wegen kckngung von Baudarlehen vollkommen zwecklos find. Es standen nur acht Audarlehen für das Jahr 1931 zur Verfügung, die für besonders drin- Jtnbe Fälle bereits vergeben wurden.
Aeßen, den 27. April 1931.
__________Kreisamt Gießen. I. V.: Ritze l._________________
Bekanntmachung.
Mr.: Hauptkörung 1931.
Die diesjährigen Hauptkörungen in den zum Dienstbezirk der Amts- llierinärarztstelle Gießen gehörigen Gemeinden finden an folgenden Nn statt:
1. Mtlwoch, 6.Mai: Rödgen 8% Uhr, Trohe 9/4, Alten-Buseck 10)4, Bersrod 12, Beuern 13%, Climbach 14%, Allertshausen 15% Uhr.
2. Freitag, 8. Mai: Steinbach 8% Uhr, Lich 10, Hattenrod 11%, Burkhardsfelden 13%, Reiskirchen 14%, Großen-Buseck 15% Uhr.
2. Samstag, 9. Mai: Hausen 8% Uhr, Garbenteich 9, Oppenrod 10, Albach 11, Birklar 12%, Muschenheim 13%, Bettenhausen 14%, Langsdorf 15% Uhr.
1 Dienstag, 12. Mai: Nonnenroth 9 Uhr, Villingen 10, Langd 11%, Rodheim 12%, Rabertshausen 13%, Steinheim 14%, Trais-Horloff । 15% Uhr.
5. Mtkwoch, 13.Mai: Utphe 9% Uhr, Obbornhofen 10%, Bellersheim ' 11%, Inheiden 12%, Hungen 14 Uhr.
Ae Körtermine sind ortsüblich bekanntzumachen. Die Faselhalter sind Meitig von dem Termin in Kenntnis zu setzen und anzuweisen, das Umreffen der Kommission abzuwarten und während der Besichtigung Wesend zu sein. Dasselbe gilt für die Benachrichtigung der Schäfer und „V!e Vorführung der Schafböcke. Dieselben sind an die Faselställe zu Woringen.
Bürgermeister oder dessen Stellvertreter hat dem Termin bei- Körscheine und Sprungregister sind zur Prüfung t ®ie Kommission wird gleichzeitig eine Besichtigung der Stallungen, und aller mit der Haltung und Pflege der Faseltiere zu- ">">mhängenden Einrichtungen vornehmen.
Diejengen Tierbesitzer, welche gelegentlich der Hauptkörung junge Faseltiere ankören lassen wollen, haben diesbezügliche Anträge umgehend an den Vorsitzenden der Körkommission, Herrn Veterinärrat Dr. Schneider in Gießen, Lonyskraße 20, zu richten. Die Ankörung erfolgt kostenlos.
Gießen, am 24. April 1931.
________________Kreisamt Gießen. I. V.: S ch m i d t.
Betr.: Einladung des „Bundes der Heimatschulfreunde" zu den Vorträgen des Universitätsprofessors Dr. K. Guenther.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Auf Veranlassung des „Bundes der Heimatschulfreunde" spricht Professor Dr. Guenther (früher Universität Freiburg i. Br.) in Gießen am Donnerstag, dem 30. April, nachmittags 3 Uhr, im Großen Hörsaal der Universität über „Die heimatnakur, ihr Leben, ihr Wiederklang im deutschen Gemüt und in deutscher Kultur, ihre Wirkung auf das Kind".
Wir empfehlen den Besuch dieses Vortrags durch die Lehrerschaft. Der hierzu erforderliche Urlaub wird hiermit erteilt.
Gießen, den 27. April 1931.
Hessisches Kreisschulamt. I.V.: Kinkel.
Betr.: Dienstbefreiung am 1. Mai.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wegen Gewährung von Dienftbefreiungen am 1. Mai ist auch in diesem Jahre nach den Vorschriften des Ausschreibens des Gesamtministeriums vom 8. Dezember 1926 zu Nr. St. M. 13 083 zu verfahren. (Siehe Verfügung Amtsverkündigungsblatt Nr. 32 vom 29. April 1930.)
Gießen, den 25. April 1931.
_______________Hessisches Kreisschulamt. I.V.: Fischer.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Erhebung einer Biersteuer in der Gemeinde Harbach.
In der Gemeinde Harbach kommt vom 1. Mai l. I. ab die Bierskeucr zur Erhebung.
Die von dem Herrn Minister des Innern laut Verfügung vom 20. April 1931 zu Nr. M. d. I. 25 271 genehmigte Biersteuerordnung liegt vom 29. April bis einschließlich 1. Mai l. 3., jeweils von 10 bis 12 Uhr vormittags, auf der Bürgermeisterei zu jedermanns Einsicht auf.
Harbach, den 27. April 1931.
Hessische Bürgermeisterei Harbach: S ch o m b e r.
Bekanntmachung,
Betr.: Die Erhebung einer Biersteuer in der Gemeinde Mainzlar.
In der Gemeinde Mainzlar kommt vom 1. Mai l. I. ab die Bierstener zur Erhebung.
Die von dem Herrn Minister des Innern laut Verfügung vom 25. April 1931 zu Nr. M. d. I. 25 893 genehmigte Biersteuerordnung liegt vom 29. April bis einschließlich 1. Mai 1.3., jeweils von 10 bis 12 Uhr vormittags, auf der Bürgermeisterei zu jedermanns Einsicht auf.
Mainzlar, den 27. April 1931.
Hessische Bürgermeisterei Mainzlar: Vogel.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Erhebung einer Viersteuer in der Gemeinde Ober-Bessingen.
In der Gemeinde Ober-Bessingen kommt vom 1. Mai l. I. ab die Biersteuer zur Erhebung.
Die von dem Herrn Minister des Innern laut Verfügung vom 16. April 1931 zu Nr. M. d. I. 24 977 genehmigte Biersteuerordnung liegt vom 29. April bis einschließlich 1. Mai l. 3., jeweils von 10 bis 12 Uhr vormittags, auf der Bürgermeisterei zu jedermanns Einsicht auf.
Ober-Bessingen, den 27. April 1931.
Hessische Bürgermeisterei Ober-Bessingen: Keil.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Erhebung einer Viersteuer in der Gemeinde Villingen.
In der Gemeinde Villingen kommt vom 1. Mai l. I. ab die Bierstener zur Erhebung.
Die von dem Herrn Minister des Innern laut Verfügung vom 20. April 1931 zu Nr. M. d. I. 25 268 genehmigte Biersteuerordnung liegt vom 29. April bis einschließlich I.Mai l. 3., jeweils von 10 bis 12 Uhr vormittags, auf der Bürgermeisterei zu jedermanns Einsicht auf.
Villingen, den 27. April 1931.
Hessische Bürgermeisterei Villingen: Pauli.


