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Abschrift.
Bekanntmachung,
betr. die Erhebung einer Umlage zur Aufbringung der Kosten der Handwerkskammer im Rechnungsjahre 1931.
Auf Grund des § 103 1 der Reichsgewerbeordnung und des § 49 der Satzung der Hessischen Handwerkskammer vom 30. Mai 1930 habe ich dieser für das Rechnungsjahr 1931 die Erhebung einer Umlage von 366 000 RM. genehmigt. Als Stammbeitrag ist ein Satz von 6 RM. jährlich anzusehen. Weiterhin sind als Umlagebetrag 0,24 RM. für je 100 RM. Steuerwert des gewerblichen Anlage- und Betriebskapitals festgesetzt worden.
Die Handwerkskammer ist beauftragt, den einzelnen Gemeinden die auf sie entfallende Gesamtumlage mitzuteilen.
Darmstadt, den 12. Juni 1931.
Der Hessische Minister für Arbeit und Wirtschaft, gez.: Korell.
Nachtrag
zur Gebührenordnung betr. die Erhebung von Gebühren für die Müllabfuhr in der Stadt Gießen.
Die Gebührenordnung betr. die Erhebung von Gebühren für die Müllabfuhr in der Stadt Gießen wird auf Beschluß des Stadtrats vom 17. März 1931 und mit Genehmigung des Herrn Ministers des Innern vom 17. Juni 1931 zu Nr. M. d. I. 31318 wie folgt geändert:
§ 1.
Der §3 wird wie folgt geändert:
Die nach § 3 der vorstehenden Ortssatzung zu erhebende Müllabsuhrgebühr wird aus 1,36 Rpf. für je 100 Rpf. Grundmiete (RMG. § 2 Abs. 1) für das Jahr festgesetzt.
§ 2.
Dieser Nachtrag zur Gebührenordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1931 in Kraft.
Gießen, den 25. Juni 1931.
Der Oberbürgermeister. I. V.: Dr. Hamm.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Erhebung einer Biersteuer in der Gemeinde Bersrod.
In der Gemeinde Bersrod kommt vom 1. Juli lfd. Js. ab die Biersleim zur Erhebung.
Die von dem Herrn Minister des Innern lt. Verfügung vom 17. Juni 1931 zu Nr. M. d. I. 30999 genehmigte Biersteuerordnung liegt vom 29. Juni bis einschl. 1. Juli lfd. Js. jeweils von 10 bis 12 Uhr vormittags auf der Bürgermeisterei zu jedermanns Einsicht auf.
Bersrod, den 25. Juni 1931.
Hessische Bürgermeisterei Bersrod. Becker.
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Bekanntmachung.
Betr.: Die Erhebung einer Biersteuer in der Gemeinde Rabertshausen.
In der Gemeinde Rabertshausen kommt vom 1. Juli lfd. Js. ab bie Biersteuer zur Erhebung.
Die von dem Herrn Minister des Innern lt. Verfügung vom 17. Juni 1931 zu Nr. M. d. I. 31000 genehmigte Biersteuerordnung liegt vom 29. Juni bis einschl. 1. Juli lfd. Js. jeweils von 10 bis. 12 Uhr vormittags auf der Bürgermeisterei zu jedermanns Einsicht auf.
Rabertshausen, den 25. Juni 1931.
Hessische Bürgermeisterei Rabertshausen. Reichhardt.
Dieustnachrichken des Kreisamtes.
Bei der am 10. Juni stattgefundenen Wahl des Beigeordneten der Gemeinde Langd wurde der seitherige Beigeordnete Hugo Ronthaler wiedergewählt.
Genossenschaftsrechner Heinrich Buh von Holzheim wurde zum Biir- germeisker der Gemeinde Holzheim gewählt und verpflichtet.
Druck der Drühl'schen Universitäts-Buch« und Steindruckerei, D. Lange. Gießen.


