Amtsverkündigungsblatt 0
für die provinzial-irekiion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
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Jnhalts-Aebersicht: Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen. - Die gesetzliche Miete ab 1. April 1931. - Wahl der Kreistagsmitglieder. Die Einführung der Brersteuer in der Gemeinde Wieseck. - Die Erhebung einer Biersteuer in der Gemeinde,Allendorf a. d. Lahn. - Dienstnachrichten.
Nachweisung
über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen am 1. März 1931.
Kreis
Gemeinden (Gutsbezirke)
Gehöfte
insgesamt
davon csp. i) neu
insgesamt
davon (Sp. 3) neu
1
2
3
4
Darmstadt...........
1
_
1
__
Bensheim............
—
—
—
—
Dieburg.............
4
1
8
3
Erbach.......... ...
—
—
—
_
Groß-Gerau..........
5
2
6
2
Heppenheim..........
—
—
—
—
Offenbach ............
—
—
—
—
Alsfeld ..............
—
—
—
—
Büdingen...........
5
1
5
1
Friedberg............
2
1
2
1
Gießen..............
—
—
—
—
Lauterbach...........
—
—
—
—
Lchotten...........
_
_
Alzey...............
1
—
7
3
Bingen..............
2
—
2
—
Mainz.............
—
—
—
—
Oppenheim...........
—
—
—
—
Worms..............
—
—
—
—
Hessen
20
5
31
10
Verordnung
über die Metzinsbildung im Lande Hessen.
Vom 16. März 1931.
Auf Grund des § 11 des Reichsmietengesetzes und der §§ 2 und 8 des Gesetzes über den Geldentwertungsausgleich bei bebauten Grundstücken in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juni 1926 — RGBl. I 'S. 251 — wird hiermit folgendes bestimmt:
Einziger Artikel.
Die gesetzliche Miete wird in allen Städten und Landgemeinden mit Wirkung vom 1. April 1931 ab um 2 v. H. der Friedensmiete erhöht.
Darmstadt, den 16. März 1931.
Hessisches Gesamtministerium
Or. Adelung. Kirnberger. Leuschner. Korell.
Betr.: Die gesetzliche Miete ab 1. April 1931.
An den Herrn Oberbürgermeister der Stadl Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir empfehlen, vorstehende Verordnung zur allgemeinen Kenntnis
Zu bringen. ,9
Meßen, den 21. März 1931.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Krüger.
Bekanntmachung.
Betr.: Wahl der Kreistagsmitglieder.
Die Kreiswahlkommission hat in ihrer Sitzung am 3. März 1930 sestgestellt, daß an Stelle des verstorbenen Kreistagsmitglieds Bürgermeister Heinrich Rudlos zu Trais-Horloff gemäß Art. 5 und 58 des Gesetzes über die Wahlen der Gemeinden und Gemeindeverbände vom 17. Oktober 1925 Frau Anna Bier, geb. Bogel, Hausfrau in Staufenberg zu treten hat.
Gießen, den 17. März 1931.
Der Vorsitzende der Kreiswahlkommission.
I. V.: Dr. Brau n.
Bekanntmachung,
Betr.: Die Einführung der Biersteuer in der Gemeinde Wieseck.
Auf Grund des Artikels 3 Absatz 1 des hessischen Ausführungsgesetzes zu dem zweiten Abschnitt der Verordnung des Reichspräsidenten zur Behebung finanzieller, wirtschaftlicher und sozialer Notstände vom 26. Juli 1930 (RGBl. I, S. 311) vom 11. Dezember 1930 (RegBl. S. 311) wird für den Gemartungsbezirk der Gemeinde Wieseck die Gemeindebiersteuec eingeführt.
Als Ortssatzung für die Gemeindebiersteuer gilt die vor dem Minister des Innern herausgegebene Mustersatzung mit den sich aus der Verordnung des Reichspräsidenten vom 26. Juli 1930 ergebenden Aenderungen. Ihr Wortlaut kann in der Zeit vom 25. bis einschließlich 27. d. IN. auf der Bürgermeisterei während der Dienststunden eingesehen werden. Die Orts- satzung tritt am 1. April d. I. in Kraft. Sie tritt außer Kraft mit dem Beginne des Monats, der auf die rechtswirksame Beschlußfassung des Gemeinderats über die Realsteuersätze für das Rechnungsjahr 1931 oder deren Festsetzung durch die Aufsichtsbehörde folgt.
Gießen,, den 23. März 1931.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.
Bekanntmachung,
Betr.: Die Erhebung einer Biersteuer in der Gemeinde Allendorf an der Lahn.
An die Stelle der mit Ende d. M. außer Kraft tretenden bisherigen Viersteuerordnung für den Gemartungsbezirk der Gemeinde Mendorf a. d. Lahn tritt vom 1. April l. I. ab die vom Gemeinderat am 13. Februar l. I. beschlossene und von dem Herrn Minister des Innern laut Verfügung vom 17. März 1931 zu Nr. M. d. I. 22210 genehmigte Biersteuerordnung.
Diese liegt vom 26. bis einschl. 29. d. M. jeweils von 10 bis 12 Uhr auf der Bürgermeisterei Allendorf a. d. Lahn zu jedermanns Einsicht auf.
Allendorf a. d. Lahn, den 24. März 1931.
Bürgermeisterei Allendorf a. d. Lahn. Volk.
Dienstnachrichten des kreisamtes.
Der Minister des Innern hat für das Gebiet des Volksstaates Hessen die Erlaubnis erteilt:
Dem Landesausschuß für Arbeiterwohlfahrt und Jugendpflege in Hessen zur Sammlung von Geldspenden durch Haus- und Straßensammlung verbunden mit Blumentag in der Zeit vom 23. August bis 6. September 1931.
Der Minister des Innern hat gestattet:
Geldlotterie des Hessischen Handwerks- und Gewerbeverbandes, Darmstadt; Vertriebsgebiet: Volksstaat Hessen.
Ausspielung des Frauenvereins der Gustav-Adolf-Stiftung, Darmstadt, Vertriebsgebiet: Stadt Darmstadt.
Druck der Drübl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei, A. Lange. Gießen.


