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Jahressoll jHaus- haltsoll-s-
Rech- nungsoll der Borjahrsreste)
Ist-Einnahme oder Ist-Ausgabe
seit Beginn des Rechnungsjahrs bis einschl.des Vorviert.- jahres
im Berichtsvierteljahr
zusammen
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3
4
llebertrag:
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2. Erwerbslosenfürsorge. .
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3. Wohnungswesen . . .
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4. Sonstige Aufgaben der Kämmereiverwaltungen
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5. Außergewöhnliche Zuschüsse und Neuinvestierungen für Unternehmungen und Betriebe u. Vermögensverwaltung .
227 258
115 306
11 875
127 181
Ausgaben insgesamt . .
227 258
115 306
11875
127 181
Mithin: Mehreinnahme. .
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1 115
Abschluß.
A. Ordentlicher Haushalt.
Aus dem Vorjahr 207 977
Mehrausgabe (—) aus den Monaten April 1930 bis März 1931 . . 42 032
Ergibt Bestand am Schlüsse des Berichtsvierteljahrs 165 945
B. Außerordentlicher Haushalt.
Aus dem Vorjahr............ ........ —
Mehreinnahme (+) aus den Monaten April 1930 bis März 1931 . 1115
Ergibt Bestand am Schlüsse des Berichtsvierteljahrs 1115
Betr.: Die Bereitstellung von öffentlichen Mitteln zur Förderung der Wohnungsbautätigkeit im Jahre 1931.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Dem Kreise Gießeu stehen für das Rj. 1931 nach einer Verfügung des Herrn Ministers für Arbeit und Wirtschaft vom 15. April 1931 8 Baudarlehen zur Verfüguug. Sie wollen die in Ihren Gemeinden vorhandenen Interessenten darauf aufmerksam machen, daß das Kreisamt über weitere Mittel nicht verfügt und daß daher Besuche bei dem Kreisamt zwecklos sind.
Gießen, den 20. April 1931.
Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Ritzel.
Verordnung
über Aenderung des Ausmahlungssahes für Roggenmehl nach dem Brolgesehe* *
Vom 27. März 1931.
Auf Grund des § 6 des Brotgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Dezember 1930 (Reichsgesetzbl. I, S. 625) wird nach Anhörung eines Reichstagsausfchusses und eines Reichsratsausschusses folgendes verordnet:
Artikel 1.
Der im § 1 Nr. 1, 3 und 4 des Brotgesetzes für Roggenmehl festgesetzte Ausmahlungssatz von 0 bis höchstens 60 vom Hundert wird aus 0 bis höchstens 70 v. H. erhöht.
Artikel 2.
Die Verordnung tritt drei Wochen nach Verkündung in Kraft.
Berlin, den 27. März 1931.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.
Schiele.
Betr.: Fleischbeschau und Trichinenschau; hier: Abrechnung für das Rj. 1930.
An die Gemeinderechner der Landgemeinden des Kreises.
Soweit uns die Abrechnungen der Fleischbeschau und Trichinenschau für das Rj. 1930 noch nicht vorgelegt sind, empfehlen wir, für umgehende
* Veröffentlicht im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 74 vom 28. März 1931.
Vorlage besorgt zu sein. Dabei bemerken wir, daß die Einsendung der Ueberschllsse nur auf Anfordern der Kreiskasse zu erfolgen hat.
Gießen, den 18. April 1931.
Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.
Bekannkmachung.
Nachtrag
zur Gebührenordnung für die Benutzung der städkischen Kanäle in Gießen.
Die Gebührenordnung für die Benutzung der städtischen Kanäle in Gießen vom 19. April 1924 wird auf Beschluß des Stadtrats vom 17. März 1931 und mit Genehmigung des Herrn Ministers des Innern vom 4. April 1931 zu Nr. M. d. I. 23825 wie folgt geändert:
§ 1.
Der §1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Die jährliche Gebühr beträgt - 1 RPfg. für jeden Quadratmeter grundbuchmähigen Flächeninhalts der abgeschlossenen Liegenschaften und 1,20 RM. für 1000 RM. des Brandversicherungswerts der darauf befindlichen Gebäude.
§ 2.
Dieser Nachtrag zur Gebührenordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1931 in Krast.
Gießen, den 20. April 1931.
Der Oberbürgermeister. I. V.: Dr. Hamm.
Nachweisung
über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen
am 1. April 1931.
Kreis
Gemeinden (Gutsbezirke)
Gehöfte
insgesamt
davon (Sp. 1) neu
insgesamt
davon (Sp. 3) neu
1
2
3
4
Darmstadt...........
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—
—
Bensheim............
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Dieburg .............
1
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5
1
Erbach..............
1
—
1
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Groß-Gerau..........
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Heppenheim..........
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Offenbach............
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Alsfeld..............
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Büdingen............
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Friedberg............
1
1
1
1
Gießen..............
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Lauterbach...........
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Schotten.............
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Alzey...............
1
—
3
1
Bingen..............
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Mainz..............
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Oppenheim...........
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Worms..............
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-
Hessen
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1
10
r
Dienslnachrichken des Kreisamtes.
Karl Friedrich Rinn von Heuchelheim wurde als Bürgermeister für die Gemeinde Heuchelheim verpflichtet.
Wilhelm Bommersheim II. aus Obbornhofen ist zum stellvertretenden Wiegemeister für die Gemeinde Obbornhofen ernannt und verpflichtet worden.
Der Minister des Innern hat gestattet:
Ausspielung anläßlich des Prämiierungsmarktes 1931 in Gedern, Vertriebsgebiet: Volksstaat Hessen, Ziehungstermin: 19. Mai 1931; Ausspielung anläßlich des Zuchtviehmarktes 1931 in Hühnlein, Vertriebsgebiet: Volksstaat Hessen, Ziehungstermin: 11. Juli 1931; Ausspielung zur Unterstützung bedürftiger Familien der katholischen Kirchengemeinde Arheilgen, Vertriebsgebiet: Gemeinde Arheilgen; Ziehungstermin: 12. Mai 1931.
Ferner im Wege des Loseaustauschverkehrs: Geldlotterie des Badischen Schwarzwaldvereins und des Landesvereins Bad. Heimat e. V., Freiburg, Vertriebsgebiet: Volksstaat Hessen.
Der Minister des Innern hat für das Gebiet des Volksstaates Hegen die Erlaubnis erteilt:
Der Heilsarmee, Abteilung für besondere finanzielle Angelegenheiten, Berlin, zur Sammlung von Geldspenden durch Versand von Werbeschreiven und durch mündliche Werbung zugunsten ihrer inländischen Wahljahr»- bestrebungen bis zum 31. Dezember 1931.
Druck der Drühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.


