Ausgabe 
20.1.1931
 
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Ar. 4

Erscheint Dienstag und Freitag.

20. Januar

Dur durch die Post zu beziehen.

1934

Betr.: Gemeindebiersteuer.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Das nachstehende Ausschreiben des Herrn Ministers des Innern teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme und mit der Empfehlung mit die Brauereien und Bierverleger, die als Lieferfirmen für die Wirtschaften Ihrer Gemeinde in Frage kommen, im Falle von Einwendungen gegen die Erhebung der Biersteuer von ihnen, hiernach zu bedeuten.

Gießen, den 19. Januar 1931.

Kreisamt Gießen. 3. 23.: Ritzel.

Nachweisung

über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen am 1. Januar 1931.

Bekanntmachung,

die Einfuhr von Vieh aus stark verseuchken Gebietsteilen betreffend.

Bom 14. Januar 1931.

9ßmU$er?en ln meinen Bekanntmachungen vom 2. September und ^.Mvember 1930 genannten Regierungsbezirken gelten bis auf weite­res die Regierungsbezirke Westpreußen, Oberbayern, Pfalz, Mittel- und Mlerfranken, die Kreishauptmannschaften Dresden, Leipzig, die Landes- wmmlsfariatsbezirke Karlsruhe und Mannheim als stark verseucht im drnne meiner Anordnung vom 13. Januar 1928 (Reg.-Bl. Seite 3).

»nS /mUS diesen Gebietsteilen nach Hessen eingeführte Zucht- und S ( or^r' Schafe, Schweine und Ziegen) unterliegt demnach der MMgigen Absonderung nach Maßgabe der in der genannten Anord­nung gegebenen Vorschriften.

Darmstadt, den 14. Januar 1931.

Der Minister des Innern.

3.23.: Diehl.

Betr.: Forensenverzeichnisse.

An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Im Absatz 3 unseres Ausschreibens vom 27.6.1928 2123251 Nr 48 ' l?28 ~ bestimmt, daß die Gemeindebehörden den Fi- nanzamtern bis zum 1. Januar 1931 vollständige Auszüge aus den ^orenfenverzeichmffen zu übersenden haben. Im Hinblick darauf, daß HirUeiQ^n e^nl5fr^Iuffte(. keinesfalls auf der Grundlage der Veranlagung für 1930 aufzustellen fein werden, hat sich der Herr Reichsminister der Finanzen mit Erlaß vom 2. Januar 1931 <5.1611 IV- 23 484 damit einverstanden erklärt, daß zum 10. Januar 1931 wiederum lediq- Iid) Veranderungsanzeigen, dagegen neue Forensenverzeichnisse erst zum 1. Januar 1932 aufgestellt werden.

Gießen, den 19. Januar 1931.

Kreisamt Gießen. I. 23.: Ritzel.

Betr.: Finanzausgleiche hier: die X. Reichsverteilungsschlüssel für die Ein­kommensteuer und die Körperschaftssteuer.

An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises Gießen sowie die Borstande und Inhaber der nichkskaatlichen selbständigen Ge­markungen.

Wir erinnern soweit noch nicht geschehen, an die Erledigung unserer Verfügung vom 24. Dezember 1930 mit Frist von 5 Tagen.

Gießen, den 19. Januar 1931.

Kreisamt Gießen. I. 23.: Ritzel.

Bekanntmachung.

Betr: Gemeindefinanzstatistik; hier: die Veröffentlichung von Aus- @emeinbeuerbänb(£innaI,men U"b 2Iu50aben ber Gemeinden und

den Paragraphen 15 und 16 der Verordnung über ^i« SWLwr?3-3uni. 1928 (RGBl. Teil I S. 205) zu veröffent- e Bierteljahrsausweis über die Einnahmen und Ausgaben der

Provinz Oberhessen

W Jam,7^elj°hr des Rechnungsjahres 1930 liegt in der Zeit vom 5Reqiftrnhr s8' 3.anuar 1931 während der Dienststunden auf der ^jedermanns Rn°sichk°stem"'°" 3U ®ie6en' Dftanfo0e 33' den 19. Januar 1931.

Ber Provinzialdirektor der Provinz Oberhessen. Graes.

Bekanntmachung.

Betr.: Den Geschäftsgang beim Kreisamt Gießen.

Unter Bezugnahme auf unsere früheren Bekanntmachungen weilen wir wiederholt darauf hin, daß Amtstage bei der unterzeichneten Behörde 2RHhr^nh* hf°9® , f9.® und Freitags vormittags jeder Woche find.

VnMiknm 3ettJnIb brle Dienstzimmer des Kreisamts für das

stublitum geschloffen, so daß, soweit es sich nicht um Fälle aller- dilngenofter Art handelt, Personen, die außerhalb der Amtstaqe hier vorsprechen, auf Abfertigung nicht rechnen können. 9 9

Gießen, den 10. Januar 1931.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Ritzel.

Amisverkündigungsblatt

für dis provinzialdkrektion Obecheffen und für das Kreisamt Gießen

An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

in h^.r or^en' bie vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weife, in den Landgemeinden außerdem durch Aushang des 3hnen mit Ver­fügung vom 14. Marz 1925 zugegangenen Plakats zur öffentlichen Kennt­nis zu bringen. Weiter weifen wir die Bürgermeistereien der Land- fZÄ ausdrücklich an Gesuche, die von ihnen aufzunehmen sind oder schriftlich bei ihnen vorgebracht werden, mit der Post hierher zu schicken zu^übermitchln "'elfach üblich war, durch den Gesuchsteller selbst uns

Gießen, den 10.3anuar 1931.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Ritzel.

Inhalts-Aeberficht: Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen. - Die Einfuhr von Meb nns ftnrf . .

Kreis

Gemeinden (Gutsbezirke)

Gehöfte

ins­gesamt

davon (Sp. 1) neu

ins­gesamt

davon (Sp. 3) neu

1

2

3

4

Darmstadt ..........

_

Bensheim...........

_

_

Dieburg.............

_

_

Erbach............

_

_

Broß-Berau........

_

_

Heppenheim.........

_

_

_

Offenbach............

1

1

1

1

Alsfeld ...........

_

Büdingen...........

_

_

Friedberg............

2

2

Meßen............

_

__

Lauterbach..........

2

3

Schotten..........

_

Alzey..............

_

Bingen ............

_

Mainz.........' ....

1

5

2

Oppenheim..........

1

Worms............

Hessen

7

1

12

4