Amtsverkündigungsblatt
für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
$f. 3 Erschein! Dienstag und Sreitag. -fQ ^OitUOt
Nur durch die Post zu begehen. 1931
grundungstag. - Dienstnachrichten. ’ J
Bekanntmachung,
betreffend die Ankörung von Privathengsten.
Vom 7. Januar 1931.
Besitzer von Privathengsten, welche diese zum. Decken fremder Stuten verwenden und für das Jahr 1931 an kören lassen wollen werden aufgefordert, bis spätestens 31. Januar 1931 bei der Landgestütsdirektion in Darmstadt entsprechenden Antrag zu stellen. Anträge, die nach dem 31. Januar 1931 eingehen, können in diesem Jahre nicht mehr berücksichtigt werden.
Darmstadt, den 7. Januar 1931.
Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft.
In Vertretung: Becker.
Betr.: Gemeinde-, Kreis- und Provinzialumlagen; hier: Wiederbelebung der Bauwirtschaft durch steuerliche Begünstigungen.
An den Herrn Oberbürgermeister der Skadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Von dem nachstehenden Ausschreiben des Herrn Ministers des Innern wollen Sie Kenntnis nehmen.
Gießen, den 13. Januar 1931.
Kreisamt Gießen. I. V.: Ritzel.
Darmstadt, den 3. Januar 1931.
Der Minister des Innern.
Betr. wie oben.
Zu Nr. M. d. I. 51 339/30.
Wiederholt in den letzten Jahren, zuletzt mit Ausschreiben vom 24. Mai vorigen Jahres zu Nr. M. d. I. 32 527, habe ich Ihnen entsprechend dem ergehen des Herrn Finanzministers bezüglich der staatlichen Gebäudc- sieuer empfohlen, die Gemeinde-, Kreis- und Prooinzialvertretunqen zu veranlassen, Wohnungsneubauten durch Freistellung von der kommunalen Gebaudesteuer zu begünstigen. Nunmehr ist diese Angelegenheit reichs- rechtlich geregelt durch die Verordnung des Herrn Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 1. Dezember 1930 (RGBl I e-517), und zwar durch die Vorschriften im dritten Teil Kapitel II der Paragraphen 20 und 23 und im vierten Teil Kapitel I § 14. Mein obengenanntes Ausschreiben betrifft Gebäude, die im Kalenderjahr 1930 be- gonnen wurden, während die reichsgesetzliche Regelung Wirkung hat für ,®e®au^e» öie in der Zeit vom 1. April 1931 ab bezugsfertig werden. Mithin wird praktisch eine Lücke nicht mehr bestehen, so daß Anordnungen, wie sie von mir seither alljährlich durch Ausschreiben getroffen wmven, künftig nicht mehr zu erlassen sind. Ich weise noch darauf hin, M die neuen reichsrechtlichen Vorschriften den Steuerpflichtigen einen ecytsanspruch auf Freistellung von der staatlichen und kommunalen Mvauüesteuer geben, während es sich seither um einen generellen Erlaß «er öteuer aus Billigkeitsgründen handelte, über den die betreffenden wmmunalen Vertretungen Beschluß zu fassen hatten. Die Gemeinden, fix ll Provinzen werden es also vom Rj. 1931 ab nicht mehr in der Wio haben, ob sie in den hier in Betracht kommenden Fällen von der wi)ebung der Gebäudesteuer absehen wollen oder nicht.
®e*r,: ^E^'ch^ung der Gendarmeriestationen durch die Orispolizei-
Pn dre Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
68 der Dienstvorschrift für die hessische Landesgendarmerie sind unsvorstande der Orte ohne staatliche Polizeiverwaltung verpflichtet,
den Gendarmeriebeamten nicht nur auf ihr Verlangen alle erforderte Abkunft zu erteilen, sondern sie auch unaufgefordert von allem, was die öffentliche Sicherheit betrifft, in Kenntnis zu setzen
Wir weisen Sie ausdrücklich auf diese Vorschrift hin und erwarten deren genaueste Beachtung.
Gießen, den 10. Januar 1931.
Kreisamt Gießen. I. V.: Ritzel.
Bekanntmachung
Betr.: Die Behandlung der Zugtiere im Winter.
An alle Besitzer von Zugtieren und Leiter von Fuhrwerken richten wir die dringende Mahnung, bei Kälte und Straßenglätte ernstlich dar- auf Bedacht zu nehmen, daß die Zugtiere vor den nachteiligen Einflüssen der Witterung nach Möglichkeit geschützt werden, daß namentlich:
1. Die Zugtiere niemals länger als unbedingt erforderlich und niemals unbedeckt im Freien stehen gelassen werden;
2. das Zaumzeug im Stall aufbewahrt oder andernfalls vor dem Anlegen die Kandare — Gebißstange — erwärmt wird, und
3. die Hufeisen der Pferde zum Schutze gegen das Ausgleiten gehörig geschärft oder mit Stollen versehen sind.
Gießen, den 10. Januar 1931.
Kreisamt Gießen. I. V.: Ritzel.
Betr.: Gehaltskürzung.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir erinnern, soweit noch nicht geschehen, an die Erledigung unfern Verfiigung vom 22. Dezember 1930.
Gießen, den 3. Januar 1931.
Kreisamt Gießen. 3. 23.: Ritze
Betr..- 60. Reichsgründungstag.
2ln die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
. obschriftlich nachstehende Verfügung de: Gesamtministeriums teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme mit.
Gießen, den 15. Januar 1931.
Hess. Kreisschulamt. I. V.: Kinkel.
„ P.U2 Anlaß des 60. Reichsgrllndungstags sind am 18. Januar 1931 nue offenllichen Gebäude zu beflaggen. Ist nur eine Gelegenheit zum Fchzlehen der Fahne vorhanden, so sind unter allen Umständen die Reichsfarben zu zeigen.
Sofern staatliche Behörden nichtstaatseigene Gebäude innehaben ist auch für deren entsprechende und angemessene Beflaggung zu sorgen.
Diensinachrichken des Kreisamtes.
Friedrich August Conrad von Climbach wurde als Wiesenvorstands- mitglied und Georg Spöhrer und Ludwig Conrad von Climbach wurden zu stellvertretenden Wiesenvorstandsmitgüedern ernannt und ue- pflichtet.
®eorg Will IV. zu Leihgestern ist zum Trichinenschauer der Gemeinde Leihgestern ernannt und verpflichtet worden.
Karl Pitz II. zu Watzenborn-Steinberg ist zum Trichinenschauer der Gemeinde Watzenborn-Steinberg ernannt und verpflichtet worden.
-rlosthe 5DtaUl= UnÖ Klauenseuche in Wisselsheim, Kreis Friedberg, ist
Druck der Drübl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange. Gießen.


