Amtsverkündigungsblatt
für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
».8T Erich eint Dienstag und Freitag. 15. SCjCttlbcr Nur durch die Post zu beziehen. 1931
Inhalts-Aebersicht: Ortssatzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Leihgestern. - Die Erhebung der Gemeindebiersteuer in Wieseck. - Bestellung der Denkmalpfleger. — Beginn der Weihnachtsferien an den Volks- und höheren Schulen. — Dienstnachrichten.
Bekanntmachung.
$etr.: Ortssatzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Leihgestern.
Nachstehende Ortssatzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Leihgestern bringen wir zur öffentlichen Kenntnis.
Gießen, den 10. Dezember 1931.
Kreisamt Gießen. I.V.: Schmidt.
Orlssahung
über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Leihgestern.
Auf Grund des Artikels 21 der Gemeindeordnung vom 10. Juli 1931 und des Artikels III der Paragraphen 1 und 14 der Bestimmungen des Reichsrats über die Vergnügungssteuer in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juni 1926 (RGBl. I, S. 262) wird auf Beschluß des Gemeinderats und mit Genehmigung des Ministers des Innern vom 28. November 1931 zu Nr. M. d. I. 44 690 für die Gemeinde Leihgestern folgende Ortssatzung erlassen:
§ 1.
Die Bestimmungen des Artikels II, § 20 Absatz 2 und 3 der Bestimmungen des Reichsrats über die Vergnügungssteuer gelten für die Gemeinde Leihgestern in folgender Fassung:
Die Steuer beträgt ohne Rücksicht auf die Größe der Veranstaltungs- siäche:
1. für Tanzbelustigungen
2. für Maskenbälle und Kostümfeste
3. für Vereinsfeste im Freien
4. für Kirchweihfeste
5. für alle übrigen in Artikel II, § 20 Absatz 1 der reichsrechtlichen Vorschriften genannten Veranstaltungen
10 RM.
20 RM.
10 RM.
10 RM.
täglich, täglich, täglich, täglich,
10 RM. täglich.
§ 2.
Diese Ortssatzung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Amts- vcrkundigungsblatt für den Kreis Gießen in Kraft.
Leihgestern, den 10. Dezember 1931.
Hess. Bürgermeisterei. Heß.
Betr.: Die Erhebung der Gemeindebiersteuer in Wieseck.
Anordnung.
Auf Grund des § 2 Abs. I der Verordnung zur Sicherung der Haushalte von Gemeinden, Gemeindeverbänden und fonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts vom 25. September 1931 (Reg.-Bl. S. 176) in Verbindung mit Art. 3 Absatz 2 des Ausführungsgesetzes zu dem 2. Abschnitt der Verordnung des Reichspräsidenten zur Behebung finanzieller,
wirtschaftlicher und sozialer Notstände vom 26. Juli 1930 (RGBl. I, S. 311) vom 11. Dezember 1930 (Reg.-Bl. S. 311) wird angeordnet, daß die Gemeindebiersteuer in der Gemeinde Wieseck mit Wirkung vom 1. Januar 1932 bis zum Ablauf des Rechnungsjahres 1931 in Höhe des Zweifachen der reichsrechtlichen Sleuerfähe zu erheben ist.
Gießen, den 11. Dezember 1931.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Krüger.
Bekanntmachung.
Betr.: Bestellung der Denkmalpfleger.
An Stelle des auf fein Nachfuchen von dem Amt des Denkmalpflegers für die Bodenaltertümer in der Provinz Oberheffen entbundenen Prof. Helmke zu Gießen ist durch Entschließung des Herrn Ministers für Kultus und Bildungswesen bis auf weiteres der Privatdozent an der Landesuniversität zu Gießen Dr. Heinrich Richter zu Gießen zum Denkmalpfleger für die Podenaltertümer in der Provinz Oberheffen bestellt worden.
Gießen, den 9. Dezember 1931.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Dr. Krüger.
Vetr.: Beginn der Weihnachtsferien an den Volks- und höheren Schulen.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des fireifes.
Wir weifen Sie auf das Ausschreiben des Herrn Ministers für Kultus und Bildungswefen vom 9. Dezember 1931 in Nr. 289 der „Darmstädter Zeitung" vom 11. Dezember 1931 hin.
Gießen, den 14. Dezember 1931.
Hessisches Kreisschulamt. 3.23.: Kinkel.
Dienstnachrichken des fireisamtes.
Wilhelm kratz und Wilhelm Rau II. von Lumda wurden zu Mitgliedern des Wiefenvorftandes bestellt und verpflichtet.
Bei der am 1. Dezember 1931 stattgefundenen Wahl eines Bürgermeisters für die Gemeinde Albach wurde der seitherige Bürgermeister Wilhelm Lenz wiedergewählt.
Der Minister des Innern hat für das Gebiet des Volksstaates Hessen die Erlaubnis erteilt:
Der Anstalt für Epileptische in Nieder-Ramstadt zur Sammlung von Geldspenden durch Veröffentlichung eines Presseaufruss zugunsten der Anstaltsinsassen in der Zeit vom 1. bis 31. Dezember 1931.
Dem Arbeitsausschuß Deutscher Verbände, Berlin, zur Sammlung von Geldspenden durch Werbeschreiben und Presseaufrufe zugunsten feiner Bestrebungen bis zum 31. Dezember 1932.
Druck der Brühl'fchen Universitäts-Buch» und Steindruckerei. 2t. Lange. Gießen


