N. 26

Erscheint Dienstag und Areitag.

40. April

4934

19. März 1929

folgende Fassung:

1.

6. Ist

2.

3.

4.

1, RM. 2, 3,- ,,

6,- 7,50 2,

I

®ruct der Brühl scheu Universitäts-Buch- und Sie. nbruderet, A. Lange. Gießen

Nach-rag

zum u.arif für die Benutzung der Abdeckerei in Garbenteich.

, Unter Suftimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung de- Herrn Ministers des Innern vom 21. März 1931 zu Nr. M. d. 1.11 2402 erijnir der Tarif für die Benutzung der Abdeckerei vom 29. Februar 1928

Inhalts-Aebersicht: Nachtrag zum Tarif für die Benutzung der Abdeckerei in Garbenieick, - .

Gemeinden. - Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben! -'Dienstnachrichtew^ulpflrchtlger Kinder m andere

Artikel 1.

3m Falle des Artikels 5 zahlt der Abdeckereipächter neben der Aus­rechnung der Abholungsgebühr noch eine Vergütung an den Tierbesitzer, u 11 o q r *

5ür ein Kalb von 3 Tagen, wobei der Tag der Geburt

nicht mitgerechnet wird, bis zu 6 Monaten

Für Jungvieh von % bis 1 Jahre

Für Rindvieh von 1 bis 2 Jahre

Für Rindvieh über 2 Jahre

a) norddeutsches Gefälle

b) süddeutsches (Befalle

Für Fohlen und junge Pferde bis zu 4 Jahren

yur Pferde über 4 Jahren 5

, r*p.e< AQUt nach dem Gutachten des Kreisveterinäramts'Gießen starl beschädigt und minderwertig, so ist der Unternehmer zur Zahluno einer Vergütung nicht verpflichtet. 3 3

hnr(?eL5ntr^9 iUf Ae?enr,yfu<n9 ber Haut muß von dem Besitzer inner­halb e.ner Woche seit Abholung bei der Abdeckerei schriftlich oestellt werden, andernfalls die Haut als der Abdeckerei überlassen gilt B-i «treit entscheidet der Kreisausschuß endgültig. ' "

Amtsverkündigungsblait

sür die provinzial-irektion OSerheffen und für das Kreisamt Gießen

Artikel 2.

Der Nachtrag tritt mit dem 22. Februar 1931 in Kraft.

Gießen, den 10. März 1931.

Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Braun.

23etr.. Ueberfiedlung schulpflichtiger Kinder in andere Geineinden.

Au die

Ortspolizeibchörden und Schulvorstände der Landgemeinden des Steifes.

..Wir bringen in Erinnerung, daß die Ortsschulvorstände durch die Orts- po.izeibehorden sowohl von dem Zu- als von dem Wegzüge schulpflichtiger Kinder und Fortbildungsschüler zu benachrichtigen sind. ' ' '

Gießen, den 8. April 1931.

Hess. Kreisschulamt. 3.33.: Kinkel.

Betr.: Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben.

An die Schulsorslände der Landgemeinden des Kreises.

Wir sehen der Einsendung der Verzeichnisse der gewerblich tätigen Kinder bis spätestens znm 25. April entgegen.

Fehlbericht erforderlich.

Ser angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten.

Gießen, den 7. April 1931.

Hessisches Kreisschulamt. 3.23.: Kinkel.

Dienstnachrichken des Kreisamtes.

In Lindheim (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. 1 7

In Altrviedermus (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. 1 7

Bur öurct) die Bost zu beziehen.