N. 26
Erscheint Dienstag und Areitag.
40. April
4934
19. März 1929
folgende Fassung:
1.
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6. Ist
2.
3.
4.
1,— RM. 2,— „ 3,- ,,
6,- „ 7,50 „ 2,— „
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®ruct der Brühl scheu Universitäts-Buch- und Sie. nbruderet, A. Lange. Gießen
Nach-rag
zum u.arif für die Benutzung der Abdeckerei in Garbenteich.
, Unter Suftimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung de- Herrn Ministers des Innern vom 21. März 1931 zu Nr. M. d. 1.11 2402 erijnir der Tarif für die Benutzung der Abdeckerei vom 29. Februar 1928
Inhalts-Aebersicht: Nachtrag zum Tarif für die Benutzung der Abdeckerei in Garbenieick, - .
Gemeinden. - Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben! -'Dienstnachrichtew^ulpflrchtlger Kinder m andere
Artikel 1.
3m Falle des Artikels 5 zahlt der Abdeckereipächter neben der Ausrechnung der Abholungsgebühr noch eine Vergütung an den Tierbesitzer, u 11 o tö q r *
5ür ein Kalb von 3 Tagen, wobei der Tag der Geburt
nicht mitgerechnet wird, bis zu 6 Monaten
Für Jungvieh von % bis 1 Jahre
Für Rindvieh von 1 bis 2 Jahre
Für Rindvieh über 2 Jahre
a) norddeutsches Gefälle
b) süddeutsches (Befalle
Für Fohlen und junge Pferde bis zu 4 Jahren
yur Pferde über 4 Jahren 5
, r*p.e< AQUt nach dem Gutachten des Kreisveterinäramts'Gießen starl beschädigt und minderwertig, so ist der Unternehmer zur Zahluno einer Vergütung nicht verpflichtet. 3 3
hnr(?eL5ntr^9 iUf Ae?enr,yfu<n9 ber Haut muß von dem Besitzer innerhalb e.ner Woche seit Abholung bei der Abdeckerei schriftlich oestellt werden, andernfalls die Haut als der Abdeckerei überlassen gilt B-i «treit entscheidet der Kreisausschuß endgültig. ' "
Amtsverkündigungsblait
sür die provinzial-irektion OSerheffen und für das Kreisamt Gießen
Artikel 2.
Der Nachtrag tritt mit dem 22. Februar 1931 in Kraft.
Gießen, den 10. März 1931.
Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Braun.
23etr.. Ueberfiedlung schulpflichtiger Kinder in andere Geineinden.
Au die
Ortspolizeibchörden und Schulvorstände der Landgemeinden des Steifes.
..Wir bringen in Erinnerung, daß die Ortsschulvorstände durch die Orts- po.izeibehorden sowohl von dem Zu- als von dem Wegzüge schulpflichtiger Kinder und Fortbildungsschüler zu benachrichtigen sind. ' ' ’ '
Gießen, den 8. April 1931.
Hess. Kreisschulamt. 3.33.: Kinkel.
Betr.: Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben.
An die Schulsorslände der Landgemeinden des Kreises.
Wir sehen der Einsendung der Verzeichnisse der gewerblich tätigen Kinder bis spätestens znm 25. April entgegen.
Fehlbericht erforderlich.
Ser angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten.
Gießen, den 7. April 1931.
Hessisches Kreisschulamt. 3.23.: Kinkel.
Dienstnachrichken des Kreisamtes.
In Lindheim (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. 1 7
In Altrviedermus (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. 1 7
Bur öurct) die Bost zu beziehen.


