Amtsverkündigungsblatt
für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
5g Erscheint Dienstag und Freitag. 9. OffOÖCF Nur durch die Post zu beziehen. 1931
Inhalts-Aebersicht: Die Trichinenschau. - Die Kreisfürsorgerinnen. - Die Einstellung von Kraftfahrzeugen. - Dienstnachrichten.
Bekanntmachung, die Trichinenschau betreffend. Vom 1. Oktober 1931.
I.
Auf Grund des Artikel 3 des Gesetzes, die Trichinenschau betreffend, vvm 1. August 1930 wird folgendes bestimmt:
An Gebühren für die Ausführung der Trichinenschau werden mit
Wirkung vom 10. Oktober 1931 erhoben:
für das Fleisch eines ganzen oder halben Tieres 0,80 RM.
für einzelne Fleischstücke (Schinken, Speckstücke usw.) 0,40 RM.
II.
Die Bekanntmachung, die Trichinenschau betreffend, vom 11. Mai 1931 wird mit Wirkung vom 10. Oktober 1931 aufgehoben.
Darmstadt, den 1. Oktober 1931.
Der Minister des Innern. I. V.: Dr. Reitz.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Kreisfürsorgerinnen.
Unsere Kreisfürsorgerinnen, die Schwestern Amalie Schmölze, Lotte Eichmeyer und Marg. Müller, sämtlich in Gießen wohnhaft, sind in den Landgemeinden des Kreises besonders in folgenden Zweigen der sozialen Fürsorge tätig: Mutter- und Säuglingsschutz, Tuberkulose- und Bäder- siirsorge, Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge, Fürsorge für Pflege-, Klein- und Schulkinder sowie uneheliche Kinder, Fürsorge für Krüppel, Trinker und Geschlechtskranke sowie für Sozial- und Kleinrentner.
Es werden vorwiegend tätig sein:
1. Schwester Lotte Eichmeyer im Arb e it sb ezir k Gießen-Land, umfassend die Gemeinden: Allendorf a. d. Lahn, Alten- Buseck, Daubringen, Grohen-Buseck, Großen-Linden, Grüningen, Heuchelheim, Holzheim, Klein-Linden, Lang-Göns, Leihgestern, Lollar, Mainzlar, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Trohe.
2. Schwester Amalie Schmölze im Arbeitsbezirk Lich-Hungen, umfassend die Gemeinden Albach, Annerod, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Güll, Eberstadt, Garbenteich, Hausen, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Lich, Muschenheim Obbornhofen, Ober-Hörgern, Rabertshausen, Rodheim, Steinbach, Steinheim, Traishorloff, Utphe, Watzenborn-Steinberg, Wieseck.
3. Schwester Margarete Müller im Arbeitsgebiet Grünberg, umfassend die Gemeinden: Allendorf (Lda.), Allertshausen, Beltershain, Bersrod, Beuern, Burkhardsfelden, Climbach, Ettingshausen, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Hattenrod, Kesselbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Lumda, Münster, Rieder-Bessingen, Ronnenroth, Ober-Bessingen, Odenhausen, Oppenrod, Oueckborn, Reinhardshain, Reiskirchen, Röthges, Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Treis a. d. Lda., Billingen, Weickartshain, Weitershain, Winnerod.
Die Schwestern sind nur auf Zimmer 23 des Regierungsgebäudes Dienstags und Freitags, vormittags, zu sprechen.
Die Herren Bürgermeister, Geistlichen, Aerzte, Lehrer, die Hebammen und alle sonstigen in der sozialen Arbeit stehenden Personen werden gebeten, die Kreisfürsorgerinnen in ihrer Tätigkeit zu unterstützen.
Gießen, den 6. Oktober 1931.
Kreisamt Gießen (Kreisfürsorgeamt). I. V.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Betr.: Gesetz, den Erlaß einer Verordnung über die Einstellung von Krast- fahrzeugen betreffend.
Wir verweisen auf das im Regierungsblatt Nr. 16 veröffentlichte Gesetz, den Erlaß einer Verordnung über die Einstellung von Kraftfahrzeugen betreffend, und bemerken im einzelnen hierzu folgendes:
a) In § 3 sind die bestehenden Vorschriften dahin erweitert, daß die Anzeige der Errichtung oder Veränderung von Anlagen, soweit nicht nach den Bestimmungen der Allgemeinen Bauordnung baupolizeiliche Genehmigung einzuholen ist, in Zukunft unter Beifügung von Beschreibungen, Lage- und Bauplänen zu erfolgen hat.
b) §4 ist dahin auszulegen, daß die regelmäßige Einstellung von täglich wechselnden Fahrzeugen als keine vorübergehende Einstellung im Sinne dieser Bestimmung zu betrachten ist.
c) Die in § 20 vorgesehenen Erleichterungen kommen z. B. dann in Frage, wenn es sich um' Einstellräume für Einfamilienhäuser handelt oder um die Unterstellung von landwirtschaftlichen Zugmaschinen (Trecker). Hierbei ist nach folgenden Richtlinien zu verfahren:
d) Sofern die Bauvorschriften nicht ausdrücklich Massivbau oder aus- gemauertes Fachwerk vorschreiben, sind seuerhemmende Wände oder seucrhemmende Decken zulässig. Oeffnungen gegen anstoßende Räume sind gestattet, wenn sie mit seuerhemmeuden Verschlüssen versehen werden. Die anstoßenden Räume dürfen jedoch nicht tiefer als die Einstellräume liegen, keine Feuerstätten oder leicht brennbaren Stoffe enthalten, nicht als Wohn- und Arbeitsräume dienen oder den alleinigen Zugang zu Wohn- oder Arbeitsräumen bilden.
Für Einstellräume bis zu 50 qm, die mindestens 2,5 m von der Nachbargrenze und 5 m von anderen Gebäuden entfernt oder an Brandmauern angebaut sind, können noch weitergehende Erleichterungen, insbesondere Wände und Decken aus nicht feuerhemmenden Baustoffen gestattet werden.
Die für den Kreis Gießen erlassene Polizeiverordnung über die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen zur Unterbringung von Kraftfahrzeugen vom 5. Mai 1927 sowie die Ergänzung hierzu vom 11. Juni 1928 werden durch das Gesetz aufgehoben.
Gießen, den 6. Oktober 1931.
Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.
Dienstnachrichken des kreisamkes.
Bei der am 17. September d. I. stattgefundenen Wahl eines Beigeordneten der Gemeinde Grünbcrg wurde der Metzgermeister, Gast- und Landwirt Karl Böh zum Beigeordneten dieser Gemeinde gewählt.
Druck der Brühl'fchen Universitäts-Buch. und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.


