Ausgabe 
25.4.1930
 
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Amtsverkündigungsblaii

für die provinzial-irekiion Obecheffen und für das Kreisamt Gießen

Hf. 31 Erscheint Dienstag und Freitag. 25. April Nur durch die Post Zu beziehen. 193«

Jnhalts-Aebersicht: Straßensperre. Feldbereinigung in der Gemarkung Nonnenroth. - Krüppelfürsvrge.

Straßensperre.

Wegen Ausführung von Kanalisationsarbeiten wird die Provinzial­straßenortsdurchfahrt Nordeckerstraße in Allendorf a. d. Lda. vom 28. Avril bis 1. Mai für jeglichen Verkehr gesperrt.

Umleitung erfolgt über die Schulstraße in Allendorf a. d. Lda.

Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.

Gießen, den 22. April 1930.

Hessische Provingialdirektion Oberhessen.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Nonnenroth: hier Kosten­ausschlag.

In der Zeit vom 30. April 1930 bis einschließlich 6. Mai 1930 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Nonnenroth

der Kommissionsbeschluß vom 27. Februar 1930, Ziffer 6 nebst dazu gefertigtem Kostenausschlag

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Nonnenroth fchrifüich und mit Gründen versehen einzureichen.

Lauterbach, den 23. April 1930.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar: Ohly, Regierungsrat. -

Betr.: Krüppelstirsorge.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Es besteht Veranlassung, darauf zu achten, daß verkrüppelte Knaben die letzt oder auch schon früher aus der Schule entlassen worden sind und bisher keine Berufsausbildung und Beschäftigung finden konnten, auf die Ausbildungsmöglichkeiten in den Lehrwerkstätten des Hessischen Krüp- peiheims in Rieder-Ramstadt bei Darmstadt hingewiesen werden.

Je älter solche körperbehinderten jungen Leute sind, um so schwieriger ist abgesehen, von der verlorenen Zeit Ausbildung und Erziehung weshalb im allgemeinen nach dem 18. Lebensjahre in vielen Krüppel- Heimen die Aufnahme abgelehnt wird. Das Hess. Krüppelheim beschränkt die Aufnahme nicht auf Jugendliche eines bestimmten Lebensalters. Es legt ledoch auch, wie es uns mitteilt, im Interesse der jungen Leute Wert darauf, daß sie der beabsichtigten Berufsausbildung rechtzeitig, d. h. in der Regel alsbald nach der Schulentlassung zugeführt werden.

Wir empfehlen Ihnen, die Eltern der in Frage kommenden Knaben auf das Hessische Krüppelheim hinzuweisen.

Gießen, den 17. April 1930.

Hess. Kreisschulamt. I. V.: Fischer.

Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei, 2t. Lange, Gießen.