Amisverkündigungsbtait
M die prvvinzialdirettion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
ft. 12 «nd sMia,. 23. September Du. du,« di- Poll » 183t
WM»«*: - D--I,«-,u»,-Mchi d» SjWÖBjta. - T--°„ 56t6„„„g d.« W-»m-„i«. -
Mainzer Institut für Psychologie.
Skratzensperre.
Wegen Auswechslung von Bahngleisen wird die Provinzialstraße Mnberg—Londorf zwischen Kesselbach und Londorf in der Rächt vom 23. auf 24. tr. m. von 10.30 Uhr abends bis 7.30 Uhr morgens und Grün- berg—Londorf am Bahnhof Kesselbach in der Rächt vom 30. September auf 1. Oktober, von 10.30 Uhr abends bis 7.30 Uhr morgens für jeglichen Verkehr gesperrt. a ’
Umleitung erfolgt über Geilshausen—Allertshausen—Londorf.
Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.
Gießen, den 19. September 1930.
Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.
M.: Versicherungspflicht der Handarbeitslehrerinnen.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Am 26. Juli 1930 ist die Notverordnung des Herrn Reichspräsidenten deiresfend Aenderungen in der Krankenversicherung erschienen. Auf Grund dikser Notverordnung müssen die Satzungen der Betriebskrankenkasse ge- mdert werden. Nachträge der Satzungsbestimmungen gehen den Versicherten nach Festsetzung durch den Ausschuß der Kasse und Genehmigung durch das Oberversicherungsamt zu. Vorläufig ist folgendes zu beachten:
Mit Wirkung vom 25. August 1930 ist für jede auszustellende Erkran- iungsanzeige zum Ausweis für Arzt, Zahnarzt, Zahntechniker, Krankenhaus eine Gebühr von 50 Rpf. zu zahlen, und zwar sowohl von Mitgliedern me auch von anspruchberechtigten Familienangehörigen und einerlei ob -s Pflichtmitglieder, freiwillige Mitglieder mit oder freiwillige Mitglieder chs Anspruch auf Barleistungen sind. Die den freiwilligen Mitgliedern che Anspruch auf Barleistungen ausgehändigten Mitgliedskarten ver- limn ihre Gültigkeit als Ausweis für den Arzt, Zahnarzt und Zahn- Mller. Alle Mitglieder haben sich vorkommendenfalls als Ausweis für dm Arzt, Zahnarzt, Zahntechniker oder das Krankenhaus eine Erkran- klmgsanzeige bei uns ausstellen zu lassen. Für jede Anzeige ist eine Gebühr wn 50 Rpf. an uns abzuführen.
Weiter machen wir noch auf folgendes aufmerksam:
1. Für jedes an ein Mitglied ausgestellte Rezept ist ein Betrag von 50 Rpf. an die Abgabestelle (Apotheke, Optiker, Badeanstalt Selbst- abgabestelle der Kasse) zu zahlen.
2. Für jedes für ein anspruchsberechtigtes Familienangehörige eines Mitgliedes ausgestellte Rezept ist die Hälfte des Kostenbetrags an die Abgabestelle (Apotheke usw.) zu zahlen. Die Krankenscheingebühr
und die Gebühr für das Rezept in Höhe von 50 Rpf. bzw. die Hälfte der Kosten haben die Eigenschaft eines Sonderbeitrags des Mitglieds uiid können auch am Lohn oder Gehalt abgezogen werden wenn der Einzug nicht möglich ist.
Wn empfehlen Ihnen, den in Frage kommenden Handarbeitslehrerinnen hiervon Kenntnis zu geben.
Gießen, den 13. September 1930.
Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Kinkel.
Betr.: Tagung zur Förderung des Werkunterrichts.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Am 18 Oktober, vormittags 10 Uhr, veranstaltet die staatliche Be- rntungsstelle für Werkunterricht in Verbindung mit dem Hessischen Landesverband für werktätige Erziehung, dem Stadtschulaint Darmstadt und dem Kreisschulamt Darmstadt im Hörsaal 330 der Technischen Hochschule zu Darmstadt eine Tagung zur Förderung des Werkunterrichts. Professor Ur. Vogel (Darmstadt) spricht über „Die Entwicklung des praktisch- technischen Denkens beim Kind", Lehrer Müsset (Worms) über ,Der Werkunterricht in der Hand des Klassenlehrers". Mit der Tagung ist eine Ausstellung in den Raumen der staatlichen Beratungsstelle und des Pädagogischen Instituts, Alexanderstraße 27, verbunden, die einen Ueberblick über die praktische Durchführung des Werkunterrichts an hessischen Schulen eröffnet'6 Abstellung wird bereits am 17. Oktober, nachmittags 3 Uhr,
Den Lehrkräften, die an der Veranstaltung teilnehmen wollen wird der erforderliche Urlaub erteilt, soweit dies ohne besondere Stüruna des Unterrichts möglich ist.
Gießen, den 18. September 1930.
Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Kinkel.
Betr.. Mainzer Institut für Psychologie, Jugendkunde und Heilpüdagagik.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir weisen Sie auf das Ausschreiben des Herrn Ministers für Kultus und Bildungswesen vom 12. September 1930 in Nr. 215 der „Darmstädter Zeitung vom 16. September 1930 hin.
Gießen, den 18. September 1930.
Hessisches Kreisschulamt. 3. 23.: Kinkel.
Druck der Brühl'schen älniversitäts.Buch. und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.


