Ausgabe 
22.8.1930
 
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Amtsverkündigungsblatt

2lur durch die Post zu beziehen.

1930

«ME-«,: -m 14. d°- W. - 3,te

Bekanntmachung.

an sämtliche. Hessische Behörden.

!n®ie Durchführungsbestimmungen über die Reichshilfe der Per- ° lediakn und den Zuschlag zur Lohnsteuer

laden -n Arbeitnehmer sind von dem Reichsmmister der Finanzen Ä" worden und werden im Reichsbesoldungsblatt und im Reichs euerblatt veröffentlicht. Außerdem sind sie abgedruckt in den NMrada ^rlag von Trowitzsch u. Sohn, Berlin SW. 48, na Qn2r,9f?er9«ftcD[s »Lohnsteuertabellen, 7. Ausgabe, für mo-

Fubelle zum Ablesen der Äeichshilfe uni» öffentlichen Dienstes", die ich allen beteiligten Be-

Mdstl empfehlt 8Ur f0fDrti9en Anschaffung auf das drin.

Bekanntmachung.

Betr.: Reichstagswahl am 14. September 1930.

.be5J 19 bes Reichswahlgesetzes vom 6. März 1924 (RGBl. I 1924 <a. Ia9) in Verbindung mit den Bestimmungen der Reichsstimm- ordnung vom 14. Marz 1924 (RGBl. I 1924 S. 173) wird im Einverneh- m't Herrn Preußischen Minister des Innern der Kreiswah - le,ter des 33 Wahlkreises Hesien-Darmstadt", Ministerialrat Bornemann m Darmstadt (Dienstanschrlft: Staatsministerium, Neckarstraße 7) zum Berbandswahlleiter für den X. WahlkreisverbandHessen" und der Leaa- tionsrat Dr. Heinemann in Darmstadt (Dienstanschrift wie vorher) zum Stellvertreter des Verbandswahlleiters ernannt. 0

Darmstadt, 19. August 1930.

Hessisches Gesamtministerium.

Adelung. Kirnberger. Leuschner. Korell.

Tetr., Die Äeichshilfe der Personen des öffentlichen Dienstes und der Zuschlag zur Lohnsteuer der ledigen Arbeitnehmer.

An die Bürgermeistereien dec Landgemeinden des Kreises.

^uf die nachstehende, auch in der Darmstädter Zeitung Rr. 181 adgedruckte Bekanntmachung weisen wir Sie besonders hin. Die Dorschriften sind auch von den Gemeindeverwaltungen zu beachten. Dem Gemernderechner ist davon besonders Kenntnis zu geben. Die Bekanntmachung erwähnten Tabellen sind sofort zu bestellen und dem Gemernderechner zur Verfügung zu stellen.

Gießen, den 16. August 1930.

Kreisamt Gießen. 3.28.: Ritzel.

2ch mache darauf aufmerksam, daß

1. die Äeichshilfe und der Ledigenzuschlag bei der zum 1. Sep­tember fälligen Gehalts- und Lohnzahlung einbehalten wer- Qinr>rIrtUlen r !?weit diese für Dienstleistungen nach dem 31. August geleistet wird,

*ye, Äeichshilfe vom Bruttolohn vor der Berechnung der Lohnsteuer abzuziehen ist,

3- ^^Äeichshilfe gesondert zu buchen ist und daher in den Ge- haltslisten in einer besonderen freien Spalte bei jedem einzel- nen Posten einzutragen ist. Der Ledigenzuschlag dagegen ist in die Lohnsteuer mit aufzunehmen.

Darmstadt, den 6. August 1930.

Der Hessische Finanzminister. Kirnberger.

Detr.: Ausführung der Polizeiverordnung über das Vertilgen der Blutlaus vom 19. Aovember 1904.

2ln den Herrn Oberbürgermeister der Stadl Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

, Wir machen darauf aufmerksam, daß gemäß § 3 der obenaenann- f ßnnrh^ftIttet^rbr5nRn? b- Aundgang der Kommission nunmehr als- : Als spätestens zum 1. November 1930 erwar- .

unh 06 ber Polizemerordnung entsprochen wurde |

und welche Beobachtungen gemacht wurden.

'Gießen, den 19. August 1930.

Kreisamt Gießen. 3. 23.: Ritzel.

Dienstnachrichken des Kreisamkes.

Der Minister des Innern hat gestattet:

. Geldlotterie der Kriegerkameradschaft Hassia, Darmstadt' Ver- 5, 5. rv- 1 . st. UUD zwar durch die Ver- bandsvereme an die dem Verband angeschlossenen Mitglieder.

Ausspielung anläßlich des Gallusmarktes in Grünberg' Dertriebs- gebiet der Lose: Volksstaat Hessen, Ziehungstermin: 16. Oktober 1930.

Im Wege des Loseaustauschverfahrens:

Geldlotterie des Landesverbandes Bayern für Jugendwandern München: Ziehungstermin: 14. November 1930.

touSe Säuglingsfürsorge-Geldlotterie

lvuroe vis 31. August 1930 verlängert.

n 3 28696 bes Loseaustaufchverkehrs: Warenlotterie des Bayerischen ^otlT $r'eu3; Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen, Ziehungstermin: 21. Oktober 1930. 1 uut

®rud der Brühl'fchen Aniversitäts-Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.