Amtsverkündigungsblatt ri für die Provinzialdirektion OSerheffen und für das Kreisamt Gießen m. 84 ««n. «-N-I.« und 18 November' Lu, 0»-ch dl, P°!>3»193(
S»S»NS.LI°b°„!«,: Slr»i-»1v-„^Lulh-b»»,. _ i. Dymb«. 1030. - Tl-,1chus,al-»d°r 1931. - SirafinaWt.n.
Betr.: Viehzählung am 1. Dezember 1930.
An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Am 1. Dezember 1930 findet eine Viehzählung statt. Sie erstreckt sich aus Pferde, Maultiere usw., Rindvieh, Schafe, Schweine Ziegen Federvieh, Bienenstöcke, Silberfüchse und andere Edelpelztiere in Farmen Neu ist bei dieser Zählung die Feststellung der Silberfüchse und anderen Edel- pelzüere in Edelpelztierfarmen. Es ist dabei zu beachten, daß diese Viehgattungen auch bei Nichtlandwirten gezählt werden müssen, also in jeder Haushaltung, in der auch nur eine dieser genannten Viehqattunqen vor- tommt.
Ferner ist bei dieser Zählung die Zahl der in der Zeit vom 1. September Ws 30. November 1930 vorgenommenen, von der amtlichen Schlachtvieh- und Fleischbeschau befreiten Haus- oder Privatschlachtungen zu ermitteln Die Erhebung der Hausschlachkungen soll eine Ergänzung der Fleischbeschaustatistik sein, um den gesamten Fleischkonsum des Landes festzu- stellen. Es sind also bei der Zählung sämtliche Schlachtungen einzutragen die in den letzten drei Monaten vorgenommen worden sind ohne daß gemäß den bestehenden Vorschriften eine Schlachtvieh- und Fleischbeschau vorzunehmen war, also nur die sogenannten Hausschlachtungen d h die Schlachtungen derjenigen Schweine, deren Fleisch ausschließlich im eigenen haushalt der Besitzer zur Verwendung gekommen ist. Ist aber das Tier >m lebenden oder geschlachteten Zustand durch einen Fleischbeschauer amtlich untersucht worden, so ist es nicht aufzuzeichnen. Trichinenschau gilt nicht als amtliche Fleischbeschau.
i3en Gemeinden mit Schlachthauszwang sind die zwei Fälle zu
mit dem Schlachthauszwang auch Fleischbeschauzwang aller Schlachtungen verbunden, dann erscheinen alle Schlachtungen in der Fleischbeschaustatistik. In diesem Falle gelangen also bei der bevor- stehenden Viehzählung überhaupt keine Hausschlachtungen zur Er-
A aber in einer Gemeinde zwar Schlachthauszwang, aber kein oleischbeschauzwang für die Haus- oder Privatschlachtungen ein- gefuhrt, so sind alle diejenigen Schlachtungen zu zählen, bei denen ein amtlicher Fleischbeschauer nicht zugezogen wurde.
übertragen*UtlQ Zählung ist dem Landesstatistischen Amt in Darmstadt
Abführung liegt den Hessischen Bürgermeistereien (Oberbürqer- chter Bürgermeister) ob. Eine Vergütung für die Mitwirkenden wird
Staate nicht geleistet.
o,?,!"ätigen Zähllisten und Gemeindebogen wird Ihnen das Landes- »iS?» unmittelbar zusenden. Diejenigen Bürgermeistereien, die bis sm a. November nicht im Besitze der nötigen Zählpapiere sind wollen Behörd" wenden"^ Fernruf Nr. 2657 oder telegraphisch an die genannte
Straßensperre-Aufhebung.
Die Straßensperre auf der Provinzialstraßenstrecke
„Gießen—Daubringen"
vom Abzweig der Straße Gießen—Lollar bis Laubringen wird ab 17 d M ousgehoben.
Gießen, den 14. November 1930.
Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.
Auf dem Gemeindebogen und auf der Zählliste sind Anweisungen auf- m^uckt, aus denen Sie ersehen, wie die Zählung im einzelnen durchzu- fuhren ist. Sie wollen sich mit diesen Anweisungen vertraut machen und ™ entfpred>enti belehren, besonders auch darauf aufmerksam
machen, daß die Namen der Viehbesiher usw. deutlich zu schreiben und Straße und Hausnummer genau anzugeben sind. Gleichnamige Viehbesitzer U^Jmb burd) 3UJ?6 tl)re3 Beizeichens so zu kennzeichnen, daß Ver- wecyslungen ausgeschlossen sind.
Besonders aufmerksam machen wir noch auf die vollständige und richtige Erfassung der Viehbestände bei den Viehbesitzern, weil die gemachten Angaben zur Festsetzung der Beiträge verwandt werden, die den Vieh- besttzern nach dem Viehseuchengesetz für das gefallene Vieh vergütet werden
Anfragen bezüglich der Zählung sind an das Landesstatistische Aink in Darmstadt zu richten.
- llusgefüllten Zähllisten und die Urschriften der Gemeindebogen sind stmkestens bis zum 5. Dezember d. 3. an das Landesstalistische Amt in Darmskadk abzusenden Der Termin muß unbedingt eingehalten werden.
Reinschriften und Abschriften der Zähllisten brauchen nicht anqefertiqt zu werden, doch sind von dem Gemeindebogen Abschriften zu den Akten der Bürgermeisterei zu machen.
Wer vorsätzlich die Angaben, zu denen er bei dieser Zählung auf- gefordert wird, nicht erstattet, oder wer wissentlich unrichtige oder unvoll- m A roirb Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bestraft. Auch kann Vieh, dessen Vorhandensein verschwiegen
1 Urteil für den Staat verfallen erklärt werden.
Wir empfehlen Ihnen, die Anordnung der Zählung auf ortsübliche Weise bekanntzumachen und die erforderlichen Maßnahmen zur gewissenhaften Durchführung der Zählung alsbald zu treffen.
Gießen, den 13. November 1930.
Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.
Betr.: Tierschutzkalender 1931.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
. Die von Ihnen bestellten Tierschutzkalender für 1931 sind bei uns eingetroffen. Wir empfehlen Ihnen, die Kalender bis spätestens zum 15. De- rember auf Zimmer 9 des Regierungsgebäudes abholen zu lassen Der Preis betragt 10 Rpf. für das Stück. Einige Freistücke werden beigefügt.
Für Versandkosten kommt ein Zuschlag von 10 Rpf. hinzu Eine Berechnung des Gesamtbetrages ist der Sendung beigefügt.
Wir empfehlen Ihnen, den auf Sie entfallenden Betrag alsbald an die Kreiskasse Gießen abzuführen. — Mit den bestellten Kalendern werden gleichzeitig die für Ihre Schule benötigten Abdrucke der Reichsverfassung für Ostern 1931 ausgegeben. M
Gießen, den 10. November 1930.
Hessisches Kreisschulamt. 3. 23.: Kinkel.
Dienstnachrichken des Sreisamkes.
Ludwig Zecher IX. von Staufenberg ist zum Trichinenschauer der Gemeinden Staufenberg, Mainzlar, Daubringen und Ruttershausen ernannt und verpflichtet worden.
Der Minister des Innern hat die Erlaubnis erteilt: der Anstalt für Epileptische in Nieder-Ramstadt zur Sammlung von Geldspenden durch Haussammlungen bis zum 31. Dezember 1931.
Druck der Brübl 'lcd en UninertitSf^-'Bucb. und Steindruckerei. A Lange, Gießen


