Ausgabe 
17.10.1930
 
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AmtsverkündigungsblatM

für die provinzialdirektkon Oberhessen und für das Kreisami Gießen

fff- H schein, Dienstag und Zrettaw 17 Oktober Aur durch die Poft zu begehen. 1930

3nMt«»ileberfic&t: Stand der Maui- und Klauenseuche. - Die Eröffnung des ordentlichen Lehrganges 1930.3 i an den landwirtschaftlichenSchulen.- ®htlC6hrUpnTRnM oin^ w- ® und Beschauzeiten. Anichaffung non Projektionsapparaten - Ortssatzung

über die Wahl eines besoldeten Burgerme.sters in der Stadl Grunberg. - Ordentliche Mitgliederversammlung des Hessischen Schutzvereins für enilaffene Gefangene e. D.

Nachweisung

über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen am 1. Oktober 1930.

Kreis

Gemeinden (Gutsbezirke)

Gehöfte

ins­gesamt

davon .(Sp.l) neu

ins­gesamt

davon (Sp. 3) neu

1

2

3

4

Darmstadt...........

1

1

1

1

Bensheim............

Dieburg.............

1

1

1

1

Erbach..............

Groß-Gerau..........

Heppenheim..........

Offenbach ............

.

Alsfeld ..............

Büdingen............

Friedberg............

Meßen..............

1

2

2

Lauterbach...........

Schotten.............

Alzey...............

Bingen ..............

Mainz..............

1

1

Oppenheim..........

Worms..............

Hessen

4

2

5

4

Bekanntmachung, betreffend die Eröffnung des ordentlichen Lehrganges 1930/31 an den landwirtschaftlichen Schulen bei den hessischen Landwirkschafksämtern. Der ordentliche Lehrgang an den landwirtschaftlichen Schulen in Lich und Grünberg beginnt am

Montag, dem 3. November 1930, und zwar in Lich um 10 Ahr und in Grünberg um 9% Uhr.

Anmeldungen zur Aufnahme werden von den Direktoren beider Land- wirtschaftsämter entgegengenommen und sind alsbald zu richten für die Landwirtschaftliche Schule in

Lich an Herrn Direktor Dr. Lehr, Landwirtschaftsamt Lich,

Grünberg an Herrn Direktor Trautmann, Landwirtschaftsamt Grünberg.

Genannte Herren erteilen auch nähere Auskunft über das Alter der aufzunehmenden Schüler, das Schulgeld, den Lehrplan und die evtl. Unterbringung der Schüler in Privathäusern.

Fernruf: Lich Nr. 39, Grünberg Nr. 70.

. Die in die Unterklassen ejntretenden Schüler müssen bereits zu Ostern tuA aus der Volksschule entlassen sein; das Schulgeld beträgt für das tvimerHalbjahr 30 Reichsmark für hessische und 35 Reichsmark für nicht- bsisische Schüler.

Auf die große Bedeutung der fachlichen Ausbildung der Heranwachsen­den landwirtschaftlichen Jugend möchten wir besonders Hinweisen.

Gießen, den 14. Oktober 1930.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.

den Herrn Oberbürgermeister der Skadl Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

verweisen hiermit auf die vorstehende Bekanntmachung und mpsehlen Ihnen, diese alsbald wiederholt ortsüblich veröffentlichen zu ,M,auch bei den Landwirten auf Anmeldung ihrer den landwirtschaft- u-en Beruf ergreifenden Söhne zum Schuleintritt hinzuwirken.

ließen, den 14. Oktober 1930.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.

Bekanntmachung.

Vetr.: Errichtung eines Hilfswafserwerks auf dem Wiesengrundstück Ge­markung Queckborn, Flur IV, Nr. 4, durch die Stadt Gießen.

Die Stadt Gießen beabsichtigt, auf ihrem Grundstück Flur IV, Nr. 4 tn der Gemarkung Queckborn ein Hilfswasserwerk mit Motorenbetrieb zu errichten. Auf Grund des Artikels 6b des Gesetzes, die Bäche und die nicht ständig fließenden Gewässer betreffend vom 30. September 1899 wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Plane und die Beschreibung 14 Tage lang auf der Registratur des Kreisamtes Gießen offenliegen und von Interessenten dort eingesehen werden können. Einwendungen können nur innerhalb einer Frist von 14 Tagen feit Erscheinen dieser Bekanntmachung im Amtsverkündigungs- blatt schriftlich oder zu Protokoll bei dem Kreisamt Gießen erhoben werden.

Gießen, den 14. Oktober 1930.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmid t.

Vetr.: Die Ausführung des Reichsgefetzes, die Fleischbeschau betreffend; hier: Die Festfetzung der Schlacht- und Beschauzeiten.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Auf Grund des § 9 der Fleischbeschauordnung werden gemeinden des Kreises die Schlacht- und Beschauzeiten folgt:

1. Für die Zeit vom 1. April bis 30. September von vormittags und von 5 bis 7 Uhr nachmittags und

2. für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. Mürz von 8 bis 12 Uhr vor­mittags und von 2 bis 4 Uhr nachmittags.

Die Anmeldung an die Fleifchbefchauer hat für Schlachtungen am Vormittag spätestens bis 7 Uhr des vorhergehenden Abends, für Schlach- > tungen am Nachmittag mindestens 6 Stunden vorher zu erfolgen.

Die Fleischbeschau darf nur bei Tageslicht ausgeübt werden. Die Fleifchbefchauer und deren Stellvertreter find hiervon in Kenntnis zu setzen, die Schlacht- und Beschauzeiten öffentlich bekanntzumachen. Der Befolg der Anordnungen ist zu überwachen.

Gießen, den 13. Oktober 1930.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.

Betr.: Anschaffung von Projektionsapparaten.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir erinnern, soweit dies inzwischen noch nicht geschehen, an die umgehende Erledigung unserer Verfügung (Ueberdruck) vom 3. Sep­tember 1930.

Gießen, den 14. Oktober 1930.

Hessisches Kreisschulamt. 3. 23.: Kinkel.

Orkssahung

über die Wahl eines besoldeten Bürgermeisters in der Stadt Grünberg.

Für die Stadt Grünberg wird zufolge des Gemeinderatsbeschlusies vom 16.3uli 1930 auf Grund der Artikel 88 und 15 des Gesetzes, die Landgemeindeordnung betreffend, vom 8.3uli 1911 und 15. April 1919, nach gutächtlicher Aeußerung des das Bürgermeisteramt versehenden Bei­geordneten und des Kreisausfchuffes mit Genehmigung des Hessischen Ministers des Snnern vom 2. Oktober 1930 zu Nr. M. d. 3. 44 014 folgende Ortsfatzung erlassen:

§ 1. Anstellung.

Auf Grund des Art. 88 der LGO. wird für die Stadt Grünberg jeweils auf 9 3ahre ein besoldeter Bürgermeister gewählt.

§ 2. Wahlverfahren.

Die Stelle des Bürgermeisters ist auszufchreiben. Die Wahl erfolgt durch den Gemeinderat nach Art. 91 bis 94 des Gesetzes über die Wahlen

für die Land- feftgefetzt wie

6 bis 10 Uhr