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f fingen sind zu m ernannt und

Amtsverkündigungsblatt

flr. 91

1930

®rud der Brühl'fchen Aniversitäts.Buch. und Steindruckerei. R. Lange. Gießen.

Nachweisung

über den Stand der Maul- und Klauenseuche in Hessen am 15. November 1930.

223 in Flur III Nr. 202, 221, 222,

^Sr-Vi.226/«227 /10' 227*/io und in Flur XVIII Nr. 80 nach

EJZabe der hessischen Verordnung über ein vereinfachtes Enteianuuas^ (55eU4oneÄinn9t DOn Arbeitsgelegenheit vom 6. November 1923 401) enteignet werden kann.

Gießen, den 11. Dezember 1930.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. K r ü g e r.

Bekanntmachung.

fnl(?e £a^Jte£enbe Abschrift einer Notiz des Reichsbankdirektoriums über fiaallichen^^asfestellem" 3»r Kenntnis der hessischen

Darmstadt, den 2. Dezember 1930.

®(d)rift Finanzminister: Kirnberger.

Rotiz

..Vorsicht bei der Annahme beschädigter Reichsbanknoten".

, ®eif ./^iger Zeit werden Noten in den Verkehr gebracht die in 50 S^i* 1" 2Ib^ld,tr ,°uf. Tellen verschiedener Reichsbanknot'en über Zusammengesetzt sind. Diese Noten sind daran zu erkennen daß L Xe, e b"-^ Klebestreifen verbunden sind und meist ver- E" Nummern aufweisen. Es wird deshalb allgemein vor der An- 5 Ä ä^mtnengeHebter Noten gewarnt, da stets die Möglichkeit besteht, fcbe^ Salsthungen handelt, und der Empfänger Gefahr läuft meif nbhnrnÄbans umgetaufcht zu erhalten. Verschiedene Umstände könnt- darauf Hin, daß es sich bet dem Täter um eine Person handeln -mzusch5ge1n^°9 *ft' ble Zusammengesetzten Noten in Geldpäckchen die ^nböb-n^^ ftch, Zsiftuumengeklebte Noten nicht anzunehmen, sondern iolthen 5»,, b!e SRet^.s * * *.b?int 5» verweisen. Wenn sich die Zahlung mit Dlllei w J unter verdächtigen Umständen vollzieht, ist die Kriminal- zu benachrichtigen.

pf(eatU Festnahme der Hersteller verfälschter Noten

W die Reichsbank Belohnungen bis zu 1000 RM. zu gewähren.

Jnhalts-Aebersicht: Stand der Maui, und Klauenseuche -

____________________________________der Gemarkung Gießen. - Der Verkeh° mit Feuerwerkskö.pern? ®CC 3tusbau be6 Eichgärtengebiets in

Straßensperre.

Ausführung von Wasserleitungsarbeiten wird die Provinzial­

em 16 m°"A'A"-Reiskrrchen" zwischen km 5,00 und 7,00 nlJ?,® 201 ?e;ember d. 3. für jeglichen Verkehr gesperrt.

}u beachten"9 Cr ° 9tber Annerod. Die aufgestellten Warnungstafeln sind ließen, den 9. Dezember 1930.

____Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.

$ Bekanntmachung.

g Sen Ausbau des Eichgärtengebiets in der Gemarkung Gießen.

Ichlussis"^ k'^nut zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß zufolge 23e= Gesamtministeriums das für den Straßenausbau

1 Vetr.: Den Verkehr mit Feuerwerkskörpern.

An das Polizeiamt Gießen, die Bürgermeistereien der Land­gemeinden und die Gendarmeriestakionen des Kreises.

Nachstehend geben wir Ihnen auszugsweise die wichtigsten aesetzlicben Bestimmungen über den Berkehr mit geuerroertstöm betannt unh Wellen Ihnen, die Händler 'mit Feuerwerkskörper^ davon mll dem zur Llnzeige g^b?acht'wLem'"' H Zuwiderhandlungen unnachsichtlich s-.Ae Pol'Zeipersonal wollen Sie anweisen, die Händler streng zu beauf- zu^achten bm ubn8en auf die Durchführung der Bekanntmachung Gießen, den 11. Dezember 1930.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Srüg er.

Bekanntmachung.

1. Wer Feuerwerkskörper Kanonenschläge, Frösche, Schwärmer und ,»?A e'cheii feilhalten will, hat solches der Bürgermeisterei, in der Stadt PoliZeiamt anzuzeigen. Im Kaufladen dürfen nicht mehr als gchatten9we?d?n'"' " außerdem nicht mehr als 10 Kilogramm vorrätig

i eines besonderen Bedürfnisses kann ausnahmsweise im

I Ä ^'lweilig eine Lagerung bis zu 15 Kilogramm gestattet werden

I Die Aufbewahrung muh in einem auf dem Dachboden (Speichert be-

I h»9rtneiVmt le'nem Schornsteinrohr in Verbindung stehenden abgetan- I b -/^ NuuE erfolgen, welcher beständig unter Verschluß gehalten und d7s k'si'slb^ elleken wird. Die Behälter müssen'de.?Bestimmüngen

I ,be.b 8 6 Ads. 1 und 2 der Verordnung, den Verkehr mit Sprengstoffen Äeln verse°h7n sei^9 "' 19°5' entfpred)en unb mit festgeschlosienen

Größere als die vorstehend angegebenen Mengen sind außerhalb der ^"ohuten Orte in besonderen Magazinen aufzubewahren, die unserer I bZw. der Genehmigung des Polizeiamts Gießen bedürfen.

. 2 ®lc Abgabe von Sprengstoffen an Personen, von denen ein Miß- norkty 3Ur?.e^ur^fen ist. insbesondere an Personen unter 16 Jahren, ist n?" D,esx911 namentlich auch von solchen Feuerwerkskörpern mit heren Verwendung eine erhebliche Gefahr für Personen oder Eigentum verbunden ift (Kanonenschläge, Frösche u. dgl.). 9

S8or[$rift studet keine Anwendung auf Spielwareu die gant geringe Menge von Sprengstoffen enthalten. Zündplättchen (Amorces) die S/h'V .Sprengmischung (Knallsalz) auf 1000 Plättchen'ent­halten, dürfen als Spielwaren nicht in den Verkehr gebracht werden - Das Feilhalten von phosphorhaltigen Sprengstoffen (Radaukörner orrSngfvrrbofena^r 9 3 * 3iff'5b bcr Sprengstoffver-

nn9e9e" die vorgenannten Bestimmungen werden nach s 367 Ziff. o des Reichsstrafgefetzbuches mit Geldstrafe bis zu 150 RM. ^WnnnLn h- fon5eit nicht höhere Strafen Gefängnis von

1884 verwllkk'sind ~ §9 beS Reichsgesetzes vom 9. Juni

bie 8e9en diese Vorschriften verstoßen, haben neben gerichtlicher Bestrafung zu gewärtigen, daß ihnen gemäß 8 35 der Ge­werbeordnung der fernere Handel mit Feuerwerkskörpern untersagt wird.

3. An bewohnten oder von Menschen besuchten Orten ist das Abbrennen

von Feuerwerkskorpern verboten.

Zuwiderhandlungen werden nach- § 367 Ziff. 8 des Reichsstrafgefeu-

buches mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Hast bestraft. 9

IBenn Eltern, Vormünder oder andere Personen, deren Obhut Sinder unter 12 3ahren oder sonstige unzurechnungsfähige Personen anvertraut sind, es an der erforderlichen Aufsicht haben fehlen lassen und diese Per- sonen wahrend der Zeit, wo sie ohne solche Aufsicht waren, eine derartige Aebertretung begangen haben, so werden nach 2Irt. 44 des Hess. Polizei- strafgesetzes die zur Beaufsichtigung verpflichteten Personen beim ersten Falle polizeilich verwarnt, im Wiederholungsfälle mit der im Gesetz vor­gesehenen Strafe belegt. 1 J

Gießen, den 11. Dezember 1930.

___________ Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Krüger.

Kreis

Gemeinden (Butsbezirke)

Gehöfte

ins­gesamt

davon (Sp. 1) neu

ins­gesamt

davon (Sp. 3) neu

1

2

3

4

Darmstadt........

Bensheim..........

Dieburg...........

1

6

Erbach............

Braß-Gerau.........

Heppenheim.........

Offenbach .........

1

1 I

1

Alsfeld ............

1

Bübingen.....

_

Friedberg..........

Meßen.............

Lauterbach........

1

1

1

Schotten........

Alzey...............

_

Bingen ..........

_

Mainz..............

1

1

1

Oppenheim...........

1

1

1

Worms..............

Hessen |

5

4

10

4