Ausgabe 
7.11.1930
 
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Amtsverkündigungsblaii

für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisami Gießen

>. 82 Erscheint Dienstag und Freitag. 7. AoVSMber Nur durch di- Post zu beziehen. 1930

Inhalts-Aebe-sicht- Die Eröffnung des ordentlichen L-Hrganges 1930/3. ^an den landwirtschaftlichen Schulen. - Nachtrag zum Gebührentarif

Bekanntmachung, betreffend die Eröffnung des ordentlichen Lehrganges 1930/31 an den landwirtschaftlichen Schulen bei den hessischen Landwirlschafksämkern. Der ordentliche Lehrgang an den landwirtschaftlichen Schulen in Lich und Grunberg beginnt nicht am 3. November, sondern erst am Montag, den 10. November 1930,

und zwar in Lich um 10 Uhr und in Grünberg um 9% Uhr.

Anmeldungen zur Aufnahme werden von den Direktoren beider Land­wirtschaftsämter entgegengenommen und sind alsbald zu richten für die Landwirtschaftliche Schule in

Lich an Herrn Direktor Dr. Lehr, Landwirtschaftsamt Lich (Hessen). Grünberg an Herrn Direktor Trautmann, Landwirtschaftsamt Grünberg (Hessen).

Genannte Herren erteilen auch nähere Auskunft über das Alter der -mfzunehmenden Schüler,, das Schulgeld, den Lehrplan und die evtl Unterbringung der Schüler in Privathäusern.

Fernruf: Lich Nr. 39, Grünberg Nr. 70.

®te in die Unterklassen eintretenden Schüler müssen bereits zu Ostern 1929 aus der Volksschule entlassen sein; das Schulgeld beträgt für bas Winterhalbiahr 30 Reichsmark für hessische und 35 Reichsmark für nicht­hessische Schüler.

2Iuf die große Bedeutung der fachlichen Ausbildung der Heranwachsen­den landwirtschaftlichen Jugend möchten wir besonders Hinweisen.

Gießen, den 29. Oktober 1930.

Kreisamt Gießen. I. 33.: Dr. Braun.

An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir verweisen hiermit auf die vorstehende Bekanntmachung und empfehlen Ihnen, diese alsbald wiederholt ortsüblich veröffentlichen zu Mn, auch bei den Landwirten auf Anmeldung ihrer den landwirtfchaft- iichen Beruf ergreifenden Söhne zum Schuleintritt hinzuwirken.

Wie aus obiger Bekanntmachung ersichtlich, beginnt der Schulunter­richt erst am 10. November t. 3.

Gießen, den 29. Oktober 1930.

Kreisamt Gießen. 3. 33.: Dr. Braun.

Nachtrag

Zum Gebührentarif für den Schlachthof der Stadt Gießen.

Auf Grund der Artikel 193 und 194 der Städteordnung und unter 1,lras auf die Ortssatzung über den Städtischen Schlachthof in Gießen

28. Marz 1910 sowie den dazu erlassenen Nachtrag vom 15. Oktober 1023 wird auf Beschluß der von dem Stadtrat hierzu ermächtigten Schlachthofdeputation vom ^^^^9 mit Genehmigung des Z^rn Ministers des Innern vom 13. Oktober 1930 zu

o or ZUM Gebührentarif des Städtischen Schlachthofs vom

8. April 1924 folgender Nachtrag erlassen:

§ 1.

Die im Gebührentarif vom 8. April 1924 unter Ziffer 8 waqen- vcmigung tm § 9 aufgeführten Gebühren werden wie folgt geändert-

8. Wagenreinigung und Desinfeklion: §9.

a) für Reinigung und Desinfektion eines Viehtransport­mittels (wenn diese durch den Eigentümer selbst vor­genommen wird) für jeden Wagen usw......1_RM

8) wenn die Reinigung und Desinfektion durch die Än-

... gestellten des Schlachthofs erfolgt, für jeden Wagen ufw. 3,RM.

Eine Reinigung und Desinfektion der Viehtransportmittel wird nur wahrend der Dienststunden des Städtischen Schlachthofs vorgenommen.

§ 2.

Dem Gebührentarif vom 8. April 1924 ist neu anzufüqen:

10. Ai-geiNpeÜuug: § 11.

1. für das Abladen, Einstellen und Zeichnen von Schweinen und Großvieh in der Zeit von 5 bis 20 Uhr täglich, für jedes Stück Vieh..............,10 RM

2. für das Einstellen von Großvieh abends nach 20 Uhr

ist für jedes Stück Vieh eine Gebühr von .....50 RM für das Einstellen von Kleinvieh abends nach 20 Uhr ist

für jedes Stück Vieh eine Gebühr von . . .25 RM

zu entrichten. '

§ 3.

Dieser Nachtrag tritt mit dem auf seine Verkündigung folgenden Tag in Kraft.

Gießen, den 31. Oktober 1930.

Der Oberbürgermeister. 3. 33.: Kling spor.

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Druck der Drühl'schen Univerfitäts-Buch- und Steindruckerei, N. Lange, Gießen.