K. 10
Erscheint Dienstag und Freitag.
2. Februar
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1930
Braun.
bei Meldung des Aus- Protokoll bei der Bürger-
Gießen, den 1. Februar 1930.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr.
Vekannkmachung.
Betr.: Die Schlachthausanlage des Metzgers Rudolf Dietz zu Watzenborn- Steinberg.
Der Metzger Rudolf Dich zu Watzenborn-Steinberg beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur I Nr. 164 der Gemarkung Watzenborn-Steinberg ein Schlachthaus zu errichten.
Plane und Beschreibung hierüber liegen 14 Tage lang, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung im Amtsverkündigungsblatt an gerechnet, auf der Bürgermeisterei Watzenborn-Steinberg zur Einsicht der Interessenten offen. Etwaige Einwendungen sind ' ' "
schlusses binnen dieser Frist schriftlich oder zu meisterei Watzenborn-Steinberg vorzubringen.
Betr.: Polizeiverordnung über den Fuhrwerks- und Kraftfahrzeugverkehr in der Gemeinde Grünberg.
Polizei-Verordnung.
Auf Grund des § 30 der Verordnung über den Kraftfahrzeugverkehr vom 16. März 1928 in Verbindung mit § 3 der Ausführungsverordnung betreffend den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 24. März 1910, des Art. 64 des Gesetzes betr. die innere Verwaltung und Vertretung der Kreise und Provinzen vom 8. Juli 1911 und der Verordnung über Vermögensstrafen und Bußen vom 6. Februar 1924 wird nach-Anhörung der Gemeindevertretung und Ortspolizeibehürde mit Genehmigung des Herrn Ministers des Innern vom 18. Januar 1930 zu Nr. M. d. I. 20 283 nachstehende Polizeiverordnung erlassen:
§ 1-
Die Londorfer Strafe in Grünberg vom Marktplatz bis zur Einmündung der Rosengasse, das „Brückelchen" und „Großer Graben" sind für den Durchgangsverkehr mit Lastkraftwagen über 5,5 Tonnen Ge amtqe- wicht gesperrt.
Die Theo-Koch-Strahe ist für den Durchgangsverkehr mit Fahrzeugen aller Art, einschließlich Krafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern gesperrt.
§ 2.
In den Straßen der Stadt Grünberg dürfen Kraftfahrzeuge, die nicht mit Luftbereifung versehen sind, eine Höchstgeschwindigkeit von 15 Kilometer in der Stunde nicht überschreiten.
für die Nrovmziasdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
Jnhalts-Aeberficht: Schlachthausanlage des Metzgers Audolf Dietz zu Watzenborn-Steinberg. — Polizeiverordnung über den Fuhrwerks- und Kraftfahrzeugverkehr in der Gemeinde Grimberg. — Dienstnachrichten.
8 3.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden, soweit nicht nach anderen Bestimmungen höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 RM. und im Uneinbringlichkeitsfalle mit Haft bestraft.
8 4.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.
Gießen, den 30. Januar 1930.
Kreisamt Gießen. I.V.: Schmidt.
Dienstnachrichken des Kreisamkes.
Bei der am 19. Januar 1930 stattgefundenen Bürgermeisterwahl der Gemeinde Ruttershausen wurde der seitherige Bürgermeister Heinrich Schwarz III. wiedergewählt.
Druck der Brühl'schen Aniveriitäts-Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.


