Amtsverkündigungsblatt
für die provinzialdirekiion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
2 Erscheint Dienstag und Freitag. T. ^ütlUOF 2£ut durch die Post zu beziehen. 1930
stnbalts-Lebersicht: Die Wahlen zum Kreistag. — Benachrichtigung der Gendarmeriestationen durch die Ortspolizeibehörden. — Polizeiverordnung J über den Krastfahrzeugverkehr in der Stadt Gießen. - Dienstnachrichten.__
Bekanntmachung.
Betr.: Die Wahlen zum Kreistag des Kreises Gießen.
Die Kreiswahlkommission hat in ihren Sitzungen vom 4., 18. und 28 d. M. festgestellt, daß gemäß den Vorschriften des Artikel 57 Absatz 1 bes Gesetzes über die Wahlen für Gemeinden und Gemeindeverbände Kreise und Provinzen) vom 7. Oktober 1925 an Stelle des verzogenen Ge- chäftsführers Karl Brömer in Gießen der Bahnassistent Ludwig Seht in Großen-Linden, an Stelle des verstorbenen Studienrat Dr. Otto Lenz in Gießen, der Landwirt Karl Huber in Großen-Buseck und an Stelle des Landwirts und Metzgermeisters Heinrich Bausch in Grünberg der Landwirt Heinrich Schön in Lollar, als Mitglieder des Kreistages zu be- rusen sind.
Gießen, den 30. Dezember 1929.
Der Wahlkommissar für die Kreistagswahlen.
Dr. Braun, Regierungsrat.
Betr.: Benachrichtigung der Gendarmeriestationen durch die Ortspolizeibehörden.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Nach § 68 der Dienstvorschrift für die hessische Landesgendarmerie sind die Ortsvorstände der Orte ohne staatliche Polizeiverwaltung verpflichtet, den Gendarmeriebeamten nicht nur auf ihr Verlangen alle erforderte Auskunft zu erteilen, sondern sie auch unaufgefordert von allem, was die öffentliche Sicherheit betrifft, in Kenntnis zu setzen.
Wir weisen Sie ausdrücklich auf diese Vorschrift hin und erwarten deren genaueste Beachtung.
Gießen, den 4. Januar 1930.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.
Polizei-Verordnung.
Betr.: Polizeiverordnung über den Krastfahrzeugverkehr in der Stadt Gießen.
Auf Grund des §30 der Verordnung über den Kraftfahrzeugverkehr vom 16. März 1928 in Verbindung mit § 3 der Ausführungsverordnung betr. den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 24. März 1910 sowie des Artikels 129b der Städteordnung vom 8. Juli 1911, des Art. 3 des Gesetzes über die Ortspolizei vom 14. Juli 1921 und der Reichsverordnung über Vermögensstrafen und Bußen vom 6. Februar 1924 wird nach Anhörung
der Stadtratssitzung mit Genehmigung des Herrn Ministers des Innern vom 28. November 1929 zu Nr. M. d. I. 46 649 in Ergänzung der Allgemeinen Verkehrsordnung vom 21. Oktober 1927 folgende Polizeiverordnung über die Verkehrsregelung in der Stadt Gießen erlassen:
8 1-
Innerhalb der geschlossenen Ortsteile der Stadt Gießen dürfen Kraftfahrzeuge, die nicht mit Luftbereifung versehen sind, eine Höchstgeschwindigkeit von 15 Kilometer in der Stunde nicht überschreiten.
§ 2.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden, soweit nicht nach anderen Bestimmungen höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 RM. und im Uneinbringlichkeitsfalle mit Haft bestraft.
8 3.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.
Gießen, den 3. Januar 1930.
Kreisamt Gießen. 3. 23.: Schmidt.
Dienstnachrichken des kreisamles.
Der Minister des Innern hat, im Wege des Loseaustauschverkehrs, für das Gebiet des Volksstaates Hessen den Vertrieb der Lose folgender Lotterien gestattet:
11. Volkswohllotterie zur Förderung von sozialen und kulturellen Zwecken; Ziehungstermin: 12. und 13. Februar 1930.
Kölner Dombaugeldlotterie; Ziehungstermin: 14. bis 18. März 1930.
Geldlotterie zugunsten der Wiederherstellung der Kirche in Gailen- kirchen; Ziehungstermin: 24. Januar 1930.
Geldlotterie zugunsten des Beamtentöchterstists Neuberghausen; Vertriebszeit der Losbriese: 1. Dezember 1929 bis 28. Februar 1930.
Geldlotterie des Deutschen Notbundes geistiger Arbeiter in Bayern; Ziehungstermin: 14. Februar 1930.
Geldlotterie zugunsten der Wiederherstellung des Passauer Domes; Ziehungstermin: 14. März 1930.
Geldlotterie zugunsten des Badischen Landesverbandes zur Bekämpfung der Tuberkulose; Ziehungstermin: 25./26. April 1930.
Geldlotterie zugunsten der gemeinnützigen Bestrebungen des Hauptausschusses der Deutschen Bergwacht, München; Vertriebszeit der Losbriefe: vom 1. Januar bis 31. März 1930.
der Brühl',chen Aniversitäts.Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen.


