Ausgabe 
5.12.1930
 
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Amtsverkündigungsblait

für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

Ir.89 Erscheint Dienstag und Frettag,s Dezember Hur öurd) die Post zu beziehen. -1930

Inhalts-Aebersicht: Berichiigung. Regelung des Ausverkauiswesens. - Avfchiuhgleiserweiterung der Firma Scheidhauer & Giebing - Bekämpfung der Schnakenplage. - Dienstnachrichten.

Berichtigung.

Trichinenschauordnung vom 20. November 1930 betr.

§ 7 lautet richtig:

Das Gesetz, die Trichinenschau betreffend, vom 1. August 1930 und die vorstehenden Bestimmungen treten am 15. Dezember 1930 in Kraft.

Zum gleichen Zeitpunkt tritt der § 32 der Fleischbeschauordnunq vom g. April 1930 (Reg.-Bl. S. 230) außer Kraft."

Bekanntmachung

betreffend Regelung des Ausverkaufswefens.

Auf Grund der Bestimmungen der Paragraphen 7 bis 9 des Ge­setzes vom 7. Juni 1909 gegen den unlauteren Wettbewerb und des § 1 der Vollzugsbekanntmachung vom 2. September 1909 wird für den Kreis Gießen nach Anhörung der Industrie- und Handelskammer Gießen folgendes bestimmt:

§ t

§7 Absatz 2 unserer Bekanntmachung betr. Regelung des Ausverkaufs­wesens vom 25. August 1927 in Fassung der Abänderungsbekanntmachung vom 21. Dezember 1929 und 23. Juni 1930 abgedruckt im A. V. Bl. Nr. 47 vom 24. Juni 1930 wird wie folgt geändert:

Die Wortein der Zeit vom 2. Januar bis 15. Februar" werden er­setzt durch die Worte: in der Zeit vom 5. Januar bis 15. Februar".

§ 2.

Die Bestimmung tritt am 1. Januar 1931 in Kraft.

Gießen, den 3. Dezember 1930.

Kreisamt Gießen. 1.23.: Dr. Braun.

Bekanntmachung.

Betr: Landespolizeiliche Prüfung des Entwurfes der Anschlußgleiserweite­rung der Firma Scheidhauer 8z Gießing in Mainzlar in km 22,1 und 22,2 der Strecke GrünbergLollar.

Der Plan zur obigen Prüfung liegt auf der Bürgermeisterei Mainz­lar vom 22. bis 29. Dezember 1930 einschließlich zur Einsicht offen.

Einwendungen und Ansprüche wegen Verlegung und Aenderung öffentlicher Wege, Ab- und Zufahrten auf Grundstücke, Einfriedigungen, Wasser- und Vorflutverhältnissen usw., sowie der Herstellung von Schutz­vorrichtungen zur Sicherung gegen die aus dem Bahnbetrieb entstehenden Gefahren oder Nachteile sind bei Meldung des Ausschlusses schriftlich während der Offenlegungssrist bei dem Kreisamt Gießen vorzubringen.

Gießen, den 2. Dezember 1930.

Kreisamt Gießen. 9. 23.: Dr. Braun.

Betr.: Bekämpfung der Schnakenplage.

An das Polizeiamt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Rach der Polizeiverordnung betr. die Bekämpfung der Schnaken­plage vom 28. November 1911 hat jeder Grundstückseigentümer die Keller und anderen Räume, in denen erfahrungsgemäß Schnaken zu überwin­tern pflegen, in den Monaten Dezember bis Februar mindestens ein­mal gründlich auszubrennen oder auszuräuchern.

Wir empfehlen Ihnen, durch ortsübliche Bekanntmachung die Grund­stückseigentümer auf diese ihnen obliegende Verpflichtung aufmerksam zu machen.

Gießen, den 2. Dezember 1930.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.

Diensknachrichten des Sreisamkes.

Der Minister des Innern hat im Volksstaat Hessen gestattet: Mainzer Pferdemarktlotterie; Ziehungstermin: 14. März 1931.

Ferner im Wege des Loseaustauschverkehrs:

Geldlotterie zugunsten der im Jahre 1931 stattfindenden Pferdemärkte in Stuttgart, Heilbronn, Ludwigsburg, Leonberg, Hall, Bietigheim, Ell­wangen und Künzelsau; Ziehungstermin: 26. März 1931, Vertriebszeit der Losbriefe: 1. Januar bis 30. Juni 1931.

16. Volkswohllotterie; Ziehungstermin: 11. bis 18. Februar 1931.

Druck der Drühl'fchen Univer!itäts»Buch° und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.