Amtsverkündigungsblatt
für die provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
fff. 16 Erscheint Dienstag und Freitag.4. März Nur durch die Post zu beziehen. 1930
Jnhalts-Aebersicht: Ortsbauplan der Gemeinde Garbenteich. - Dienstnachrichten.
Betr.: Den Ortsbauplan der Gemeinde Garbenteich; hier: Festlegung der Fluchtlinien im Gebiet zwischen Licher Straße und der Bahn Gießen—Gelnhausen.
Ortsbausahung für die Gemeinde Garbenteich.
Auf Grund des Artikels 2 der Allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881 und der §§ 3—5, 7 und 9 der Ausführungsverordnung vom 1. Februar 1882, sowie auf Grund des Gemeindertsbefchlufses vom 11. Dezember 1929 wird nach Anhörung des Bürgermeisters und Begutachtung durch den Krsisausschuß mit Genehmigung des Herrn Ministers des Innern vom 18. Februar 1930 zu Nr. M. d. I. 23 771 für die Gemeinde Garbenteich folgende Ortsbausatzung erlassen:
Zu Art. 38 der Allgemeinen Bauordnung und § 58 der Ausführungsverordnung.
§ 1.
Näher als 100 Meter vom Friedhof dürfen Brunnen nicht angelegt werden.
§ 2.
Diese Satzung tritt mit dem Tage ihrer Veröfsentlichung im Amts- verkündigungsblatt in Kraft.
Garbenteich, den 26. Februar 1930.
Hessische Bürgermeisterei Garbenteich.
Burk.
Diensinachrichten des Sreisamkes.
Ernst Pein wurde als Wiegemeister und Hermann Pein als stellvertretender Wiegemeister für die Gemeinde Nieder-Bessingen verpflichtet.
Wilhelm 3ung VI. zu Leihgestern wurde als Rechner der evana. Kirche Leihgestern bestellt.
Ludwig Dörr und Heinrich Görnert VIII. aus Queckborn wurden zu Mitgliedern des Wiesenvorstands Queckborn und Wilhelm Peter Röder sowie Karl Herzberger II. aus Queckborn wurden zu stellvertretenden Mitgliedern des Wiesenvorstands Queckborn bestellt.
Druck der Brühl'schen Universitäts- Buch- und Steindruckerei, R Lange, Gießen.


