Ausgabe 
2.9.1930
 
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Amtsverkündigungsblatt

für die provinzialdirekiion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

NN 66__________Erscheint Dienstag und Freitag. 2. September Äur durch die Post zu beziehen. 1930

Inhalts-Aebersicht: Die Sitzung des Kreiswahlausschuffes. - Falsche Deichsbanknoten. - Strastensberre-Dufbebuna - Das Eraebnis der Hauptkorung. Prüfung für Musiklehrer und Musiklehrerinnen. - Orisbausatzung für die Gemeinde Obbornhofen. - Dienstnachrichten.

Die Sitzung des Sreiswahlausfchufses des Wahlkreises Nr. 33 Hessen-Darmstadt

wr Prüfung und Festsetzung der Kreiswahlvorschläge für die Reichs- tagswahl am 14. September 1930 findet am Mittwoch, dem 3. September 1930, vormittags um 11.30 Uhr, im Sitzungszimmer des Staatsministe­riums in Darmstadt, Neckarstraße 7, statt. Die Sitzung ist öffentlich.

Bekannkmachung.

Die nachstehende Abschrift eines Schreibens des Reichsbankdirek­toriums vom 21. Juli 1930 über Merkmale falscher Reichsbanknoten bringe ich hiermit zur Kenntnis sämtlicher hessischen staatlichen Kasse- stcllen.

Darmstadt, den 16. August 1930.

Der hessische Finanzminister. Kirnberger.

Abschrift.

Reichsbank-Direktorium. Berlin SW III, 21. Juli 1930.

Nr. 6604 F.

Wir teilen ergebenst mit, daß Mitte dieses Monats in Essen (Ruhr) eine neue Nachbildung der Reichsbanknoten über 20 RM. vom 11.Ok­tober 1924 festgestellt worden ist. Die Kennzeichen der Fälschungen geben wir in nachstehendem zur gefälligen Beachtung bekannt:

Papier: Weicher im Griff, in der Stärke ähnlich dem echten. Es be­steht aus zwei zusammengefügten Blättchen.

Pflanzenfasern: Durch ausgezeichnete Striche vorgetäuscht.

Wasserzeichen: Dünnlinig mit grießigem Druck auf der Innenseite eines der Blättchen nachgeahmt.

Gemusterte Blindprtigung mit Kontroll stempel: Un­gleich geprägt. Der Kontrollstempel ist oft nur schlecht sichtbar.

Vorderseite: Das besonders im weiblichen Bildnis, der Zierleiste und den Unterschriften meist verkleckst, int allgemeinen Eindruck mehr eintönig gehaltene Druckbild kennzeichnet die Nachbildung als solche. An Stelle vonReichsbankdirektorium" liesReiehsbank....." Die

äußere Randlinie des Stempels Les Reichsbankdirektoriums ist links­seitig mehrfach unterbrochen.

Rückseite: Im Druck grauer, in der Zeichnung ähnlich, die Straf­androhung meist auffallend dick gedruckt wiedergegeben.

Reihenbezeichnung und Nummer: Mit dickgedruckten Typen, auf der Vorderseite mit gelblich-brauner, anstatt feurig roter Farbe aufgedruckt. Erstmalig beobachtete Notennummer J 6 224 461 (ver­änderlich).

Herste llu n g s a r t: Buchdruck.

Für die Aufdeckung der Falschmünzerwerkstatt, in der die obenbe- ichnebenen Nachbildungen hergestellt werden, und dahinführende An­gaben hat die Reichsbank eine Belohnung bis zu RM. 3000 ausge- lejjt. Mitteilungen, die auf Wunsch vertraulich behandelt werden, nimmt für Groß-Berlin Kriminalkommissar v. Liebermann, Alte Leipziger vtraße 16, Anruf: Merkur 3789, entgegen; für alle anderen Orte sind oie örtlichen Polizeibehörden zuständig.

Reichsbankdirektorium.

An sämtliche unkerstelllen Kassen.

Auf vorstehende Bekanntmachung weisen wir ausdrücklich hin. Gießen, den 25. August 1930.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Ritzel.

Siraßensperre-Aufhebung.

Straßensperre auf der Provinzialstraßenstrecke WiesestAiien- Ftf ist wieder aufgehoben.

Gießen, den 28. August 1930.

Hess. Provinzialdirektion Oberhessen.

Bekanntmachung.

efr,: ®ns Ergebnis der Hauptkörung im Jahre 1930.

iährn>aC^tct,eni3 bringen wir zusammengestellt das Ergebnis der dies- ra an huuptkörung der Faseltiere im Dienstbezirk des Oberveterinär- Ur- Monnard zur allgemeinen Kenntnis.

Es wurden besichtigt:

58 Bullen. Davon mit der Notesehr gut" in Haltung und Pflege: Heuchelheim 5, Klein-Linden, Ludwig Weigel XVII., 2; Großen- ßinöen 3; Leihgestern 1; Wieseck 3; Staufenberg 2; Mainzlar 2; Baubringen, Heinrich Braun II., 2; Holzheim 3; Ober-Hörgern, Hein­rich Düringer Wwe., 1; Ruttershausen 2.

®ut" waren die Bullenhaltungen in Mendorf a. d. L., Fritz helz, 1, und Phil. Steinmüller III., 1; Leihgestern 2; Treis a. d. Lda. 3; Gruningen 3; Eberstadt 4; Ober-Hörgern, Wilhelm Eiff, 1 und Lollar 2.

Genügend" waren die übrigen Haltungen. Dazu gehören Gießen, Rudolf Heistermann, 2; Annerod, Heinrich Wagner, 2; Watzenborn- Steinberg 4; Lang-Göns 5, und Dorf-Gill, heinr. Martin Sarnes, 2.

15 Eber. Davon mit der Notesehr gut" in Haltung und Pflege: Grohen- Linden 1; Leihgestern 1; Lang-Göns, Ludwig Konrad Luh und Karl Brücket, je 1; Ober-Hörgern, Wilhelm Düringer Wwe., 1.

®ut" waren die Haltungen in Treis, Heinrich Michel, 1; Grü- ningen 1, und Dorf-Gill, Martin Schmitt, 1.

Mit der Notegenügend" sind zu bezeichnen die Gemeinden Gie­ßen, Rudolf Heistermann, 1; Annerod, Wilhelm Hahn II., 1; Heuchel­heim 1; Watzenborn-Steinberg 1; Eberstadt 2.

Als schlecht ist zu bezeichnen die Eberhaltung der Gemeinde Holz- Heim, 1.

29 Ziegen. Davon mit der Notesehr gut" in Haltung und Pflege: Großen-Linden 2; Wieseck 2; Staufenberg 2 und Daubringen Marie Gilbert Wwe., 1

Mit der Rotegut" die Gemeinden Klein-Linden, Otto Etzel 2; Großen-Linden 1; Leihgestern 1; Lang-Göns 2; Treis 1; Grünin'gen 1; Holzheim 1; Eberstadt 1 und Lollar 2.

Genügend" waren die Haltungen in Gießen, hch. Panz 2; Annerod, August Stadtmüller, 1; Heuchelheim 3; Mendorf a. d.Lahn, Frieda Becker, 1; Mainzlar 1.

Geradezuschlecht" war die Haltung der Gemeinde Watzenborn- Steinberg, 2.

9 Schafböcke. Mit der NoteGut" waren zu bezeichnen: Großen-Linden 1; Lang-Göns 2 und Holzheim 1.

Genügend" die der Gemeinden Annerod 1; Mendorf a. d. Lahn 1; Leihgestern 1; Mainzlar 1 und Daubringen 1.

Abgekörl wurden: 1 Bulle der Gemeinde Annerod wegen ungenügenden Körperbaues und 1 Bulle der Gemeinde Baubringen wegen Bös­artig- und Untüchtigkeit. 1 Eber der Gemeinde Gießen wegen un­genügenden Körperbaues.

Angekörk wurden je 1 Bulle der Gemeinden Mendorf a. d. Lahn, Treis an der Lumda, Leihgestern und 2 Bullen der Gemeinde Lang-Göns.

2 Eber ebenfalls der Gemeinde Lang-Göns und 1 Eber der Ge­meinde Treis a. d. Lda.

Weiterhin je 1 Ziegenbock der Gemeinden Gießen, Heuchelheim, Klein-Linden, Lang-Göns und Holzheim.

Nicht gekört wurde 1 Ziegenbock der Gemeinde Mainzlar wegen ungenügenden Körperbaues.

Bemerkungen: Zu allgemeinen Bemerkungen gibt vor allem die Klauenpflege besondere Veranlassung. Bereits im Vorjahre wurde darauf hingewiesen, daß es eine betrübende Tatsache ist, daß die Gemeinden wie die Züchter hierfür kein Verständnis haben. Tiere mit überwachsenen oder verkrümmten Klauen haben keine sichere Stützfläche mehr. Ihre Klauenstellung führt zu allen möglichen schmerzhaften Klauenleiden, die hart an Tierquälerei grenzen. Es wird künftighin erwartet, daß die Hal­ter der Faseltiere der Klauenpflege mehr Rechnung zu tragen haben. Auch scheint den Schäfern wie den Schäfereigenossenschaften wenig bekannt zu sein, daß die Böcke, die zur Zeit verwandt werden sollen, gemäß den einschlägigen Ausführungsbestimmungen zum Faselgesetz angekört und vom Kreisamt zugelassen sein müssen. Verstöße dieser Art werden künftig­hin gerichtlich geahndet. Auch herrscht bezüglich der Zuchtrichtung einer Herde zur Zeit ein buntes Durcheinander. Sie Schafhalter einer Ge­meinde wie einer Genossenschaft müssen unbedingt darauf bedacht fein, daß die eingeschlagene Zuchtrichtung auch gewahrt bleibt. Ein steter Wechsel in der Zuchtrichtung beweist, welches Interesse der Schafzucht hier zu Lande beigemessen wird. Diese Tatsache ist um so trauriger, weil die Schafzucht an und für sich schon stark zurückgegangen ist, was volks­wirtschaftlich sehr zu bedauern ist.

Gießen, den 27. August 1930.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.