Ausgabe 
2.5.1930
 
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2

Jahressoll

(Haus- haltsollch

Rech- nnugssoll der Vor­jahrsreste)

Ist-Einnahme oder Ist-Ausgabe

seit Be- j ginn des

-Rech­nungs­jahrs bis einschl.des Vorviert.- jahres

int Berichts­vierteljahr

zusammen

1

2

3

4

Uebertrag:

-

2. Erwerbslofeufürsorge. .

3. Wohnungswesen . .

4. Sonstige Aufgaben der

Kämmereiverwaltungen

5. Außergewöhnliche Zu-

fchüffe und Neumvestte- ' ruugeu für Unterneh­

mungen unb Betriebe u. Bermö gensv erw altrmg .

234191 (222 963)

66 532

19 184 (1?237)

86 953

Ausgaben insgefamt . .

234 191 (222 963)

66 532

19184 (1 237)

| 86 953

Mithin: Mehreinnahme. .

2 540

Abschluß.

A. Ordentlicher Haushalt. 207 312

Mehr^gabe'f-) aus 'den Monaten April is28 bis März'

Ergibt Bestand am Schlüsse des Berichtsvierteljahrs...... 162 227

8. Außerordentlicher Haushalt. _

»«>--->' »*

Ergibt Bestand am Schlüsse des Berichtsvierteljahrs . . . - - - 254

Erläuterungen: Die in Klammern gesetzten Beträge beziehen sich auf das Rechnungsjahr 1928. ___________________

Bekanntmachung.

Betr.: Die Durchführung des Reichsgesetzes, die Schlachtvieh- und Fleische

mV«-ufd>- nachstehend und

anderung der Ausführungsbestimmungen A zum Schlachtvieh Fleischbeschaugesetz aufmerksam.

Gießen, den 26. April 1930.

Koeisamt Gießen. I.V.: Schmidt.

dieser Seit schriftlich oder zu Protokoll bei der Bürgermeisterei .Grimberg vorzubringen. Nach Ablauf der Frist können Einwendungen irgendwelcher Art nicht mehr vorgebracht werden.

Gießen, den 29. April 1930.

Kreisamt Gießen. -0. V.: «chm i vt.

Bekanntmachung

Betr.: Kanalisation in der Gemeinde Lollar.

Die Gemeinde Lollar hat die Fortführung der bereits bestehenden Kanalisation zur Ableitung von Regen- und Schmutzwaßer be(chlosstn. Als Vorfluter soll die Lumda bzw. der Mühlgraben dienen. Plane nebst Beschreibung liegen in der Zeit vom 5. bis 19. ^cii 1930 einschließlich nu der Bürgermeisterei Lollar zur Einsichtnahme offen. Etwaige Ein­wendungen sind mit Begründung während dieser Zeit bei der Bürger­meisterei Lollar schriftlich oder zu Protokoll vorzubrlngen Nach Ablaus der Frist können Einwendungen irgendwelcher Art nicht mehr vorge­bracht werden.

Gießen, den 29. April 1930.

Kreisamt Gießen. J.B.: Schmidt.

Betr.: Vertilgung der Maikäfer. .

An die Schulvorstände der Landgemeinden des «reifes.

Der cherr Minister für Kultus und Bildungswesen hat aus Ersuchen des Ministeriums der Finanzen Abteilung für Forst- und Kameralver- waltunq genehmigt, daß in den Gemeinden, in denen für 11.0 ein Mai­käserflugjahr zu erwarten ist, den schulpflichtigen Knaben vom 10 bis 14. Lebensjahr mit Zustimmung der Eltern wahrend der Vormittags­stunden erlaubt wird, daß sie sich bis 9 Uhr solange der Kaferflug dauert L also etwa 3 Wochen unter Aufsicht und nach Anleitung erwachsener, von dem betreffenden Gemeindevorstand oder dem Forstamt bestimm er Personen bei dem Abschütteln, Sammeln und Vertilgen der Käfer be-

die übrigen Kinder erleidet der Schulunterricht keine Veränderung.

Gießen, den'28. April 1930.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Fischer._______________

Betr.: Das Bildnis Walters von der Vogelweide. 6 ., c

An die Schulvorstände der Landgemeinden des «reifes.

Diejenigen Schulen, die des 700. Todestages Walters von der Vogel­weide in Feiern gedenken, weisen wir auf den Farbenlichtdruck hm, den die Reichsdruckerei nach dem Bildnis des großen deutschen Lyrikers des Mittelalters aus der Manessischen Liederhandschrift originalgroß und originaltreu hergestellt hat. Preis 8 RM. Die Güte dieser Reichsdrucke.ft allgemein anerkannt.

Gießen, den 28. April 1930. ~ ,

__________ Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Fis ch e r.______________

Betr Schutz des Waldes. , _ .,

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Den nachstehenden Aufruf des Herrn Ministers für Kultus und Bil­dungswesen an die hessische Lehrerschaft teilen wir Ihnen zur Kenntnis und Beachtung mit.

Gießen, den 28. April 1930.

He sisches Kreisschulamt. I. V.: Mischer.

Bekanntmachung.

Druck der Brühl'fchen Universitäts-Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.

Bekanntmachung.

Betr: Feldbereinigung Lauter; hier: Wunschtermin ... f

Taafahrt zur Entgegennahme der Wünsche, welche die Bel. üig en su . Li«« 1 Fiic» 11 auf dem Amts-

nerstag, der: 8. Mai 1930, vormittags 10.15 bis 11 Uhr, auf Den zimmer der Bürgermeisterei Lauter statt. n welche

3 Die Wünsche sind schriftlich einzureichen und angeben

alten nach Flur und Nummer zu bezeichnenden Grundstücke z gelegt werden sollen und bet welcher alten Parzelle die Zufammei y

^Wünsche, die in diesem Termin nicht schriftlich eingereicht werde, haben keinen Anjpruch auf Berücksichtigung. ftiae Ge-

Zur nachmaligen Aufklärung der Beteiligten über die ku s g roanneinteilung und Grundstücksrichtung llegen in der Zeit vom 7. Mai 1930 die Pläne daselbst zur Einsicht offen.

^Der^Hchs. Feldbereimgungskommissar. Ohly, Regierungsrast^__

Verordnung ,

über die Abänderung der Ausführungsbestimmungen A zum Schlachtmeh- und Fleischbeschaugesetze.

Aut Grund des 8 19 Abs. 2 des Reichsgesetzes, betr die Schlachtmeh- und Flestchbeschau" vom 3. Juni 1900 (Reichsgesetzbl. S. 547) wird nach

D-U«ch°

s M »°-t. ..««» «m topf." ,**«;

2. am Schlüsse des Abs.l wird hinter den Worten den Schultern und dem Kreuze" als neuer Unterabsatz hmzugefugt.

Ferner sind bei allen Schlachttieren noch Stempelabdrucke an folgen-

und Hunden erforderlichenfalls nach Lostrennung der Haut, aus- aenommen find Kälberköpfe, die gebrüht werden sollen,

M Innern der Brust- und Bauchhöhle an den Voroer- und Hm- b) toniertetn? wenn das Brust- oder Bauchsell wegen Erkrankung entfernt worden ist;

d) auf dm^e^zmÄ^Pftrdeii und Rindern, bei anderen Schlacht- tieren nur dann, wenn beide Lungenflügel beanstandet worden

s) aus'der Leber, bei Rindern auf dem rechten und linken Leber­lappen."

Berlin den 19. Dezember 1929.

Der Reichsminister des Innern. I. A.: Dammann.

suptr . Turbinenanlaqe des Mühlenbesitzers Zimmer in Grünberg.

Der Mühlenbesitzer H. K. Zimmer in Grünberg beabsichtigt, tn seiner im Jabre 1913 eingebauten Turbinenanlage das Laufrad durch em neues u ersetzen, in wekchem der Wassereinlauf von 63 auf 48 mm rebu3.er merben soll. Pläne unb Beschreibungen liegen mb er Zeit uorn 5. bis 19 Mai 1930 einschließlich auf ber Bürgermeisterei Grunberg zur Einsicht­nahme^offen /Sügejnnm^^

Mit bem beqinnenben Frühjahr gilt es, beit auf Schutz bes Walde, gegen Verunzierungen unb Beschädigungen gerichteten Bestrebung w> in ber Vergangenheit, so auch in bie em Jahre, bte eifrigste Unterstützung zuteil werben zu las en. Mit bem Anwachsen bes Wanderverkehrs im Walde aewknnt bie Aufgabe, über bie Schule auf bte Heranwachsende Knaend ^erzieberisch einzuwirken, in zunehmenbem Maße an Bebeukung.

Im mnpfehle Jhnen^baher, keine Gelegenheit beim Unterricht ° er bei Spaziergängen vorübergehen zu lassen, ohne ber Jugenb ben <s ) i ber 7inheimischen Tier- unb Pflanzenwelt unb bie Verrneibung von un- nötigen Verunzierungen ber Natur ans Herz zu legen.----------

Bekanntmachung.

iRetr- ^etbbereiniqunq Großen-Buseck; hier: ben Kostenausschlag.

® 3n ber Zeit vEi. Mai bis einschließlich 8. Mai 193° liegen ans bem Amtszimmer ber Hessischen Bürgermeisterei Großen-Bitzea

2 Mschrist^bes Kmnmissionsbeschlusses vom 17. Februar 1930, Zisf-Z iUrtoS«änBS'SS »«» »<' d» M-MUII--M.»! ber Ofsenlegungszeit baseldst schriftlich unb nut Gründen versehen zureichen.

Der^Hessische'Fechbereinigungskommissar. vr. Andres, RegiernngMj

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