Amtsverkündigungsblatt
für die provinzialdirektiou Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
M. 28 Erscheint Dienstag und Freitag. 26. April
Nur durch die Post zu beziehen. 1929
Iuhatts-Aeb-rsicht- Die Ausgabe von Goldpfandbriefen durch die Hessische Landesbank. - Die Gebühren der Aushauer in den Landgemeinden 6ea Kreises Gießen. - Bezug des „Gießener Anzeigers" durch die Gemeinden.
Bekanntmachung.
die Ausgabe von Goldpfandbriefen durch die Hessische Landesbank (Staatsbank) betreffend.
Vom 12. April 1929.
Auf Grund der Bekanntmachung des Gesamtministeriums vom 9. März 1929 habe ich am 12. März 1929 der Hessischen Landesbank (Staatsbank) zu Darmstadt die Genehmigung zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden und zu 8 v. H. verzinslichen Goldpfandbriefen im Nennbeträge von 5 000 000 Goldmark, Reihe 11, nebst zugehörigen Zinsscheinen erteilt.
Darmstadt den 12. April 1929.
Der Hessische Finanzminister. Kirnberger.
Bekanntmachung.
Betr.: die Gebühren der Aushauer in den Landgemeinden des Kreises Gießen.
Der § 7 der Polizeiverordnung vom 30. August 1911 betr. Regelung des Freibankfleischverkaufs in den Landgemeinden des Kreises Gießen, in der Fassung vom 13. Juni 1923 wird mit Zustimmung des Kreisausschusses des Kreises Gießen und mit Zustimmung des Herrn Ministers des Innern vom 11. April 1929 zu Nr. M. d. I. II, 2676 wie folgt geändert:
spruch^ Aushauer hat als Gebühr für Aushauen und Verkauf zu bean- für ein Stück Großvieh ... 7 RM.
„ „ Schwein.....5 „
„ „ Kalb oder eine Ziege . 3 „
Die Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung im Amts- verkundigungsblatt in Kraft.
Gießen, den 20. April 1929.
Kreisamt Gießen. 3. SB.: Schmidt.
SBctr.: Bezug des „Gießener Anzeigers" durch die Gemeinden.
An die Bürgermeistereien und die Herren Gemeinderechner der Landgemeinden des Kreises.
Wir geben Ihnen davon Kenntnis, daß der Verlag des .Gießener Anzeigers zur Vereinfachung des Rechnungswesens den Bezugspreis des „Gießener Anzeigers" vom 1. Juli 1929 an vierteljährlich mit 7,50 Mark erheben wird.
Gießen, den 22. April 1929.
Kreisamt Gießen. 3.SB.: Dr. Heß.
Druck der Brühl'fchen Llniverfitäts-Buch» und Steindruckerei, A. Lange, Giehen.


