Amtsverkündigungsblatt
für -ie Provinzialdirektton Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
N. 19 GrichettttDienslag und Freitag. 26. MäkZ Rur durcd die Poll zu bestehen. 1929
Juholts-^kebersicht. Feuerlöschwesen im Kreise Gießen. — Schlüsselzahlen. — Tarif für die Benutzung der Abdeckerei in Garbenteich. — Vogelschutz. — Die Bekämpfung der Schnakenplage.
Kein: Feuerlöschwesen im Kreise Gießen; hier: Besichtigung der Feuerlöscheinrichtungen und Abhaltung von Hebungen.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Nach dem gemäß §8 der Dienstanweisung für die Kreisfeuerwehrinspektoren vom 7. Mai 1921 von uns genehmigten Reiseplan werden die Besichtigungen und Hebungen der Feuerwehren im Jahre 1929 in den einzelnen Gemeinden des Kreises, wie in nachstehendem Verzeichnis an- ; gegeben, abgehalten. Die Stunde, zu der die Besichtigung an dem be- : treffenden Tage stattfindet, wird Ihnen von dem Kreisfeuerwehrinspektor noch mitgeteilt werden.
Wir empfehlen Ihnen, dafür Sorge zu tragen, daß die Bekanntmachung Ihrerseits rechtzeitig gemäß § 10 der Kreisfeuerlöschordnung : vom 4. Mai 1891 erfolgt.
Gleichzeitig weisen wir darauf hin, daß der Kreisfeuerwehrinspektor - beauftragt ist, insbesondere auch die nach §11 der Verordnung vom * U. Oktober 1890 und die gemäß §17 der Kreisfeuerlöschordnung (siehe unsere Bekanntmachung vom 20. Februar 1922, Amtsverkündigungsblatt Nr. W) zu führenden Listen und Verzeichnisse einzusehen und auf die Pflege und Behandlung des Schlauchmaterials zu achten. Wegen etwaiger Entschuldigungen verweisen wir auf unsere Bekanntmachung vom 31. Mai . 1922 (Amtsverkündigungsblatt Nr. 69 vom 6. Juni 1922 und bemerken dazu noch, daß der Besuch von Festlichkeiten ohne besondere Genehmigung des kreisamks nicht als Entschuldigung angesehen werden kann. Lir weisen hierbei darauf hin, daß nur in den dringendsten Füllen eine Befreiung gewährt werden kann, damit die Mannschaften bei den Uelmn- gen möglichst vollzählig sind.
■ ®5 Mrd erwartet, daß die Bürgermeister der betreffenden Gemeinden bzw. ihre Stellvertreter bei der Hebung oder Besichtigung anwesend sind, damit etwaige Beanstandungen an Ort und Stelle besprochen werden können.
Wir weisen noch darauf hin, daß die in dem nachstehenden Reiseplan nicht benannten Gemeinden unangemeldete Besichtigungen der Feuer- . loschemrichtungen zu erwarten haben.
Anträge auf Verlegung eines Termins sind schon jetzt einzureichen. Mrlegungsanträge, die kurz vor der Hebung einlaufen, können nicht berücksichtigt werden.
... .. „ „, Reiseplan
für die Besichtigung der Fenerlöscheinrichkungen und Abhaltung von Hebungen für das Jahr 1929.
Itprif 7. Reinhardshain und Stangenrod.
„ 21. Muschenheim, Birklar, Lich.
m". 28. Holzheim, Dorf-Gill, Grüningen.
Mai 5. Cberstadt, Ober-Hörgern.
" 26' wr°rr^rl?n9s= und Hebungsfahrt mit der Kreismotorspritze nach Ällendorf a. d. Lda., Londorf, Geilshausen, Beltershain, Reis-
„ kwchen, Großen-Buseck.
( xluiu 2. Willingen, Nonnenroth.
" 8- Klein-Linden.
" J?' Nieder-Bessingen, Ober-Bessingen, Ettingshausen.
„ 22. Lang-Göns.
" Münster, Röthges.
i 9u[i 23. @Se°rq. SettenI,Qufen' Obbornhofen.
27. Beuern. '
Avmm'i^^im, Trais-Horloff, Hungen.
August 18. Oppenrod, Burkhardsfelden, Hattenrod. c", 2o- Mainzlar, Treis, Lollar.
eptember 15. Annerod, Rödgen, Trohe.
" 22. Bersrod, Lindenstruth.
Df. ." . 29. Albach, Steinbach.
Drtober 6. Göbelnrod.
®iefeen, den 21. März 1929.
Kreisamt Gießen. I.V.: Dr. H e ß.
yn Herrn Oberbürgermeister der Skadk Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
i Schlüssel- hre3U?”?f,me. uuf die Ihnen untern 8. Mai v. I. mitgeteilten I | «at).en teilen wir Ihnen mit, daß auf die Einheit der Schlüsselzahl
(1) bei der 10. Körperschaftssteuerverteilung für das Rechnungsjahr 1928 = 0,30 RM. verteilt worden sind.
Gießen, den 21. März 1929.
Kreisamt Gießen. I. 53.: Dr. Heß.
23etr.: Tarif für die Benutzung der Kreisabdeckerei.
Nachtrag
zum Tarif für die Benutzung der Abdeckerei in Garbenteich.
Hnter Zustimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung des Herrn Ministers des Innern vom 10. März 1929 zu Rr. 9Jt. d. I. II 1672 erhält der Tarif für die Benutzung der Abdeckerei in Garbenteich vom 29. Februar 1928 folgenden Nachtrag:
Artikel 1.
Der Artikel 6 des Tarifs vom 29. Februar 1928 erhält als Absatz 2 folgende Bestimmung:
Sine Vergütung entfällt, wenn das Kalb nur drei Tage alt war, wobei der Tag der Geburt nicht mitgerechnet wird.
Artikel 2.
Der Nachtrag tritt mit dem Tage der Verkündigung im Amtsoerkündigungsblatt in Kraft.
Gießen, den 19. März 1929.
Kreisamt Gießen. 3.93.: Schmidt.
SSetr.: Vogelschutz; hier: Schonprämien für seltene Raubvögel.
An den Herrn Oberbürgermeister der Skadk Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Auf nachstehenden Aufruf des Bundes für Vogelschutz E. V. weisen wir hin und empfehlen Ihnen, die Jagdinhaber der Gemeindejagden hiervon in Kenntnis zu setzen.
Gießen, den 21. März 1929.
Streisamt Gießen. 1.93.: Schmidt.
Der Bund für Vogelschutz E. V., Stuttgart, verteilt in diesem Jahre an die Heger von Adlern und Hhus Prämien in Gestalt von Geld Büchern oder Anerkennungsschreiben.
Jeder, der eine Adler- oder Hhubrut so geschützt hat, daß sie ausfliegen konnte, erhält eine Belohnung, deren Art und Höhe von einer Kommission nach den zur Verfügung stehenden Mitteln und nach den besonderen Hm- ständen, unter denen die betreffende Vogelart hochgebracht wurde festgesetzt wird.
Meldungen über ausgeflogene Adler- oder Hhubruten, die durch eine Forstbehörde beglaubigt werden müssen, sind bis zum 15. August d. I. dem Vorsitzenden der Ortsgruppe Groß-Berlin, Herrn Major a. D. Dr. Wegner, Berlin 8 42, Oranienstraße 68, einzusenden, der bas weitere veranlaßt Nicht den Bedingungen entsprechende und zu spät einlaufende Meldungen werden nicht berücksichtigt.
Etwaigen Anfragen 'ist Rückporto beizulegen, da andernfalls keine Antwort erfolgt.
Betr.: Die Bekämpfung der Schnakenplage.
An das Polizeiamk Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Nach § 3 der Polizeiverordnung, betreffend die Bekämpfung der Schnakenplage vom 28. November 1911, hat jeder Grundstückseigentümer in den Monaten April bis September einschließlich mindestens einmal monatlich die auf feinem Grundstück befindlichen, den Schnaken zur Brut dienenden stehenden Gewässer (Wassertümpel, Regenfässer, Bassins, Wasserlachen, Jauchegruben, Abortgruben ufro.) mit einem zur Vertilgung der Brut geeigneten Mittel (Saprol, Petroleum usw.) zu übergießen
Wir empfehlen Ihnen, durch ortsübliche Bekanntmachung die Grundstückseigentümer auf diese ihnen obliegende Verpflichtung aufmerksam zu
Gießen, den 21. März 1929.
Kreisamt Gießen. 3. 93.: Schmidt.
®rud der Brühk'schen Aniverfitäts. Buch. und Steindruckerei. R Lange. Gießen.


