Amtsverkündigungsblatt
für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisami Gießen
5 Erscheint Dienstag und Freitag. 22. 3otiüüF Dur durch die Post zu beziehen. 1929
Zuhalts-Aeberstcht: Die Behandlung der Zugtiere im Winter. — Der Geschäftsgang beim Kreisamt Gießen. — Die Führung der Sprungregister. — Steuerkarte für 1929. — Dienstnachrichten.
Bekanntmachung.
betreffend die Behandlung der Zugtiere im Winker.
An alle Besitzer von Zugtieren und Leiter von Fuhrwerken richten wir die dringende Mahnung, bei Kälte und Straßenglätte ernstlich darauf Bedacht zu nehmen, daß die Zugtiere vor den nachteiligen Einflüssen der Witterung nach Möglichkeit geschützt werden, daß namentlich:
1. die Zugtiere niemals länger als unbedingt erforderlich und niemals unbedeckt im Freien stehen gelassen werden;
2. das Zaumzeug im Stall aufbewahrt oder andernfalls vor dem Anlegen das Gebiß erwärmt wird, und
3. die Hufeisen der Pferde zum Schutze gegen das Ausgleiten gehörig geschärft oder mit Stollen versehen sind.
Gießen, den 18.Januar 1929.
Kreisamt Gießen. 3.33.: Dr. H e h.
Bekanntmachung.
Mr.: Den Geschäftsgang beim Kreisamt Gießen.
Unter Bezugnahme auf unsere früheren Bekanntmachungen weisen wir wiederholt darauf hin, daß Amtstage bei der unterzeichneten Behörde nur Aenslags vormittags und Freitags vormittags jeder Woche find. Während der übrigen Zeit sind die Dienstzimmer des Kreisamts für das Publikum geschloffen, so daß, soweit es sich nicht um Fälle allerdringendster Art handelt, Personen, die außerhalb der Amtstage hier vorsprechen, auf Abfertigung nicht rechnen können.
Gießen, den 18. Januar 1929.
Kreisamt Gießen. 3.33.: Dr. Heß.
An den Herrn Oberbürgermeister der Skadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir ersuchen, die vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weise, in den Landgemeinden außerdem durch Aushang des Ihnen mit Verfügung vom 14. März 1925 zugegangenen Plakats zur öffentlichen Kenntnis zu bringen. Weiter weisen wir die Bürgermeistereien der Landgemeinden ausdrücklich an, Gesuche, die von ihnen aufzunehmen sind oder
schriftlich bei ihnen vorgebracht werden, mit der Post hierher zu schicken und nicht, wie dies vielfach üblich war, durch den Gesuchsteller selbst uns zu übermitteln.
Gießen, den 18.3anuar 1929.
Kreisamt Gießen. 3.33.: Dr. H e h.
Betr.: Faselwesen; hier: die Führung der Sprungregister.
An den Herrn Oberbürgermeister der Skadk Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Nach Art. 14, Absatz 1 des Gesetzes, das Faselwesen betreffend, vom 20. August 1920, sind von den Faselhaltern durch 3hre Vermittlung Auszüge aus den Sprungregistern, nachdem die Richtigkeit von 3hnen beglaubigt ist, uns für das abgelaufene 3ahr bis spätestens den 15. Februar in Vorlage zu bringen. Wir empfehlen 3hnen, das Erforderliche alsbald zu veranlassen. Das für die Anfertigung der Auszüge zu benutzende Formular kann selbst angefertigt werden. Das Muster befindet sich auf der letzten Seite der amtlichen Handausgabe des Gesetzes, das Faselwesen betreffend.
Gießen, den 18.3anuar 1929.
Kreisamt Gießen. 3.33.: Schmidt.
Betr.: Steuerabzug vom Arbeitslohn; hier: Steuerkarte für 1929.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir empfehlen 3hnen, die Steuerkarten der nebenamtlichen Handarbeitslehrerinnen sowie der noch nicht eingestuften technischen Anwärterinnen, soweit noch nicht geschehen, bei den Bürgermeistereien zu erheben und uns umgehend einzusenden.
Gießen, den 15.3anuar 1929.
Hessisches Kreisschulamt. 3.33.: Dr. Alles.
Dienstnachrichken des Sreisamkes.
Fleischbeschauer Gustav Römer von Wieseck wurde als Trichinenbeschauer für die Gemeinde Wieseck verpflichtet.
Druck der Brühl'fchen Universitäts-Buch. und Steindruckerei, D. Lange. Gießen.


