Ausgabe 
21.6.1929
 
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Amtsverkündigungsblatt

für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

M. 43 Erscheint Dienstag und Freitag. 21. ZUM Nur durch die Post zu beziehen. 1929

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Jnhalts-Aeberstcht: Einfuhr von Kirschen nach England. Kreistagssitzung. Schließung einer Schranke auf der Strecke GießenFulda. Straßensperre. Gesuch des Ludwig Hahn II. zu Steinbach um Erlaubnis zur Erbauung eines Schlachthauses. - Dienstnachrichten.

Bekanntmachung

betreffend Einfuhr von Kirschen nach England.

Vom 13. Juni 1929.

Die Britische Regierung hat, wie sie in einer Rote vom 31. Mai 1929 mitteilt, auch für das Jahr 1929 eine Verordnung zur Verhütung der Einschleppung der Kirschfliege erlassen. Hiernach wird die Einfuhr fran­zösischer und italienischer Kirschen nach England nur noch befristet zu­gelassen bzw. verboten und die Einfuhr von Kirschensendungen aus Deutschland nach dem 15. Juni nur noch unter der Bedingung gestattet, daß sie von einem Ursprungszeugnis begleitet sind, das von den Lokal- behörden des Ursprungslandes beglaubigt und in dem angegeben sein muß, in welchem Lande und an welchen Plätzen die Rohkirschen ge­wachsen sind. Sendungen, denen das vorgeschriebene Zeugnis fehlt, werden zurückgewiesen.

Die Ursprungszeugnisse sind nach nachstehendem Muster auszustellen.

Die englische Regierung hat ferner darauf hingewiesen, daß die ein­gehenden Kirschensendungen auf Befall mit Kirschfliegenmaden unter­sucht werden, und daß die Feststellung von Verseuchungen das Verbot weiterer Einfuhrsendungen aus dem betreffenden Land zur Folge haben kann. Es wird also notwendig sein, dafür Sorge zu tragen, daß nur gesunde und madenfreie Kirschen zur Ausfuhr kommen.

Darmstadt, den 13. Juni 1929.

Hessisches Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft.

I. V.: Bauer.

Ursprungs-Zeugnis.

-hiermit wird bescheinigt, daß der Inhalt der nachstehend bezeichneten Sendung Kirschen im Land....... Provinz......,

und zwar in der Gemeinde , gewachsen sind.

Anzahl und Art der Packungen der Sendungen ................

Zeichen und Nummern

Datum

Siegel

Unterschrift

Bekanntmachung.

Betr.: Kreistagssitzung.

Am Samstag, dem 29. 3uni 1929, vormittags 10 Uhr, findet im «itzungssaale des-Regierungsgebäudes zu Gießen eine öffentliche Sitzung des Kreistags mit folgender Tagesordnung statt:

1. Diensteinweisung zweier Kreistagsmitglieder.

2. Rechnung der Kreiskasse und Verwaltungsbericht des Kreisnus­schusses für 1927 Rj.

3. Voranschlag des Kreises Gießen für das Rj. 1929 und Festsetzung der Ausschlagssätze für die Kreisumlagen für 1929.

4. Tätigkeitsbericht der Bezirksfürsorgestelle und des Kreisjugend­amts für 1928 und Bericht des Kreisschularztes für 1928.

5- Festsetzung des Ausschlagsfatzes für die endgültige Kreisgewerbe­steuer für 1928 Rj.

6. Ausdehnung der Unfallversicherung; hier: Zusammenschluß der hessischen Provinzen und Kreise für alle unfallversicherungspflich­tigen Betriebe zu einem Versicherungsverband.

Gießen, den 17. Juni 1929.

Der Kreisdirektor des Kreises Gießen. I. V.: Dr. Heß.

Bekanntmachung.

Betr.: Schließung der Schranke des Feldwegübergangs in km 23,665 der Strecke GießenFulda.

Mit Zustimmung des Hessischen Finanzministers wird^vom 1. Juli 1929 die Schranke des Feldwegübergangs in km 23,665 der Strecke Gießen Fulda dauernd geschlossen gehalten und nur nach Bedarf auf be­sonderes Klingelzeichen geöffnet werden.

Gießen, den 14. Juni 1929.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.

Bekanntmachung

Aus Anlaß des Preishütens des Vereins für Deutsch« Schäferhunde S. V. Ortsgruppe Gießen und Umgegend, find am Sonntag, dem 30. Juni 1929, von 10 Uhr vormittags bis nachmittags 5 Uhr die Straßen HungenGrünberg und HungenVillingen für jeglichen Verkehr gesperrt.

Gießen, den 15. Juni 1929.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.

Bekanntmachung.

Betr.: Gesuch des Ludwig Hahn II. zu Steinbach um Erlaubnis zur Er­bauung eines neuen Schlachthauses.

Der Metzger Ludwig Hahn II. zu Steinbach beabsichtigt, auf dem ihm gehörigen Grundstück Flur I Nr. 26 der Gemarkung Steinbach ein Schlachthaus zu errichten.

Pläne und Beschreibung hierüber liegen vierzehn Tage lang, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung im Amtsverkündigungsblatt an ge­rechnet, auf der Bürgermeisterei Steinbach zur Einsicht der Interessenten offen. Etwaige Einwendungen sind bei Meidung des Ausschlusses binnen dieser Frist schriftlich oder zu Protokoll bei der Bürgermeisterei Stein­bach vorzubringen.

Gießen, den 18. Juni 1929.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.

Dienstnachrichten des Sreisamtes.

Heinrich DräuninglV. von Stockhausen wurde als Feldgeschworener für die Gemeinde Stockhausen verpflichtet.

Heinrich Ruck II. zu Stockhausen wurde als Mitglied des Wiesenvor­stands der Gemeinde Stockhausen verpflichtet.

August Pfeiffer von Großen-Vuseck wurde als Polizeidiener für die Gemeinde Großen-Buseck eidlich verpflichtet.

Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.