Amtsverkündigungsblatt
für die Provinzialdirektion Oberhessen und für das Kreisamt Gießen
Ur. 93
Erscheint Dienstag und Sretta«.
20. Dezember Nur durch die Post zu beziehen. 1929
Snhalts-Aebersicht: Berufung der Provinzialtagsmitgiieder.
Bekanntmachung.
Belr.: Die Wahlen zum Provinzialausschuß der Provinz Oberhessen; hier: die Berufung der Provinzialtagsmitglieder.
Am Donnerstag, dem 9. Januar 1930, vormittags 104 Uhr, findet im Sitzungssaal des Regierungsgebäudes zu Gießen, Landgraf-Philipp- Platz 3, mittlerer Stock, eine öffentliche Sitzung des Provinzialtaas statt mit folgender
Tagesordnung:
1. Konstituierung des Provinzialtags, Diensteinführuna und Verpflichtung der Mitglieder. »
2. Festsetzung der Tagegelder und Reisekosten der Mitglieder des Provinzialtags und des Provinzialausschusses, sowie der Stellvertreter.
3. Wahl des Provinzialausschusses und seiner Ersatzmänner. Gemäß Artikel 68 und 72 des Gesetzes über die Wahlen für Gemeinden und Gemeindeverbände (Kreise und Provinzen) habe ich die Mitglieder des Provinzialtags zur Wahl der Mitglieder und der Stellvertreter des Provinzialausschusses in dieser Tagung auf pünktlich 11 Uhr vormittags einberufen Der Pro- oinzialtag hat 8 Mitglieder und 8 Stellvertreter für den Provinzialausschuß in öffentlicher Sitzung in geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl und in einem Wahlgang -u wählen.
4. Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der Mitglieder und der Stellvertreter des Provinzialausschusses.
5. Uebertragung von Prooinzialstraßenstrecken und Brücken in das Eigentum der Stadt Gießen.
Gießen, den 14. Dezember 1929.
Der Provinzialdirektor der Provinz Oberhessen.
G r a e f.
Druck der Drühl'ichen Universitäts-Buch- und Steindruckerei, X Lange, Gießen.


