Ausgabe 
20.12.1929
 
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Amtsverkündigungsblatt

für die Provinzialdirektion Oberhessen und für das Kreisamt Gießen

Ur. 93

Erscheint Dienstag und Sretta«.

20. Dezember Nur durch die Post zu beziehen. 1929

Snhalts-Aebersicht: Berufung der Provinzialtagsmitgiieder.

Bekanntmachung.

Belr.: Die Wahlen zum Provinzialausschuß der Provinz Oberhessen; hier: die Berufung der Provinzialtagsmitglieder.

Am Donnerstag, dem 9. Januar 1930, vormittags 104 Uhr, findet im Sitzungssaal des Regierungsgebäudes zu Gießen, Landgraf-Philipp- Platz 3, mittlerer Stock, eine öffentliche Sitzung des Provinzialtaas statt mit folgender

Tagesordnung:

1. Konstituierung des Provinzialtags, Diensteinführuna und Verpflich­tung der Mitglieder. »

2. Festsetzung der Tagegelder und Reisekosten der Mitglieder des Provinzialtags und des Provinzialausschusses, sowie der Stell­vertreter.

3. Wahl des Provinzialausschusses und seiner Er­satzmänner. Gemäß Artikel 68 und 72 des Gesetzes über die Wahlen für Gemeinden und Gemeindeverbände (Kreise und Pro­vinzen) habe ich die Mitglieder des Provinzialtags zur Wahl der Mitglieder und der Stellvertreter des Provinzialausschusses in die­ser Tagung auf pünktlich 11 Uhr vormittags einberufen Der Pro- oinzialtag hat 8 Mitglieder und 8 Stellvertreter für den Provin­zialausschuß in öffentlicher Sitzung in geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl und in einem Wahlgang -u wählen.

4. Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der Mitglieder und der Stellvertreter des Provinzialausschusses.

5. Uebertragung von Prooinzialstraßenstrecken und Brücken in das Eigentum der Stadt Gießen.

Gießen, den 14. Dezember 1929.

Der Provinzialdirektor der Provinz Oberhessen.

G r a e f.

Druck der Drühl'ichen Universitäts-Buch- und Steindruckerei, X Lange, Gießen.