Amtsverkündigungsblatt
für die provinzialdirektion Obsrhessen und für das Kreisamt Gießen
Tlr. Ö4 Erscheint Dienstag und Freitag. AoVLMher 2lur durch die Post zu beziehen. 1929
Ichalis-Aeberslcht: Kreistagswahl 1929. - Das Ergebnis der Hauptkörung. — Tierschutztalender 1930. - Staatliche Stenographielehrerprüfung.
Bekanntmachung.
8etr.: Kreistagswahl 1929.
Auf Grund des Art. 51 des Gesetzes über die Wahlen der Gemeinden und Gemeindeoerbände (Kreise und Provinzen) wird hiermit bekanntgegeben, daß am Donnerstag, dem 21. d. 2IL, nachmittags 4 Ahr, im Be- mlungszimmer des Regierungsgebäudes, Landgraf-Philipp.Plah 3, die Feststellung des Wahlergebnisses für die Kreistagswahl 1929 stattfindet.
Gießen, den 19. November 1929.
Der Kreiswahlkommissar: Dr. Heß, Oberregierungsrat.
Betr.: Das Ergebnis der Hauptkörung im Jahre 1929.
Bekanntmachung.
Nachstehend bringen wir zusammengestellt das Ergebnis der diesjährigen Hauptkörung der Faseltiere im Dienstbezirk des Oberveterinär- mts tlr. Monnard zur allgemeinen Kenntnis. Es wurden besichtigt:
61 Bullen. Davon mit der Note „sehr gut" in Haltung und Pflege: Allen- dors a. d. L. (Friedrich Hels); Großen-Linden; Daubringen (Heinrich Braun II.); Ruttershausen; Leihgestern; Eberstadt. „Gut" waren die Bullenhaltungen in Annerod (Heinrich Wagner); Heuchelheim; Klein- Linden (Ludwig Weigel XVII.); Mainzlar; Staufenberg; Treis a.d.Lda.; Lollar; Watzenborn-Steinberg; Holzheim; Ober-Hörgern (Heinrich Düringer Wwe.).
Die übrigen Haltungen waren befriedigend und geringer. Dazu gehören Mendorf a. d. L. (Philipp Steinmüller III.); Wieseck; Lang- Göns; Gröningen; Dorf-Gill (Heinrich Martin Sames); Ober-Hörgern (Wilhelm Eiff).
Als schlecht muß die Bullenhaltung der Stadt Gießen (Heinrich Gottmann) bezeichnet werden.
15 66er. Davon mit der Note „sehr gut" in Haltung und Pflege: Großen- Linden; Leihgestern; Lang-Göns; Ober-Hörgern'(Heinrich Konrad Düringer).
„Gut" waren die Haltungen der Stadt Gießen (Heinrich Gottmann); Annerod (Wilhelm Hahn II.); Treis a.d.Lda. (Heinrich Michel); Watzenborn-Steinberg; Grüningen und Eberstadt.
Mit der Note „genügend" sind zu bezeichnen die Haltungen der Gemeinden Heuchelheim und Dorf-Gill (Friedrich Tal).
Als „schlecht" ist die Haltung der Gemeinde Holzheim zu nennen.
Die nicht aufgeführten Gemeinden sind von der Eberhaltung befreit.
H Ziegenböcke. Davon mit der Note „sehr gut" in Haltung und Pflege: Ziegenzuchtverein Gießen; Gemeinde Großen-Linden; Ruttershausen; Daubringen (Marie Gilbert Wwe.).
„Gut" die Haltungen der Gemeinden Heuchelheim; Klein-Linden (Otto Etzel); Mendorf a. d. L. (Marie Annacker IV. Wwe.); Mainzlar; Staufenberg; Treis a.d.Lda.; Lollar; Watzenborn-Steinberg; Leihgestern; Lang-Göns; Grüningen; Holzheim; Dorf-Gill (Heinrich Mulch Wwe.) und Eberstadt.
„Genügend" die der Gemeinde Annerod (August Stadtmüller) und Wieseck.
15 5chafbvcke. Mit der Note „gut" waren zu bezeichnen: Annerod; Men- Wrf a. d.L.; Großen-Linden; Daubringen; Mainzlar; Watzenborn- ” er®’ Leihgestern; Lang-Göns und Holzheim.
Mü „genügend" die der Gemeinden Wieseck; Staufenberg und eine perde der Gemeinde Watzenborn-Steinberg.
wurden: je ein Bulle der Stadt Gießen und der Gemeinde Eber- Iwot wegen ungenügenden Körperbaues.
Desgleichen je ein Ziegenbock der Gemeinden Klein-Linden, Wieseck uns Grüningen; wegen Untüchtigkeit ein Ziegenbock der Gemeinde
Leihgestern. Außerdem wurde wegen ungenügenden Körperbaues und mangelhafter Haltung ein Eber der Gemeinde Holzheim abgekört.
Nicht gekört wurden: ein Bulle der Gemeinde Heuchelheim wegen zu jugendlichen Alters und noch rückständiger Entwicklung; ein Ziegenbock der Gemeinde Klein-Linden wegen ungenügender Entwicklung der Hoden und ein Ziegenbock derselben Gemeinde wegen ungenügenden Körperbaues.
Bemerkungen: Der Gesamteindruck der Faselhaltung ist im Durchschnitt gut. Es muß beim Ankauf von Faseltieren trotzdem immer noch mehr Wert auf wirklich gutes Zuchtmaterial gelegt werden. Grundsätzlich ist der Ankauf von allzu jungen Faseltieren zu verwerfen. Leider mußten wir in jüngster Zeit wiederholt diese Wahrnehmung machen. Ein derartiger Ankauf belastet die Gemeinde unnötig, da nach den einschlägigen Bestimmungen des Faselgesetzes derartige Tiere nicht gekört werden und zum Dienst nicht zugelassen werden dürfen, ohne sich strafbar zu machen. Wir bedauern es ungemein, daß es gerade die Landwirtschaftskammer ist, die die Zulassung der noch völlig unentwickelten Tiere auf den Auktionen zugibt. Im Interesse der Tierzucht und der Züchter ist es gelegen, wenn durchgreifende Aenderungen nach dieser Richtung hin eintreten. Weiterhin fordert die durchaus mangelhafte Klauenpflege der Tiers eine scharfe Kritik heraus, und es ist betrübend, daß fast jedem Pfleger und Züchter das Verständnis hierfür völlig fehlt. Auch die Hautpflege der Tiere (Putz) dürfte bei einzelnen Gemeinden eine bessere sein; denn bekanntlich ist „guter Putz halbes Futter". Zur weiteren Gesunderhaltung der Tiere dient aber auch eine ordnungsgemäße Stallpflege, die einer größeren Beachtung bedarf. Licht, Luft und Sonne ist die beste Medizin.
Gießen, den 13. November 1929.
Kreisamt Gießen. 3.93.: Schmidt.
Vetr.: Tierschutzkalender 1930.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Die von Ihnen bestellten Tierschutzkalender für 1930 sind bei uns ein« getroffen. Wir empfehlen Ihnen, die Kalender bis spätestens zum 15. Dezember auf Zimmer 9 des Regierungsgebäudes abholen zu lassen. Der Preis beträgt 10 Rpf. für das Stück. Einige Freistücke werden beigefügt.
Für Versandkosten kommt ein Zuschlag von 10 Rpf. hinzu. Eine Berechnung des Gesamtbetrags ist der Sendung beigefügt.
Wir empfehlen Ihnen, den auf Sie entfallenden Betrag alsbald an die Kreiskasse Gießen abzuführen. — Mit den bestellten Kalendern werden gleichzeitig die für Ihre Schule benötigten Abdrucke der Reichsverfassung für Ostern 1930 ausaeaeben.
Gießen, den 13. November 1929.
Hessisches Kreisschulamt. 3. 23.: Fischer.
Vetr.: Staatliche Stenographielehrerprüfung.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Die sechste staatliche Prüfung für Stenographielehrer findet Montag, den 13.3anuar 1930, und folgende Tage in Darmstadt statt. Meldungen sind mit den durch Ziffer 5 der Prüfungsordnung vorn 20. Juni 1924 (Reg.-Blatt Nr. 17) vorgeschriebenen Nachweisen und Stempelmarken im Betrage von 1,50 RM. bis 5. Dezember 1929 bei dem Vorsitzenden des Prüfungsamtes, Regierungsrat Schaible, Darmstadt (Landtag) einzu- reichen.
Gießen, den 14. November 1929.
Hessisches Kreisschulamt. 3. 23.: Fischer.
Druck der Brühl'sch en Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R Lange, Gießen.


