— 2 —
Ist-Einnahme oder Ist-Ausgabe
zusammen
4
3
2
1
43 038
9 729
33 309
222 963
43 038
9 729
33 309
222 963
Ausgaben insgesamt . -
2 780
Mithin: Mehrausgabe . .
im Berichtsvierteljahr
seit Beginn des
Rech- nungs-.
jahrs bis einschl. des Borniert. - jahres
Jahressoll (Haus- haltfoll-st
Rech- nungssoll der Vorjahrsreste)
llebertrag:
2. Erwerbslosenfürsorge. -
3. Wohnungswesen - - •
4. Sonstige Aufgaben der Kämmereiverwaltungen
5. Außergewöhnliche Zuschüsse und Neuinvestierungen für Unternehmungen und Betriebe u. Vermögensverwaltung .
Bekanntmachung.
Betr.: Die geologische Landesaufnahme in Hessen.
In nächster Zeit wird im Einvernehmen mit der Hessischen zischen Landesanstalt ein Beamter der Preußischen geologischen L' anstatt Aufnahmen im Kreis machen. Die Arbeiten der betr. sind in jeder Hinsicht zu fördern. Die Geologen sind mit einem h ausweis versehen.
Gießen, den 11. Mai 1929.
Kreisamt Gießen. I. B.: Schmidt.
Dienstnachrichten des Kreisamtes.
Der Minister des Innern hat gestattet:
Im Wege des Loseaustauschverkehrs:
Badische Kriegerbund-Lotterie: Vertriebsgebiet der Lose: M Hessen: Ziehungstermin: 9. und 10. August 1929.
Geldlotterie zugunsten der Kriegsbeschädigtenfürsorge in triebsgebiet der Losbriefe: Volksstaat Hessen, Vertriebszeit. 1» 31 Juli 1929.
Geldlotterie zugunsten der Württembergischen HeimatnoW triesgebiet der Losbriefe: Volksstaat Hessen; Vertriebszeit. 1.®« 31. Oktober 1929.
Petr.: Reichssteuerüberweisungen.
An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Unter Bezugnahme auf die unterm 8. Mai v. I. mitgeteilten Schlüsselzahlen wird mitgeteilt, daß auf die Einheit der ueuen Schlüsselzahlen ( ) bei der 15. Einkommensteuerverteilung für das Rechnungslahr 1928 14 50 RM verteilt worden find. Die bei der 1. bis 14. Verteilung für bas Rechnungsjahr 1928 ausgeschütteten Beträge sind hierbei aufgerechnet worden. ^Soweit die Aufrechnung noch nicht möglich ist, erfolgt diese be den künftigen Verteilungen.
Gießen, den 11. Mai 1929.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.
Unverheiratete Jugendliche unter 18 Jahren haben «“4 ®* in Begleitung Erwachsener befinden nur zu Jugendvors ellu zu solchen Vorstellungen Zutritt, in denen ausschließlichi bit liche ausdrücklich zugelassenen Bildstreifen vorgefuhrt werden.
Iugendvorstellungen müssen spätestens um 8 Uhr sein Jugendliche von 6 bis 14 Jahren dürfen die Bors Begleitung erwachsener Aufsichtspersonen besuchen.
Ucberblick über die wichtigsten eßbaren und schädlichen Pilze gibt Reichsgesundheitsamt bearbeitete Pilzmerkblatt, das im Jahre H neuer erweiterter Auflage im Verlage von Julius Springer, W g Linkstraße 23/24, erschienen ist und von dort oder im Buchhandels bezogen werden kann. Der Preis für em Stück 30 Pf. (einschließlich Porto 33 Pf.), für 100 Stuck 27 Mark, K; Stück 220 Mark zuzüglich Porto. In der Neuausgabe des Ptz, blattes werden 42 Pilzarten beschrieben, es enthalt eine farbige Ttz, 34 Abbildungen sowie eine Reihe von Belehrungen über das T» von Pilzen und die Behandlung von Pilzvergiftungen.
Als Pilzkenner, die den Sammlern mit Rat und Auskunft z»h stehen, haben sich zur Verfügung gestellt:
1. Lehrer Sprengel, Bellersheim.
2. Lehrer Keller, Lollar.
3. Bergwerksdirektor i. R. Schiffmann, Hungen.
4. Studienrat Dr. Blank, Gießen.
5. Gartenbaudirektor Rehnelt, Gießen.
Gießen, den 14. Mai 1929.
Kreisamt Gießen. 3.33.: Schmidt.
Abschluß.
A. Ordentlicher Haushalt. , „ . , ............215 716
Mehreinnahme (ch) aus den Monaten April 1928 bis 31. März 1929 27 9^0
Ergibt Bestand am Schlüsse des Berichtsvierteljahres...... 243 656
B. Außerordentlicher Haushalt.
Mehrausgabe'"—) aus den Monaten April 1928 bis 31. Marz 1929 _ 2 780
Ergibt Bestand am Schluffe des Berichtsvierteljahres...... 2 780
Straßensperre.
Die Straßensperre auf der Provinzialstrahenstrecke Holzheim—Grü- ningen wird ab 15. Mai 1929 aufgehoben.
Gießen, den 11. Mai 1929.
Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.
Polizeiverordnung
betreffend die Zulassung von Jugendlichen unter 18 M® zur Vorführung von Bildstreifen.
Auf Grund von §3 Absatz 3 des Lichtspielgesetzes und d--t der Kreis- und Provinzialordnung wird unter Zustimmung ausschus es mit Genehmigung des Ministers des Innern v°m c 1929 zu Nr. M. d. 1.3441 für den Kreis Gießen folgende N ordnung erlassen:
. Die Erbebuna von Deckqeld für Bedecken der Stuten; hier: die * Errichtung der Protokolle zum Erlaß des 2. Teilbetrags des Deck- geides aus der Deckzeit 1928.
An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Unter Bezugnahme auf den Schlußsatz der übergedruckten Verfügung vom 29. v. M. wird an baldige Berichterstattung erinnert.
Gießen, den 15. Mai 1929.
Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Heß.
Bekanntmachung.
§ 2. '
Personen, die entgegen den Vorschriften desJil biejerJg und des §3 Abf.4 des Lichtspielgesetzes m LichtspielE fte getroffen werden, können aus diesen zwangsweise entfern
§ 3. ..
Jugendvorstellungen sind durch Aushang °m Eingang Kasse als solche zu bezeichnen. Mit der $orfubrung ,.. die für Jugendliche nicht ausdrücklich zugelassen st , gönnen werden, nachdem der Zuschauerraum von den gegangene Jugendvorstellung zugelassenen Jugendlichen räumt ift. Desgleichen bür en Jugendliche den Zuschauerra Ablauf des einer Jugendvorstellung vorausgehenden und für nicht zugelassenen Bildstreifens betreten.
Betr.: Belehrung der Pilzsammler.
In der Zeit der Pilzernte werden alljährlich zahlreiche Erkrankungen und Todesfälle durch den Genuß giftiger Pilze verursacht. Dabei handelt es fick in den meisten Fällen um den Genuß selbstgesuchter P'^. Jedem Villlammler kann nicht dringend genug empfohlen werden, nur Pllz- Nn zu verwenden, die ihm zweifellos als eßbar bekannt stnd. Einen
§ 4. I
Die Veranstalter von Lichtspielvorführungen g im Sinne des §151 der Gewerbeordnung sind verpfttchteb denen nach ihrem Aussehen angenommen werden kann, nicht 18 Jahre alt sind, zuruckzuweisen, sofern sie n können, daß sie das 18. Lebensjahr vollendet haben oder
Die Wer« (oroie die ge hörige Rekb Kreisamt (ir Kreisamt fu zur Einsicht
Die Besch als Musiker,
Die Ver< Abdruck dies
Insoweit höhere Strc bestraft
1. Lichts schrist
2. Perso einer nehrm


