Ausgabe 
9.4.1929
 
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Die Polizeioerordnungen vom 24. Juni 1913 zum Schutz elektrisch,, Hochspannungsanlagen und vom 9. Juli 1918 zum Schutze der ha»» schlüsse und Hausinstallationen werden aufgehoben.

§ 3.

Die Haus- und Grundstücksbesitzer, Unternehmer und Handwerker sind verpflichtet von allen Handlungen und Arbeiten, durch die Mensche oder Gegenstände mit den Leitungen in mittel- oder^. unmittelbare Be­rührung kommen oder die Leitungen beschädigt werden können z. B. Dock- und Berputzarbeiten, Aufstellen von Leitern und Gerüsten an Hau­sern Graben von Löchern in unmittelbarer Nähe von Leltungsrnasten, Bällen von Bäumen in der Nähe von Leitungen oder dgl. dem ®IeEtn- zitätswerk ider elektrischen Ueberlandanlage) unmittelbar oder durch dessen in Frage kommenden Bau- und Betriebsbureausvor Ausführung der Arbeiten so rechtzeitig schriftliche Anzeige zu erstatten, daß die zur Verhütung von Betriebsstörungen oder Unfällen erforderlichen ^-wrkeh- runaen und Anordnungen des Elektrizitätswerkes noch getroffen und die notwendigen Anweisungen erteilt werden können.

§ 4.

Nur die ausdrücklich von den zuständigen Elektrizitätsvertellungs- unternehmungen ermächtigten Personen dürfen irn Ansch uh die Lei­tungsnetze der betreffenden Unternehmungen elektrische Licht- und Kraft­anlagen ausführen, verändern oder ausbessern.

§ 5.

Soweit die Leitungen in Kabeln unterirdisch geführt beiten am Straßenkörper, die eine größere Tiefe als 60 Zentimeter er reichen gleichfalls nur nach vorhergehender rechtzeitiger Benachrichtigung des Elektrizitätswerkes zulässig.

S 6.

Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht auf ^und anderer Straf­bestimmungen eine härtere .Strafe verwirkt ist Geldstrafe bis zu iso Reichsmark, im Unvermogensfalle Mit Haft bestraft.

§ 7. .

Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung ,m Amtsverkündigungsblatt in Kraft.

Dienftnachrichlen des Kreisamtes.

August Würtz aus Nonnenrolh wurde als Feldfchüh für die Gemein Aonnenrolh ernannt und verpflichtet.

Der Minister des Innern hat gestattet:

Ausspielung des Bundes erblindeter Krieger Unterbezirk Men - Friedberg, zugunsten seines Erholungsheims in Bad Salzhausen: te trieb sgebiet der Lose: Volksstaat Hessen; Ziehungsterm,n: lO.SeM der 1929.

Geldlotterie anläßlich des Eulbacher Marktes 1929; Vertriebs^ der Lose: Volksstaat Hessen; Vertriebszeit: 20. April bis 6. August M Ziehungstermin: 6. August 1929.

Ausspielung anläßlich des Zuchtviehmarktes in Pfungstadt; $ert* qebiet der Lose: Volksstaat Hessen; Vertriebszeit: I.Mm bis 24.AW 1929; Ziehungstermin: 24. August 1929.

Ausspielung anläßlich des Prämienmarktes zu Herbstein; VerM- gebiet der Lose: Provinz Oberhessen; Zlehungstermm: 21. Mm 1929.

Im Wege des Loseaustauschoerkehrs:

Geldlotterie zugunsten des Kinderhilfsausschusses in Baden-Mr, 2 Serie; Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen; ZlehungsterW 91 cXuni 1929

17 Geldlotterie zur Wiederherstellung des Münsters in Uebedmp SßeÄbÄ ber ßofe: Volksstaat Hessen; Ziehungstermin: 29.1 ^Geldlotterie zugunsten der Restaurierung der Domkirche zu Müch: Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen: Ziehungstermin. 8.1 1929.

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