Ausgabe 
6.8.1929
 
Einzelbild herunterladen

2

für i

».56

3

Belr.: Sei

An bi

La in meindefinc beiten bei schon entf| uertünbigi Mieten, K

Die Ai kesse sind

Gießen

Betr.: Ueb Fel

An der

Bi

Wir m pflichtet fit bewachen i

Wir en

Gießen.

&tr.: Fel!

Ein

Hiermit Gemäßheit

at

ftattfinbent

Die Ve aufgebracht den Abschä des Feldbe lauf von ! erhoben ot beschafft w der Beteilt _ In dies tiiiner eine heit der A nicht erscht

Somme, die erforde.

Die auf turnet (Au eine daselbs

S.uck der Drühl'lche^Üniversi ts"Vuch° ün d S.-eindruckeret. X vang-.^reNe"

Auf Grund von Artikel 17 des Feldbereinigungsgesetzes gebe ich hiermit bekannt daß es von jetzt an den beteiligten Grundeigentümern und den beteiligten Verfügungsberechtigten verboten Genehmigung der

Vollzuaskornmission und solange diese noch nicht gebilbet ift pes Äom- missars der Landeskommission (Artikel 16 Absatz 1) auf Grundstücken des Feldbereinigungsbezirkcs Kulturveränderungen oder Bauwerke, Held­scheuern Brunnen, Gruben und Einfriedigungen ujw. herzustellen oder herstellen zu lassen oder an bestehenden Anlagen dieser Art Aenderungen vorzunehmen oder 'vornehmen zu lassen. Gleiches gilt für die Neuanlage <.%<» S-»-hmi«uilg «rfolgl, |» braucht in, fataw verfahren hierauf keine Rücksicht genommen zu werden. Auch kann die Vollzugskommission nicht genehmigte Aenderungen, Herstellungen und Anlaaen unbe chadet der Möglichkeit, eine Bestrafung nach Artikel 72 zu erwirken, auf Kosten desjenigen, voll dem die Aenderungen, Her­stellungen und Anlagen herrühren, nach Maßgabe des Artikels 1 der Verordnung die Zwangsvollstreckung im Feldbereinigungsverfahren betr., vom 18. März 1922 beseitigen lassen.

9/rf 23 Aeldbereiniaunusaesetzes fordere ich die Betemgten auf, die Einträae der Eigentums- und sonstigen Rechtsverhältnisse in den öffentlichen Büchern, insoweit diese den bestehenden Verhältnissen mch entsprechen, innerhalb einer Frist von drei Monaten dem zustmrd'gen Gericht berichtigen und insbesondere auch ergänzen zu lassen, damit bestehenden Rechtsverhältnisse beim Feldbereimgungsverfahren beruck-

Me AM°?der°ung"ergeht auch dahin, alle Rechte, hinsichtlich deren eine

ft innerhalb der gleichen Frist bei mir anzumelden und das Bestehen dieser Rechte durch ein öffentlich beglaubigtes Anerkenntnis des Eigen­tümers der belasteten Grundstücke nachzuweisen oder glaubhaft zu machen.

Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, verliert den Anspruch auf Berücksichtigung der nicht angemeldeten Rechte im Feldbereimgungsver- fahren.

Friedberg, den 18. Juli 1929.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

Dr. Andres, Regierungsrat.

Mittwoch, dem 21. August 1929, 14 bis 14% Uhr in der Gastwirtschaft Karl Schwarz Wwe. zu Trohe

die Wahl. Bollzugskommission zu berufenden zwei einheimischen Ech verständigen nebst zwei Stellvertretern

sowie der von den beteiligten Grundeigentümern zu bestimm^ zwei Schiedsrichter nebst zwei Stellvertretern

stattfindet Die Wahl erfolgt geheim durch Abgabe von SümmzM während obiger Zeit. Jeder beteiligte Grundeigentümer (Art 10 des » bereinigungsgesetzes) hat eine Stimme. Gewählt ist, wer die MehP der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt Beteiligte Grundeigeni«, können nicht Schiedsrichter oder Stellvertreter sein. Kommt eine gültig, Wahl nicht zustande, so hat die Landeskommisswn die SachverstandP- tmd Schiedsrichter zu bestellen. Beteiligte können sich durch SeoollM tiate die mit einer von einer Behörde beglaubigten oder ausgestÄ» Vollmacht versehen sind, vertreten lassen. (Art. 5 Absatz 3 FeldberemiguG gesetz.)

Friedberg, den 18. Juli 1929.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

Dr. Andres, Regierungsrat.

Diensinachrichken des Kreisamtes.

Der Minister des Innern hat im Loseaustauschverkehr im BollsW ^9." Volkswohllotterie für soziale und kulturelle Zwecke, Ml Ziehungstermin: 11. bis 17. September 1929 $g:

Geldlotterie für den Bau eines Studentenhauses in Wurzburg,» triebstermin: 1. September bis 30. November 1929. .

Werkhausgeldlotterie, Stuttgart. Ziehungstermin: 18^Se 1»

Geldlotterie zugunsten der karitativen Aufgaben des 0^ L. scheu Kinderspitals in München; Vertriebstermin: 1. September 30. November 1929. mimbemiB

Geldlotterie des Mittelsränkischen »lindecheml^,deBlmd! Nürnberg und des Blindenunterstutzungsvereins Nürnberg, o termin: 11. September 1929. @ ,hn(ifdien 5i"

Erste Reihe der Geldlotterie für die Zwecke des Kathol 4 sorgevereins für Mädchen, Frauen und Kinder e.V. m V1 ' Geldlotterie zugunsten der Deutschen Albrecht-Durer-Shft« > Nürnberg, Ziehungstermin: H.utib 12:^e3em^r ^L0Miahrt5loK-

Der Ziehungstermin der Thüringischen Blinden- hl wurde auf den 3. September 1929 verschoben iK $

Der Minister des Innern hat dem Hessischen 2a g,« Innere Mission, Darmstadt, die Erlaubnis zur Sammln S ivenden durch Werbeschreiben, Aufrufe, mündliche Werbung.. Straßen- und Haussammlungen 3u0unften b=r ®l(gge5 Wlf peil)eim5 in Nieder-Ramstadt für das Gebiet des Volksstaaie zum 30. Juni 1930 erteilt. Don »

Die dem Deutschen Ostbund e.V. Berlin zur Sammlung spenden durch den Vertrieb ostmärkischer Ansichts- und SprM - märkischer Verschluhmarken und des Ostdeutschen He gunsten der karitativen Aufgaben des Vereins^ur tourbe -

staates Hoffen bis 31. Dezember 1928 erteilte Erlauoms 31. Dezember 1929 verlängert.

Betr.: Auftriebgeld für Schweine auf den Märkten der Stadt Lich.

Orisfahung.

9if ffinmh her Artikel 15 und 192 der Landgemeindeordnung M nach Befchlüß de Gemeinderats der Stadt Lich vom 22.Februar» sowie nach Anhörung des Bürgermeisters und des Kreisausschu « k Kreises Gießen mit Genehmigung des Ministers des Innern folg» Ortssatzung erlassen:

§ 1-

Bvn allen zu den Märkten der Stadt Lich aufgetriebenen Setteln* ein Auf?riebgeld von 0,10 RM. erhoben Vor Entrichtung des ©tauig* ist der Auftrieb auf den Marktplatz nicht gestattet.

§ 2.

Diese Ortssatzung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung im 81* verkündigungsblatt in Kraft.

Lich, den 1. August 1929.

Hessische Bürgermeisterei Lich. Geil.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Trohe, Kreis Gießen; hier: Einladung insbesondere gemäß Art. 2b.

Hiermit lade ich sämtliche beteiligten Grundeigentümer zu der in Gemäßheit des Art. 25 des Feldbereinigungsgesetzes

am Mittwoch, dem 21. August 1929, 15 Uhr in der Gastwirtschaft Karl Schwarz Wwe. zu Trohe i,a,,ÄÄ

ZSZSWM-Zsss

Ä1° b«t di- swIfi" w°ba-ub-n beteiligten Srunbeig«»- MM-ZUEE Feldbereinigungsverfahrens nicht besteht.

Friedberg, den 18. Juli 1929.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

Dr. Andres, Regierungsrat. ___________

Bekanntmachung.

Betr: Feldbereinigung Trohe, Kreis Gießen; hier: die Wahl der Kom­missionsmitglieder und Schiedsrichter.

Auf Grund von Art. 24 des Feldbereinigungsgesetzes gebe ich bekannt, daß am