bjchmtts Qu:
glich eingG
(ierung).
egu(ierung).
gulierung).
satzgerichiAv
11% Ahr daß die M Einwendmp
ib Stelle
r
nenkunst hi»>:
Oktober D >u Harbach ft er Beteiligte
er ehemalige Bauplätze,
Amtsverkündigungsblati
für die Provinzialöireküon Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
Jlr. Z2 Erscheint Dienstag und Freitag. 4. Oktober Rur durch die Post zu beziehen. 1929
Inhalts-Aebersicht: Strahensperre-Aufhebungen. — Beschädigte Banknoten. - Erste Anlegung der Handwerksrolle. — Das Vertilgen der Blutlaus. — Das Einhalten der Tauben während der Saatzeit. — Feldbereinigung Annerod. — Pädagogischer Rundfunk. — Dienstnachrichten.
Straßensperre-Aufhebung.
Die Straßensperre auf der Provinziatstraßenstrecke Ermenrod- Schellnhausen wird ab 2. Oktober aufgehoben.
Gießen, den 30. September 1929.
Hess. Provinzialdirektton Oberhessen.
Straßensperre-Aufhebung.
Die Straßensperre auf der Provinziatstraßenstrecke Gießen—Rodheim (zwischen Krofdorfer Straße und Hardtallee) wird ab 2. Oktober aufgehoben.
Gießen, den 30. September 1929.
Hess. Prooinzialvirektion Oberhessen.
Straßensperre-Aufhebung.
Die Straßensperre aus der Provinziatstraßenstrecke Holzheim—Gam- bad) wird ab 7. Oktober 1929 aufgehoben.
Gießen, den 30. September 1929.
Hess. Provinzialdirektion Oberhessen.
Die Einspruchsfrist läuft vom 1. November 1929 bis 31. Januar 1930 und sind Einsprüche gegen die Eintragung in die Handwerksrolle spätestens bis zum 31. Januar 1930 an die Hessische Handwerkskammer Darmstadt oder an die Nebenstelle Gießen einzureichen.
Darmstadt, den 1. Oktober 1929.
Hessische Handwerkskammer.
Nohl, Vorsitzender. Schüttler, Direktor.
Betr.: Ausführung der Polizeiverordnung über das Vertilgen der Blutlaus vom 19. November 1904.
An den Herrn Oberbürgermeister der Stabt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir machen darauf aufmerksam, daß gemäß § 3 der obengenannten Polizeiverordnung der Rundgang der Kominission nunmehr alsbald stattzufinden hat. Bis spätestens 1. Dezember 1929 erwarten wir Ihren Bericht, ob der Polizeiverordnung entsprochen wurde und welche Beobachtungen gemacht wurden.
Gießen, den 2. Oktober 1929.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Nachstehenden Auszug aus einem abschriftlichen Schreiben des Reichsbankdirektoriums vom 31. August 1929 bringe ich hiermit zur Kenntnis sämtlicher hessischen staatlichen Kassestellen.
Darmstadt, den 16. September 1929.
Der Hessische Finanzminister. Kirnberger.
Vorsicht bei Annahme beschädigter Reichsbanknoten.
Seit einiger Zett werden Noten in den Verkehr gebrächt, die in betrügerischer Absicht aus Teilen echter Reichsbanknoten der gleichen Werthöhe zusammengesetzt sind. Diese Roten sind daran zu erkennen, daß die einzelnen Teile durch Klebestreifen verbunden sind. Es wird deshalb allgemein vor,der Annahme zusammengeklebter Roten gewarnt, da stets die Möglichkeit besteht, daß es sich um Fälschungen handelt und der Empfänger Gefahr läuft, sie bei der Reichsbank nicht umgetauscht zu erhalten.
Es empfiehlt sich, zusammengeklebte Noten nicht anzunehmen, sondern die Inhaber an die Reichsbank zu verweisen. Wenn sich die Zah- lung mit solchen Noten unter verdächtigen Umständen vollzieht, ist die iirimmalpolizei zu benachrichtigen.
Für,die Ermittlung und Festnahme der Hersteller verfälschter Noten pstegi die Reichsbank Belohnungen bis zu 1000 RM. zu gewähren.
An sämtliche unterstellten Kassen.
Auf die vorstehende Bekanntmachung weisen wir Sie besonders hur. Gießen, den 27. September 1929.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. H e ß.
Bekanntmachung.
Erste Anlegung der Handwerksrolle.
Artikel IX § 1 des Gesetzes zur Aenderung der Gewerbeordnung Mndwerksnovelle) vom 11. 2.29 hat die Handwerkskammer für die erste o®9nnS der Handwerksrolle ein alphabetisches Verzeichnis derjenigen wüt ^"?treibenden, die die in die Handwerksrolle etnzutragen beabsichtigt, -, !^enü eines Monats auszulegen und die Auslegung mit dem Hinweis mal,öffentlich bekanntzugeben, daß die Eintragung in die Handwerks- ber Vs9en werde, wenn nicht binnen einer Frist von 3 Monaten seit Oelegt roirt Un8 Auslegung Einspruch bei der Handwerkskammer ein» wi machen wir bekannt, daß das Verzeichnis der Betriebe, die
iv, ,’n dw Handwerksrolle etnzutragen beabsichtigen, bei der Hnndwerks- Tr^ebenftene Gießen zur Einsicht offen liegt.
. -T^MMlegungsfrist läuft vom 1. Oktober bis 31. Oktober 1929.
Straßensperre-Aufhebung.
Die Straßensperre auf der Provinzialstraßenstrecke: Mainzlar—Treis wird ab 6. d. M. aufgehoben.
Gießen, den 2. Oktober 1929.
Hess. Provinzialdirektion Oberhessen.
Betr.: Das Einhalten der Tauben während der Saatzeit.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir verweisen Sie auf die Bestimmung des Art. 39 Absatz 1 Ziff. 2 des Feldstrafgesetzes vom 13. Juli 1904 (Regierungsblatt 1904, S. 282) und empfehlen Ihnen dringend, im Interesse einer guten Feldbestellung im Einvernehmen mit dem Gemeinderat eine ausreichende Sperrzeit für Tauben anzuordnen.
Gießen, den 2. Oktober 1929.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.'
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Annerods hier: den allgemeinen Meliorationsplan.
In der Zeit vom 8. Oktober bis 21. Oktober 1929 liegen auf dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei Annerod
1. Allgemeiner Meliorationsplan;
2. Abschrift des Erläuterungsberichts;
3. Abschrift des Planprüfungsprotokolls zur Einsicht der Beteiligten" offen.
Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet daselbst
Dienstag, den 22. Oktober 1929, vormittags 10.30 bis 11.30 Ahr, statt, wozu ich die Beteiligten mit der Androhung einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungen sollen die Beschwerdepunkte und die Begründung enthalten.
Friedberg, den 20. September 1929.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar. Dr. Andres, Regierunsrat.
Betr.: Pädagogischer Rundfunk beim Frankfurter Sender.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir weisen Sie auf das Ausschreiben des Herrn Ministers für Kultus und Bildungswesen vom 24. September 1929 in Nr. 226 der Darmstädter Zeitung vom 27. September 1929 hin.
Gießen, den 2. Oktober 1929.
Hessisches Kreisschulamt. I.V.: Fischer.
Dienstnachrichten des Kreisamtes.
Der Minister des Innern hat gestattet:
Ausspielung zugunsten der Kllnstlerhilfe 1929 zur Linderung der wirtschaftlichen Not der Künstler Hessens, 1. der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für bildende Kunst, Darmstadt; 2. des Oberhessischen Kunstvereins, Gießen; 3. der Vereinigung Mainzer bildender Künstler, Mainz; SBertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen, Ziehungstermin: 20. Dezember 1929.
Der Minister des Innern hat die Erlaubnis erteilt:
Dem Deutschen Verein für Sanitätshunde, Oldenburg i. O. zur Sammlung von Geldspenden zur Beschaffung von Führerhunden für Blinde und zur Werbung von Mitgliedern durch Werbeschreiben und mündliche Werbung für das Gebiet des Volksstaates Hessen bis zum 30. September 1930.
Druck der Brühl'schen Llniversitäts -- Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.


