Ausgabe 
2.8.1929
 
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Amtsverkündigungsblaii

für die provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

Xr.54 Erscheint Dienstag und Freitag. 2. August Rur durch die Post zu beziehen. 1929

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Jnhalts-Aeberficht: Straßensperre. - Hauptkörung 1929. - Fleischverkaufsordnung. - Festschrift zur Feier des 10. Verfassungstages.

Straßensperre.

Wegen Ausführung von Straßenbauarbeiten wird die Provinzialstraße GießenHungen, Ortsdurchfahrt Hungen" vom 5. August bis auf weiteres für jeglichen Verkehr gesperrt.

Umleitung erfolgt für den schweren Verkehr über LangsdorfBetten­hausenBellersheimTrais-Horloff, für den leichten Verkehr über dis Güterverladestraße des Bahnhofs Hungen.

Sie ausgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.

Gießen, den 29. Juli 1929.

Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.

Bekanntmachung.

$etr.: Hauptkörung 1929.

Sie diesjährigen Hauptkörungen in den zum Dienstbezirk der Amts­veterinärarztstelle Grünberg gehörigen Gemeinden finden an folgenden Tagen statt:

1. Donnerstag, den 8. August, vormittags 7% Uhr beginnend, in Lauter, Röthges, Münster, Ober-Bessingen, Rieder-Bessingen, Et­tingshausen, Harbach.

2. Freitag, den 9. August, vormittags 7% Uhr beginnend, in Göbeln­rod, Queckborn, Saasen, Lindenstruth, Winnerod, Reinhardshain.

3- Samstag, den 10. August, vormittags 7% Uhr beginnend, in Grün­berg, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain.

1. Montag, den 12. August, vormittags XXA Uhr beginnend, in Weiters- hain, Rüddingshausen, Odenhausen, Geilshausen, Lumda.

5. Mittwoch, den 14. August, beginnend 8 Uhr vormittags, in Belters­hain, Kesselbach, Londorf, Mendorf a. d. Lumda.

Sie Körtermine sind ortsüblich bekanntzumachen. Die Faselhalter sind rechtzeitig von dem Termin in Kenntnis zu setzen und anzuweisen, das Eintreffen der Kommission abzuwarten und während der Besichtigung zugegen zu fein. Dasselbe gilt für die Benachrichtigung der Schäfer und für die Vorführung der Schafböcke.

Ser Bürgermeister oder dessen Stellvertreter hat dem Termin beizu­wohnen. Sämtliche Körscheine und Sprungregister sind zur Prüfung bereitzuhalten. '

Die Kommission wird gleichzeitig eine Besichtigung der Stallungen, Sprungplätze und aller mit der Haltung und Pflege der Faseltiere zu­sammenhängenden Einrichtungen vornehmen.

Diejenigen Tierbesitzer, welche gelegentlich der Hauptkörungen Fasel- tiere ankören lassen wollen, haben diesbezügliche Anträge umgehend an den Vorsitzenden der Körkommission, Herrn Veterinärrat Dr. Fuchs, zu richten. Die Ankörung erfolgt kostenlos.

Gießen, den 31. Juli 1929.

Kreisamt Gießen. I.V.: Schmidt.

Betr.: Fleischverkaufsordnung: hier: die Vorrätighaltung von Hackfleisch.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden sowie die Gendarmeriestakionen des Kreises.

Mit Rücksicht auf die Bedeutung, die dem Hackfleisch bei der Entstehung von Fleischvergiftungen zukommt, ist in die Fleischverkaufsordnung das Verbot ausgenommen worden, Hackfleisch während der wärmeren Jahres­zeit auf Vorrat herzustellen und vorgeschrieben, daß solches Fleisch bei Bedarf stets frisch zu bereiten ist.

Wir weisen auf diese Vorschriften erneut hin und empfehlen, die Durch­führung der Vorschrift streng zu überwachen. Besondere Aufmerksamkeit ist den Pferdemetzgereien zuzuwenden.

Gießen, den 29. Juli 1929. ,

Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.

Betr.: Festschrift zur Feier des 10. Verfassungstages.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Mit nächster Post lassen wir Ihnen eine Anzahl Abdrucke der Fest­schriftZehn Jahre Deutsche Republik", herausgegeben von Reiber und Storck, zugehen. Die Schriften sollen bei der Feier des Verfassungstages den im letzten Schuljahre der Volksschule stehenden Kindern ausgehändigt werden.

Gießen, den 1. August 1929.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Fischer.

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Druck der Brühl' schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei, A. Lange, Gießen.