Ausgabe 
1.10.1929
 
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I.V.: Dr. Heß.

für das Rj. 1929 = 0,40 RM. für das Rj. 1929 = 0,50 RM.

5. Umsatzsteuerverteilung

2. Körperschaftssteuerverteilung verteilt worden sind.

Gießen, den 27. September 1929.

Kreisamt Gießen.

Betr.: Reichssteuerüberweisungen.

An den Herrn Oberbürgermeister der Sfabt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Betr.: Lehrerkurfus für alkoholsreie Jugenderziehung vom 17. bis 19. Okto­ber 1929 in der Jugendherberge Fürstenlager bei Auerbach a. d. L.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

In der 'Reit vom 17. bis 19. Oktober 1929 veranstaltet der Distrikt Hessen und HessenMassau des Deutschen Guttemplerordens in der Jugendherberge des Fürstenlagers.bei Auerbach (Bergstraße) einen Lehrerkursus für alko­holfreie Jugenderziehung. .. ..

Lehrer und Lehrerinnen, die an dem Kursus teilzunehmen wünschen, können beurlaubt werden, soweit eine erhebliche Storung des Unterrichts nicht erfolgt Urlaubsgesuche find bi- spätestens 10. Oktober an uns ein- zureichen.

Gießen, den 26. September 1929.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Fischer.

Die Ofsenlegungsfrist läuft vom 1. Oktober bis 31. Oktober 1929.

Die Einspruchsfrist läuft vom 1. November 1929 bis 31. Januar 1930 und find Einsprüche gegen die Eintragung in die Handwerksrolle späte­stens bis zum 31. Januar 1930 an die Hessische Handwerkskammer Darm­stadt oder an die Nebenstelle Gießen einzureichen.

Darmstadt, den 1. Oktober 1929.

Hessische Handwerkskammer.

Nohl, Vorsitzender. Schüttler, Direktor.

Unter Bezugnahme auf die am 2. September l. I. bekanntgegebenen Schlüsselzahlen, teilen wir Ihnen mit, daß auf die Einheit der Schluffel- zahlen (1) bei der

Betr.: Lehrgang für Bibel- und Jugendarbeit.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Das Evangelische Lanües-Jugendpfarramt für Hessen veranstaltet vom 6 bis 10. Oktober 1929 in Darmstadt einen Lehrgang für Bibel- und Jugendarbeit. Den Lehrkräften, die an dem Lehrgang teilnehmen wollen, kann Urlaub' erteilt werden, soweit dies ohne beträchtliche Schaoigung des Unterrichts möglich ist.

Gießen, den 26. September 1929.

Hessisches Kreisfchulamt. I.V.: Fischer.

I. Gemarkung Harbach.

14 Zuteilungskarten,

8.

9.

10.

1.

2.

Dienstnachrichken des Sreisamkes.

Landwirt Karl Roth von Mufchenheim wurde zum Ersatzgerichi»- des Ortsgerichts Mufchenheim ernannt.

offen.

Es sind dies:

1. 2 Zuteilungskarten,

2. 1 Gütergefcyoß I, .

3. 1 topogr. Zuteilungsverzeichnis,

4. die Gütergeschosse mit Zuteilungsplan.

IV. Gemarkung Oueckborn (infolge GemarkungsgrenzregulierunK

1. i Zuteilungskarte,

2. 1 topogr. Zuteilungsverzeichms,

. 3. Gütergefchoffe mit Zuteilungsplan

Reklamationstermin hiergegen findet daselbst

Mittwoch, den 16. Oktober 1929 vormittags 10% bis 11% W

Watt wcnu ich die Beteiligten mit dem Hinweis einlade, daß die W erscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendmp sind schriftlich und mit Gründen versehen, einzurelchen

Die Vorzeigung der neuen Grundstücke findet an Ort und Stelle Mittwoch, den 9. Oktober 1929 ab 10% Uhr

und soweit erforderlich die folgenden Tage statt. Zusammenkunft hq- an der Hessischen Bürgermeisterei Harbach.

Lauterbach, den 25. September 1929.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar:

Ohly, Regierungsrat.

Dekannlmachung.

Betr.: Feldbereinigung Harbach; hier die Arbeiten des 3. Abschnitts (tz ieilungsplan).

In der Zeit vom 2. Oktober 1929 bis einschließlich 15. Oktober M liegen im Sitzungszimmer des Gemeinderats im Schulhaus zu Harbach tE Arbeiten des 3. Abschnitts (Zuteilungsplan) zur Einsicht der Beteiligte

1. 14 Zuteilungskarten,

2. 2 Bände Gütergeschosse I, .

3 2 Bände topogr. Zuteilungsverzeichnis,

4. die Gütergeschosse mit Zuteilungsplan,

5. 1 Verzeichnis von Drainagekosten für Grundstücke der ehemalige Gemarkung Saasen,

6. 1 Verzeichnis der Zuschläge für Hofreitezuschnitt und Bauplätze,

7. 1 Obstbaumverzeichnis,

1 Obstbaumgeschoh,

der allgemeine Meliorationsplan, .. .

Beschluß der Zuteilungskommission über die nachträglich emgG benen bzw. abgeänderten Wege und Gräben.

H. Gemarkung Saasen (infolge Gemarkungsgrenzregulierung).

1 Gütergefchoh I,

1 topogr. Zuteilungsverzeichms, 3. Gütergefchoh mit Zuteilungsplan.

III Gemarkung Lindenfkruih (infolge GemarkungsgrenzreguberuG

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