Ausgabe 
31.1.1928
 
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Amtsverkündigungsblait

fwr die provinziawirettio« OSerheffen und für das Kreisamt Gießen

Ar. 8

Erscheint Dienstag und Freitag.

31. Januar

Nur durch die Post zu beziehen.

1928

4.

6.

7.

8.

9.

1. Wilhelm Bechtold, Geschäftsleiter in Gießen.

2. Wilhelm Berges, Stadtrechner in Büdingen.

3. Hermann Walz, Bürgermeister in Lauterbach

A Heinrich Möller, Schutzmann in Schlitz.

Jean Buh, Bürgermeister in Groß-Karben.

August Pfeiffer, Feldschütze in Großen-Buseck.

Äonrab Heinrich Jung, Straßenwärter in Alsfeld.

Wilhelm Ritz, Straßenwärter in Schlitz.

Richard Werner, Hausmeister in Alsfeld

Jnhalts-Aebersicht: Die Errichtung eines Forstbetriebsstocks für die Waldungen der Stadt Gieb^ _ «n

Derstcherungsanstalt für gemeindliche Beamte. - Feldbereinigung in Bergheim. - D^nstnachrichte?^^"^

§ 8.

Siefe Ortssatzung tritt mit dem 1. Oktober 1925 in Kraft Gießen, den 12. Januar 1928.

. Der Oberbürgermeister.

3. B.: Dr. Rosenberg.

Bekanntmachung.

***=$K*?** b" für

<Ln.rber in 'Peiner Bekanntmachung vom 15. Dezember 1927 nprteJn,nh-tel\^r-11 !1Ur -^ne gültige Vorschlagsliste eingereicht worden ist

&lei»6ar^! üezeichneten Personen gemäß § 17 der Satzung der Hessischen Vers^erungsanstalt für gemeindliche Beamte in der nachstehend ber Vorschlagsliste als gewählt. Eine Wahl u te Borgeschlagenen haben gemäß § 14 der Satzung reit ftofa19611 b°n'ber ^gegeben, daß sie zur Annahme der Wahl be®

Wahlvorschlag

bcr Gewerkschaft hessischer Gemeinbebeamten unb des Landesverbandes ber hessischen Bürgermeister für bie Wahl bes Mitgliederausschusses der Versicherungsanstalt für gemeindliche Beamte.

Provinz Oberhefsen.

Mitglieder.

1. Christian Pfeiffer, Straßenwärter in Vilbel.

2. Heinrich Emrich, Bürgermeistereisekretär in Nidda

a^?En^.x'atob (£o1)' Bürgermeister in Heldenbergen

4. Adolf Kinnel, Stadtassistent in Vilbel

5. Emil Mader, Feldschütze in Ilbenstadt.

6. Heinrich Faatz III., Schutzmann in Schotten

7. August Flach, Gemeinderechner in Wenings.

8. Karl Keßler VI., Straßenwärter in Gießen.

9. Hermann Pein, Gemeinderechner in Nieder-Bessingen.

Crsatzmitglieder.

Gießen, den 20. Januar 1928.

Der für die Provinz Oberhessen ministeriell bestellte Wahlleiter: __Dr. Heß, Oberregierungsrat.

Bekanntmachung.

Setr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Bergheim; hier: die Rechnung In der Zeit vom 1 bis einschließlich 7. Februar 1928 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei zu Holzheim

r., die Rechnung nebst Urkunden

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meiduug des Ausschlusses während reichen en egu^gszeit daselbst schriftlich und mit Gründen versehen einzu- Friedberg, den 24. Januar 1928.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar: _______________ Dr. Andres, Regierungsrat.

Dienstnachrichken des Kreisamkes.

_ D/r Minister des Innern hat die Erlaubnis erteilt: dem Volksbund Deutsche Kriegsgraberfürsorge e. V., Landesverband Hessen, Darmstadt, zur Sammlung von Geldspenden durch Werbeschreiben, Aufrufe und mündlichc Iverbung zugunsten seiner Vereinszwecke bis zum 31. Dezember d. I. für das Gebiet des Volksstaates Hessen.

Dem Reichsverband zur Unterstützung deutscher Veteranen e. V., Berlin zur Vermittlung von Patenschaften deutscher Altveteranen und zur Samm- ung von Geldspenden zugunsten dieses Personenkreises durch Werbe- Hessen^' b'* 1 2 * 4 5 6 7 8 9 3Um 31' Dezember 1928 für das Gebiet des Volksstaates

Der Minister des Innern hat gestattet:

Ausspielung anläßlich des Zuchtviehmarktes in Schotten; Vertrieb s- gebiet der Lose: Volksstaat Hessen; Ziehungstermin: 29. Mai 1928.

Bekanntmachung.

»etr.: Die Errichtung eines Forstbetriebsstocks für die Waldungen der Stadt Gießen.

Die nachstehende Ortssatzung wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht G i e ß e n , den 25. Januar 1928.

Kreisamt Gießen. I. 33.: Dr. Heß.

Ortsfahung

über bie Bildung eines Forstbetriebsstocks für die Waldungen der Provinzialhaupkstadk Gießen.

®rnb des Artikels 15 der Städteordnung vom 8. Juli 1911 sowie Ärmel 27 des Forstverwaltungsgesetzes vom 16. November 1923 wird auf AefchUiß der Stadtverordnetenversammlung vom 18. März 1927 nach out' ad)tliä)er Aeußerung des Herrn Oberbürgermeisters und des Kreisaus- chusses mit .Genehmigung des hessischen Herrn Ministers des Innern vom 9. Dezember 1927 zu Nr. M. d. I. 46215 für die Stadt Gießen folgend Ortsfatzung erlassen: d

§ 1.

Die Stadt Gießen errichtet eine Forstbetriebsrücklage (Forstbetriebs- jtock) für ihre Waldungen in der Weife, daß

1. der Reinerlös, d. h. Roherlös weniger Erntekosten aus den außer­ordentlichen Fällungen vom Wirtschaftsjahr 1926 mit rund 42 000 Reichsmark zurückgelegt wird;

2. vom Wirtschaftsjahr 1927 an (ob 1. Oktober 1926):

a) der Reinerlös etwaiger, über den Hiebfatz bes Betriebswerks hinausgehender außerorbenllicher Fällungen sowie

d) 5 Prozent bes Roherlöses sämtlicher orbentlicher Fällungen dem Forftbetnebsstock zufließen.

lieber die Rücklagen zu Ziffer 1 unb 2a unb 2b ist getrennte Rechnung zu fuhren.

Die bem Forstbetriebsstock zuzuführenben Beträge sind bei be- Skädt- tu|)e verzinslich (in Hohe bes jeweiligen Reichsbankbiskontes) auzulegen unb gefonbert zu verwalten. M I

§ 2.

Die Zinsen der im Forstbetriebsstock zurückgelegten Einnahmen find zu I s»^rivanrna^tt?en .B^aldverbefserungen, bie über bas normale jährliche I Amß hmausgehen m erster Linie zum Ausbau von Holzabfuhrwegen zu ^^.rsiden. Die hierfür vorgesehenen Beträge sind in ben jährlichen Wirtschaftsplan gefonbert aufzunehmen.

Insoweit nach Ausführung bieser Arbeiten bie Zinsen für unvorher- I gesehene außerplanmäßige Waldverbesserungen nicht benötigt werden, sind I |te b.eP! ?-^U^^rbsstock zuzuführen, bis der in 8 3 bestimmte Höchstbetrag erreicht ist. Ist dies ber Fall, bann ist bie Stabt Gießen berechtigt unbe- I ^nfhh.rhr rh'er3h-lt g" rerfte(r ^knie zu berücksichtigenden Interessen der I Waldkultur über oie Zinsen frei zu verfugen

§ 3.

Ber Forstbetriebsstock soll auf wenigstens 50 000 Reichsmark erhalten werden. Sein Hochstbetrag wird auf 300 000 Reichsmark festgesetzt.

§ 4.

Der ben Minbestbetrag bes Forstbetriebsstocks überfteiqenbe Teil (8 3, I kann herangezogen werden: vs I

* 4 9r 21 usg(eirf,ung von Mindereinnahmen, die durch einen geringeren I Roherlos aus Holz gegenüber den im Voranschlag für ein Rech- ! nungsjahr eingesetzten Roherlösen verursacht sind;

Mindereinnahmen, die durch einen geringeren I Einschlag an Holz gegenüber dem durch das Betriebswerk fest- j gefetzten Jahreshiebsatz verursacht sind.

.,,, Die Mindereinnahmen berechnen sich aus dem Roherlös für Holz nach I Ubsug ber für stabtifche Betriebe ober sonstige Zwecke unentgeltlich ver­abfolgten Holzmengen. I

§ 5.

Ueberfchreiten infolge von Mehrfällen gegenüber dem burch bas Be- I ,m^5ttlert ^^rs/tzten Jahreshiebsatz ober von Schüben burch ungünstige I Ibitterung Insektenfraß, Pilzerkrankungen u. a. m. sowie von außerorbeut- I lirhen Maßnahmen ber Bodenpflege bei Bodenerkrankungen die Kultur- I koste» eines Wirtschaftsjahres den normalen durchschnittlichen jährlichen Aufwand, so ist ber Mehrbetrag aus bem Forstbetriebsstock zu bestreifen. I § 6.

Am Schluß jebes Rechnungsjahres teilt bie Stabtverwaltung dem I Forstamt ben jeroeiligen Stanb bes Betriedsstocks bei Jahresabschluß mit I ebenso ben Betrag ber zur Verfügung stehenben Zinsen

§ 7.

Beantragt bie Stabtoerorbneteiwerfammking bie Auflösung bes Forst- betriebsftods, so hat bas Ministerium bes Innern nach Anhörung der I oberen Forstbehörbe über ben Antrag unb bie Verwenbung der im Stock I gesammelten Mittel endgültig zu beschließen. I

®ru<f der Brühl ichen Univerfitäts-Buch- und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.