Amtsverkündigungsblatt
für -ie provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
Jlr. 93 Erschein! Dienstag und Sreitag. 28. ©CJCItl&Cr IZur durch die Poft zu beziehen. 1928
Iichalts'Aebersicht: ©icnft bei dem Kreisamt Gießen am 31. d. M. — Pyosphorhaltige Feuerwerkskörper. — Schlachthausanlage des Heinrich Kehr VI. zu Treis a. d. Lda. — Nacheichung in der Stadt Gießen im Jahre 1929. - Dienstnachrichten.
ist besonders zu
Druck der Prühl'lch-'N UniversitSts-'Duch. und Steindruckerei, R Lange. Gießen.
bis 12 Uhr vor- nachmittags ge-
beantragen.
Auskunft erteilt das Eichamt. Amtsstunden von 8 mittags und 2 bis 4 Uhr nachmittags. Samstags schlossen.
Gießen, den 17. Dezember 1928.
Polizeiamt Gießen. Wolf.
$etr.: Phosphorhaltige Feuerwerkskörper.
In das Polizeiamt Gießen, die Gendarmerlestakionen des Kreises und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Nachstehend geben wir Ihnen auszugsweise die Bestimmungen der Ler- irbnung, den Verkehr mit Sprengstoffen betreffend, vom 21. September .905, bekannt und empfehlen Ihnen, die Händler mit Feuerwerkskörpern licroon mit dem Anfügen in Kenntnis zu fetzen, daß Zuwiderhandlungen -egen diese Verordnung unnachsichtlich zur Anzeige gebracht werden.
Ihr Polizeipersonal wollen Sie anweisen, die Händler mit Spreng- -offen streng zu beaufsichtigen und auf die Durchführung zu Nr. 2 und 4 ieser Bekanntmachung besonders zu achten.
Gießen, den 13. Dezember 1928.
Kreisamt Gießen. I. V.: Güngerich.
viensinachrichken des kreisamkes.
In dem Gehöfte des Landwirts Friedrich Wilhelm Himmelbach zu Rendel, Kreis Friedberg, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Die Gemeinde ist zum Sperrbezirk und die Gemarkung Rendel zum Beobachtungsgebiet erklärt worden.
Schuhmacher Ludwig Zecher IX. von Staufenberg wurde als Fleischbeschauer für die Gemeinde Staufenberg verpflichtet.
Landwirt Georg Schneider von Londorf wurde als Fleischbeschauer für die Gemeinde Londorf verpflichtet.
Landwirt Karl Raul, von Lumda wurde als Fleischbeschauer für die Gemeinde Lumda verpflichtet.
Landwirt Richard Kopf von Bellersheim wurde als Fleischbeschauer für die Gemeinde Bellersheim verpflichtet.
Bekannkmachung.
1. Wer Feuerwerkskörper — Frösche, Schwärmer, und dergleichen — rilhalken will, muß hiervon uns Anzeige machen. Im Kaufladen dürfen icht mehr als 2,5 Kilogramm, im Haufe außerdem nicht mehr als zehn Aogramm vorrätig gehalten werden.
Auf Nachweis eines besonderen Bedürfnisses kann ausnahmsweise 'ne Lagerung im Hause bis zu fünfzehn Kilogramm zeitweilig gestattet »erden.
Die Aufbewahrung muß in einem auf dem Dachboden (Speicher) be- »flenen, mit keinem Schornsteinrohr in Verbindung stehenden abgeson- ftien Raume erfolgen, welcher beständig unter Verschluß gehalten und iif Licht nicht betreten wird. Die Behälter müssen den Bestimmungen
§6 Absatz 1 und 2 der Verordnung, den Verkehr mit Sprengstoffen stressend, vom 21. September 1905 entsprechen und mit fest geschlossenen eckeln versehen sein.
.2. Die Abgabe von Feuerwerkskörpern an Personen, von denen ein Uhbrauch derselben zu befürchten ist, insbesondere an Personen unter > lehren, ist verboten.
Diese Vorschrift findet keine Anwendung aus Spielwaren, die ganz ringe Mengen von Sprengstoffen enthalten. Zündplättchen (Amorces), e mehr als 7,5 Gramm Sprengmischung (Knallsalz) auf 1000 Plättchen chalten, dürfen als Spielwaren nicht in den Verkehr gebracht werden. Gewerbetreibende, die gegen diese Vorschriften verstoßen, haben neben richtljcher Bestrafung zu gegenwärtigen, daß ihnen der Handel mit »uerwerkskörpern untersagt wird.
3. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden nach § 367 ff« 5 des Reichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder t Hast bestraft, soweit nicht höhere Strafen —■ Gefängnis von drei onaten bis zu zwei Jahren — nach § 9 des Reichsgesetzes vom 9. Juni 84 verwirkt find.
4. An bewohnten oder von Menschen besuchten Orten ist das Ab- mnen von Feuerwerkskörpern verboten.
Zuwiderhandlungen werden nach §367 Ziffer 8 des Reichsstrafgesetz- ches mit Geldstrafe bis zu 150 Mark ober mit Hast bestraft.
Denn Eltern, Vormünder ober anbere Personen, deren Obhut Kinder *er Zwölf Jahren ober sonstige unzurechnungsfähige Personen anver- ut sind, es an der erforderlichen Aufsicht haben fehlen lassen und diese sionen während der Zeit, wo sie ohne solche Aussicht waren, eine der- ifle lleberkrekung begangen haben, so werden nach Artikel 44 des Isischen Polizeistrafgesetzes die zur Beaussichtigung verpflichteten Per- en beim ersten Falle polizeilich verwarnt, im Wiederholungsfälle bis einem Dritten der auf die lleberiretung selbst gesetzten Strafe belegt.
Bekanntmachung.
tr.: Schlachthausanlage des Heinrich Kehr VI. zu Treis a. d. Lda.
Der Metzgermeister Heinrich Kehr VI. zu Treis a. d. Lda. beabsichtigt ,oem Grundstück Flur! Nr. 456 der Gemarkung Teis a.d. Lda. eine Mchthausanlage zu errichten. Pläne und Beschreibungen liegen -t^ge lang nach Erscheinung dieser Bekanntmachung auf dem Bureau -Bürgermeisterei Treis a. d. Lda. zur Einsicht offen. Etwaige Einwenigen sind innerhalb dieser Frist bei Meidung des Ausschlusses bei der rgecmeisterei schriftlich ober zu Protokoll vorzubringen.
®' e & e n, ben 18. Dezember 1928.
„ Kreisamt Gießen. I. B.: Güngerich.
Bekanntmachung.
Bftr.: Dienst bei dem Kreisamt Gießen am 31. d. M
Am 31. d. M. findet nur beschränkter Dienst, und zwar von 11 bi- [2.30 Uhr statt.
Gießen, den 27. Dezember 1928.
Kreisamt Gießen. I. 23.: Dr. Heß.
Wir machen noch darauf -aufmerksam, daß die Neigungswaagen am Standort der Waagen geeicht werden. Diese Eichung
Bekanntmachung,
betreffend die Maß- und Gewichtspolizei und die Durchführung der Nacheichung in der Stadt Gießen im Jahre 1929.
Die in zweijähriger Wiederkehr gesetzlich vorgeschriebene Nacheichung der im eichpflichtigen Verkehr befindlichen Meßgeräte (das sind Sängen« und Flüssigkeitsmaße, Meßwerkzeuge für Flüssigkeiten, Hohlmaße, Gewichte und transportable Handelswaagen bis ausschließlich 3000 kg) soll in der Stadt Gießen nach dem untenstehenden Verteilungsplan durchgeführt werden.
Für die Einlieferung beim Eichamt Gießen sind folgende Zeiten festgesetzt:
Vom 2. bis 5. Januar 1929:
Bezirk I: Kreuzplatz, Seltersweg, Maigasfe, Plockstraße, Teufelslustgärtchen, Johannesstraße und Diezstraße.
Vom 7. bis 12. Januar 1 9.2 9:
Bezirk II: Marktplatz, Mäusburg, Lindenplatz, Kirchenplatz, Schulstraße, Schloßgasse, Kaplaneigasse, Wagengasse, Wettergasse, Kirchstraße, Burggraben, Aus der Bach, Dreihäusergasse und Brandplatz.
Vom 14. bis bis 2 3. Januar 19 2 9.
Bezirk III: Marktstraße, Rittergasse, Neustadt, Löbershof, Mühlstraße, Kleine Mühlgasse, Kornblumengasse, Westanlage, Nordanlage, Oswalds- garten, Hammstraße, Lahnstraße, Rodheimer Straße, Krofdorser Straße, Schützenstraße, Hardt, Sandgafse.
Vom 4. bis 13. Februar 19 2 9 :
Bezirk IV: Bahnhofstraße, Tiefenweg, Kaplansgasse, Katharinengasse, Löwengasse, Wolkengasse, Schanzenstraße, Frankfurter Straße, Alicen- straße, Wilhelmstraße, Liebigstraße, Leihgesterner Weg, Riegelpfad, An den Bahnhöfen, Ebelstrahe, Friedrichstraße, Hofmannstraße, Crednerstraße, Hillebrandstraße, Kiinikstraße, Wetzlarer Weg, Grabenstrahe, Hinter bei Westankcrge, Erdkaulerweg, Schubertstraße, Thaersiraße, Am Zollstock, Haydnstraße, Am Weiher, Wilsonstraße, Mittelweg, Hollerweg.
Vom 14. bis 2 3. Februar 1929 :
Bezirk V: Neuenweg, Neuenbäue, Sonnenstraße, Erlengasse, Weiden- gasse, Gartenstraße, Stephanstraße, Hessenstraße, Schisfenberger Weg, Ludwigsplatz, Ludwigstraße, Südanlage, Bismarckstraße, Goethestraße, Bleichstraße, Bergstraße, Löberstraße, Licher Straße, Kaiserallee, Wolf- straße, Moltkestraße, Eichgärten, Großer Steinweg, Roonstraße, Guten- bergstraße, Kugelberg, Lonystrahe, Alt Rödger Weg, Anneröder Weg, Döringstraße, Bruchstraße, Eichweg.
Vom 4. bis 13. März 19 2 9:
Bezirk VI: Walltorstraße, Wetzsteingasse, Wetzsteinstrahe, Lindengasse, Brandgasse, Landgras-Philipp-Platz, Kanzleiberg, Hundsgasse, Zozels- gasse, Asterweg, Schillerstraße, Braugasse, Steinstraße, Weserstraße, Dammstraße, Ederstraße, Schottstraße, Marburger Straße, Wiesecker Weg, Ostanlage, Bückingstraße und alle anderen noch nicht aufgeführten Straßen.
In gleicher Reihenfolge und angemessenem Abstande wird die polizeiliche Maß- und Gewichtsrevision stattfinden.


