Amisverkündigungsblatt
für die provinzialdirekü'on Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
TIr. 15 Erscheint Dienstag und Zreitag.
28. Februar Aur durch die Post zu bestehen. 1928
Inhalts-Aebersicht: Die Ausgabe von Goldpfandbriefen.
Vergnügungssteuer in der Gemeinde Großen-Linden. -
. ^ah einer Orlssatzung über die Erhebung einer
3 6 Dom SLildlobn *Cn Schutzuerems für entlassene Gefangene. - Steuerabzug
Er- zur
Gießen, den 22. Februar 1928.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.
Sctr.: Erlaß einer Ortssatzung über die Erhebung einer Verguüqungs- steuer für Tanzbelustigungen in der Gemeinde Großen-Linden
^^7°chstchend bringen wir die genehmigte Ortssatzung über die o"Ä?n Ä3n"s9Un95fteUer ber Gemeinde Großen-Linden
Ortssahung
über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Großen-Linden.
Auf Grund der Art. 15 und 192 LGO. und des Art. III Paragraphen 1 h Pei ^rstimmungen des Reichsrats über die Vergnügungssteuer in fflhÄf“«9 r*rr Bekanntmachung vom 12. Juni 1926 RGBl. I S. 262 ff" Beschluß des Gememderats nach Anhörung des Bürgermeisters und des Kreisausschusses und mit Genehmigung des Herrn Ministers des
Bekanntmachung, die Ausgabe von Goldpfandbriefen durch die Hessische Landesbank (Staatsbank) betreffend.
Vom 18. Februar 1928.
ber ®efanntmad)ung des Gesamtministeriums vom 9. März nnfl w51n?mftnl'1t Y3ral"1fc ^28 der Hessischen Landesbank (Staats- ,™,E) 3 Emstadt die Genehmigung zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden und zu 8 vorn Hundert verzinslichen Goldpfandbriefen im scheinen erteilt" 5 0°° °°° ®°ti3marf ^Reihe 8) nebst zugehörigen Zins- Darm st a d t, den 18. Februar 1928.
Der Hessische Finanzminister.
J.V.: Schäfer.
Bekanntmachung.
Vetr.: Falsche Reichsbanknoten.
An sämtliche unterstellten Kassen.
Zeitung" vom 15. Februar 1928 ist eine Bekanntmachung des Flnanzmimsters vom 10. Februar 1928 über aRerf= Sn nu^hrü^Äb0nf"f0ten ent^atten' auf die wir die unterstellten Katzen ausdrücklich Hinweisen.
Gießen, den 21. Februar 1928.
Kreisamt Gießen. J.V.: Dr. Heß.
Bekanntmachung.
Amern vom 15. Februar 1928 zu Nr. M. d. I. Großen-Linden folgende Ortssatzung erlassen:
6047 für die
Gemeinde
§ 1.
des § 20 Abs.2 und 3 der Bestimmungen des mn,nOn h,,;^er die Vergnügungssteuer, soweit sie sich auf Tanzbelusti- Fassmig^^^^"' ®e ^en ur ble Gemeinde Großen-Linden in folgender
Die Steuer beträgt:
1. Für Tanzbelustigungen bei einer Größe der
Veranstaltungsfläche bis zu 200 qm 20 RMk täglich
_ "der 200 gm 30 RMk. täglich
2. Für Maskenbälle und Kostümfeste bei einer
Große der Veranstaltungsfläche bis zu 200 qm 40 RMk. täglich über 200 qm 60 RMk. täglich
3. Für Tanzbelustigungen bei Sommerfesten im
freien sowie anläßlich der Kirchweihe 30 RMk. täglich
4. Von den Vereinen, welche ein Vergnügen im
freien innerhalb des Vereins abhalten 20 RMk. täglich
§ 2.
2iefe Ortssatzung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Amts- verkundigungsblatt für den Kreis Gießen in Kraft.
Großen-Linden, den 16. Dezember 1927.
Hess. Bürgermeisterei. Lang.
Betr.: Jahresbericht des hessischen Schutzvereins für entlassen« Gefangene.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
„ , nächster Post geht Ihnen ein Abdruck des Jahresberichts des befi
Schutzvereins für entlassene Gefangene zu 7 J
Wir empfehlen den Bericht ihrer Beachtung.
Gießen, Iben 22. Februar 1928.
Hessisches Kreisschulamt. 3. SB.: Fischer.
Betr.: Steuerabzug vom Arbeitslohn.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, die Steuerkarten der nebenamtlichen Handarbeitslehrerinnen sowie der noch nicht eingestuften technischen Anwärte- einzuseiÄen^b" Bürgermeistereien zu erheben und uns bis zum 10. März
Sie Karten werden für die Folge bei dem Kreisschulamt geführt.
Gießen, den 20. Februar 1928.
Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Fischer.
Druck der Drühl'schen Aniversitäts.Buch. und Steindruckerei.°A Lange. Gießen.


