Amtsverkündigungsblati für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen BB■‘■SBSB!BBBSSSSSSSXESSSBB
Jlt. 54 Erscheint Dienstag und Freitag. 24. Jllti Dur durch die Post zu beziehen. 1928
Inhaits»Aebersicht: Verlegung der Dureauräume der Prvvinzialkasse. — Bau einer 20 000- Volt-Leitung Giehen-Lollar. — Die vorläufigen Xtm= lagen und die vorläufige Sondergebäudesteuer des Kreises Giehen. - Erlaß einer Ortssatzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Gemeinde Klein-Linden. - Feldbereinigung Harbach. - Dienstnachrichten.
Bekanntmachung.
Betr.: Verlegung der Bureauräume der Provinzialkasse.
Die Geschäftsräume der Provinzialkasse sind in bas Haus Südanlage 5 (I. Rickersche Universitätsbuchhandlung — Ernst Legler —) verlegt worden.
Ich bringe dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis.
Gießen, den 18. Juli 1928.
Der Prooinzialdirektor der Provinz Oberheffen. Graes.
Bekanntmachung.
Betr.: Bau einer 20 000-Volt-Leitung Giehen—Lollar.
Die Preußische Elektrizitäts-Aktiengesellschaft, Abteilung Kassel, beabsichtigt den Bau einer 20 000-Volt-Leitung von ihrem Umspannwerk Giehen (an der Landstraße von Giehen nach Krofdorf) nach Lollar. Die Hochspannungsleitung führt durch die Gemarkungen Lollar und Ruttershausen.
Gemäß Artikel 3 des „Gesetzes über die Anlage von elektrischen Hochspannungsleitungen und von Gas- und Wasser - Fernleitungen vom 30. März 1928 — Hess. Reg.-Bl. Nr. 6, S. 41 — werden die Pläne und Beschreibungen der Anlage auf die Dauer einer Woche vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung im Kreisblatt für den Kreis Giehen an gerechnet, auf dem Kreisamt Giehen zur Einficht der Interessenten offengelegt.
Etwaige Einwendungen gegen das Unternehmen sind während der Offenlegungsfrist und innerhalb einer Woche nach ihr bei Meidung des Ausschlusses bei dem Kreisamt Giehen schriftlich unter Angabe der Gründe vorzubringen.
Gießen, den 19. Juli 1928.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.
Bekanntmachung.
Betr.: Die vorläufigen Umlagen und die vorläufige Sondergebäudesteuer des Kreises Giehen im Rechnungsjahr 1928.
Der Kreisausschuh hat mit Ermächtigung des Kreistags für das Rj. 1928 folgende Ausschlagssätze festgesetzt, wozu der Herr Minister des Innern seine Genehmigung erteilt hat.
A. Für die in den Gemeindegemarkungen gelegenen Skeuerwerte.
für die für die
Stadt Gießen Landgemeinden Rpf. Rpf.
1. auf je 100 Mark Steuerwert der Gebäude
und Bauplätze 0,6 2,6
2. auf je 100 Mark Steuerwert des land-
u. forstwirtfchaftl. genützten Grundbesitzes 1,2 4,8
3. a) auf je 100 Mark des gewerblichen An
lage- und Betriebskapitals 0,9 4,3
b) auf 1 Reichsmark des für das Kalender
jahr 1925 festgestellten staatlichen Ge-
werbeertragsfteuerfolls 2,5 10
4. auf 1 Reichsmark des für das Rj. 1928 fest-
gestellten ftaatl. Sondergebäudesteuersolls 2 8
B. Für die in den selbständigen Gemarkungen und dem gemarkungsselbständigen Grundbesitz gelegenen Sleuerwerlen.
Rpf.
ge-
und
39,95
15,75
33,75
37,50
4,30
10
Betriebskapitals
b) auf je 1 Rm. des für das Kalenderjahr 1925 festgestellten staatlichen Gewerbeertragsteuersolls
5. auf je 1 Rm. des für das Rj. 1928 festgestellten ftaatl. Sonder-
1. auf je 100 Mk. Steuerwert der Gebäude und Bauplätze
2. au je 100 Mk. Steuerwert des landw. und gärtnerisch nutzten Grundbesitzes
3. auf je 100 Mk. Steuerwerk des Waldbesitzes
4. a) auf je 100 Mk. Steuerwerk des gewerblichen Anlage
gebäudesteuersolls
Die Aufrechnung der hiernach zu entrichtenden vorläufigen Steuerbeträge auf die endgültig festgesetzte Steuer bleibt vorbehalten.
Die Steuer wird in sechs Zielen, jewels zum 25. der Monate Mai, Juli, September, November 1928, Januar und März 1929, erhoben.
Die Kreis- und Provinzialumlagen von den in den Gemeindegemarkungen gelegenen Steuerwerken werden wie bisher mit den Gemeindeumlagen ausgeschlagen und erhoben. Bezüglich derjenigen Gemeinden, die selbst keine Umlagen erheben, erfolgt der Ausschlag ber Kreis- unb Provinzialumlagen burch uns und die Erhebung durch die Kreiskasse. Erheben Gemeinden Grund- und Gewerbesteuer, aber keine Sondergebaude-
steuer, so ist trotzdem die Sondergebäudesteuer für den Kreis mit den Gemeindeumlagen auszuschlagen und zu erheben.
Gießen, den 21. Juli 1928.
Kreisamt Giehen. I. V.: Dr. Brau n.
Bekanntmachung.
Betr.: Erlaß einer Ortssatzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Gemeinde Klein-Linden.
Nachstehend bringen wir die genehmigte Ortssatzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Gemeinde Klein-Linden zur öffentlichen Kenntnis.
Gießen, den 21. Juli 1928.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Braun.
Ortssahung
über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Gemeinde Klein-Linden.
Auf Grund der Artikel 15 und 192 L. G. O. und des Artikels III Paragraphen 1 und 14 der Bestimmungen des Reichsrats über die Vergnügungssteuer in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juni 1926 (R. G. Bl. Seite 262) wird auf Beschluß des Gemeinderats vom 21. Maj 1928 nach Anhörung des Bürgermeisters und des Kreisausschusses mit Genehmigung des Herrn Ministers des Innern vom 11. Juli 1928 zu Nr. M. d. I. 26 035 für die Gemeinde Klein-Linden folgende Ortssatzung
erlassen.
Die
für
qm
Veranstaltungsfläche, soweit sie
100
200
300
400
15
30
45
60
tagt lägt, tägl.
Mark Mark Mark
tägl. tägl. tägl. tagt.
für Tanzbelustigungen
7,50 Marl tägl.
15,- 22,50 30-
balle
Mark Mark Mark Mark
reichsrechtlichen Vorschriften genannten Veranstaltungen 7,50 Mark lägt.
15,00 Mark tägl.
22,50 Mark tägl.
30,- Mark tägl.
und mehr Die im Freien
gemäß Paragraph 1-, . .. - , „ .
rats anzurechnen sind, werden mit der Hälfte ihrer Gröhe in Anrechnung
gelegenen Teile der Veranstaltungsfläche, soweit sie 20, Absatz 1, Satz 3 der Bestimmungen des Reichs-
§ 1.
Paragraphen 20, Absatz 2 und 3 der Be- über die Vergnügungssteuer, gelten für die
Die Bestimmungen des stimmungen des Reichsrats „ „ „ .
Gemeinde Klein-Linden in folgender Fassung:
Steuer beträgt bei einem Flächenraum bis zu:
mx „ für alle übriaen in § 20 Abs. 1 ber Masken- - - - - — - - —
gebracht. $
Diese Ortssatzung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Amts- verkündigungsblatt für den Kreis Giehen in Kraft. Mit dem gleichen Tage tritt die Ortssatzung vom 2. Februar 1926 außer Kraft.
Klein-Linden, am 18. April 1928.
Hess. Bürgermeisterei. Jung.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Harbach, hier Wunschtermin.
Taafahrt zur Entgegennahme der Wünsche, welche die Beteiligten für die Bildung der neuen Grundstücke geltend machen wollen, findet Donnerstag, den 2. August 1928, vormittags 10.15 bis 11.15 Ahr im Schulhaus der Gemeinde Harbach statt.
Die Wünsche sind schriftlich einzureichen und müssen angeben, welche alten nach Flur und Nummer zu bezeichnenden Grundstücke zusammengelegt werden sollen und bei welcher alten Parzelle die Zusammenlegung erfolgen soll.
Wünsche, die in diesem Termin nicht schriftlich eingereicht werden, haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.
Zur nochmaligen Ausklärung der Beteiligten über die künftige Gewanneinteilung und Grundstücksrichtung liegen in der Zeit vom 25. Juli bis 2. August 1928 die Pläne daselbst zur Einsicht offen.
Lauterbach, den 19. Juli 1928.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar. Ohly, Regierungsrat.
Dienstnachrichien des kreisamtes.
In der Gemeinde Wißmar (Kreis Wetzlar) ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Der Ort und die Gemarkung Wißmar sind zum Sperrbezirk erklärt worden. Die Gemarkung Krofdorf scheidet aus dem Beobachtungsgebiet aus.
Der Minister des Innern hat gestattet:
Ausspielung anläßlich ber Provinzial-Geflügelausstellung 1928 zu Reichelsheim i. O.; Vertriebsgebiet ber Lose: Provinz Starkenburg; Ziehungstermin: 18. Dezember 1928.
Druck ber Brühl'fchen Universitäts-Buch- unb Steinbrnckerei. V Lange. Giehen.


