Ausgabe 
14.9.1928
 
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Amtsverkündigungsblatt

für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

Ix. 66 Erscheint Dienstag und Freitag. 14. September Nur durch die Post zu beziehen.1928

Jnhalts-Aebersicht: Anordnung zur Ausführung des Reichsviehseuchengesetzes. Landung von Wasserleichen- - Ergebnis der Hauptkörung im Körbezirk Gießen-Grünberg- - Siebener Ferienkurse. Die Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben. Dienststunden bei dem Krersschulamt.

Anordnung

zur Ausführung des Reichsviehseuchengesehes.

Vom 8. September 1928.

Die Anordnung zur Ausführung des Reichsviehseuchengesetzes vom 13. Januar 1928 (Reg.-Bl. S. 2) wird mit sofortiger Wirkung in §3 wie folgt ergänzt:

£) Tiere, die innerhalb 24 Stunden nach der Verladeuntersuchung von einem unter amtlich kontrolliertem Impfzwang stehenden Nutz- und Zuchtviehmarkt am Entladeort eintreffen, sofern der Frachtbrief eine Bescheinigung des für den Markt zuständigen be­amteten Tierarztes über die Seuchenfreiheit der Tiere und die ge­naue Angabe der 24stündigen Entladefrist aufweist."

D a r m st a d t, den 8. September 1928.

Der Hessische Minister des Innern.

L e u s ch n e r.

Betr.: Ländung von Wasserleichen.

An die Orkspolizeibehörden und die Gendarmerieskakionen des Kreises.

Der hessische Minister des Innern hat um die Mitwirkung der Be­völkerung an der Bergung im Wasser treibender Leichen anzuregen, für die Zukunft eine Ländungsgebühr festgesetzt, die für jede Leiche 20 Reichsmark betragen und an diejenige Privatperson gezahlt werden soll, die eine im Wasser treibende menschliche Leiche an Land bringt. Sind mehrere Personen an der Bergung beteiligt, so ist die Teilung der Ländungsgebühr diesen zu überlassen. Die Ländungsgebühren werden von der Polizeikasse getragen. Anträge auf Gewährung der Ländungs­gebühr sind uns unter Angabe des Sachverhalts vorzulegen.

Gießen, den 11. September 1928.

Kreisamt Gießen. I. V.: G ü n g e r i ch.__

Bekanntmachung.

Betr.: Das Ergebnis der Hauptkörung im Körbezirk GießenGrünberg im Jahre 1928.

Nachstehend bringen wir zusammengestellt das Ergebnis der dies­jährigen" Hauptkörung der Faseltiere im Kreise Gießen, Körbezirk Gie­ßenGrünberg, Dienstbezirk des Veterinärrates Dr. Martin, Grünberg, zur allgemeinen Kenntnis.

Es wurden besichtigt 61 Bullen, davon mit der Notesehr gut" in Haltung und Pflege 53 Stück. Dies betrifft die Gemeinden Queckborn, Ettingshausen, Nieder-Bessingen, Allendorf a. d. Lda. und Geilshausen (sämtliche Gemeindebullenstall), ferner Grünberg (Halter: Karl Heß), Stangenrod (Karl Feuerstein und Otto Horst), Stockhausen (Karl Bing- mann), Weickartshain (Karl Schmidt), Lauter (Heinrich Keil und Karl Schmitt III.), Münster (Christ. Pfeffer und Wilh. Heß), Röthges (Otto Gondrum), Ober-Bessingen (Heinr. Rühl II.), Harbach (Karl Döring und Heinr. Münch I.), Göbelnrod (Heinr. Niebergall und Otto Lipp), Saasen (Otto Koller), Lindenstruth (Peter Zinkann II.), Hattenrod (Heinr. Rau IV.), Weitershain (Heinr. Theiß XX., Karl Rahn und Wilh. Schultheiß), Rüddingshausen (Wilh. Peter, Wilh. Dietz V. und Johannes Grün), Odenhausen (Otto Konrad), Lumda (Heinr. Maus), Kesselbach (Wilh. Becker I. Wwe.), Londorf (Johann Friedrich Lich und Wilh. Stange), Reinhardshain (Otto Niebergall und Kaspar Löchel), Bers­rod (Johann Becher II. und Karl Gerhard).

Ferner 5 Bullen mit der Notegut" in den Gemeinden Röthges (Ludwig Reitz II.), Ober-Bessingen (Gustav Keil), Hattenrod (Heinrich Sehrt), Kesselbach (Balthasar Schäfer), Londorf (Heinr. Lich.).

Schlecht war die Bullenhaltung in Saasen (Wilh. Erbes) und Bel­tershain (Heinr. Kornmann).

Eber wurden besichtigt 23 Sück, davon mit der Notesehr gut" 13. Dies war in den Gemeinden Grünberg (Karl Heß), Stangenrod (Karl Sauer II.), Queckborn (Gemeindebullenstall), Nieder-Bessingen (Heinrich Hofmann), Göbelnrod (Karl Rühl), Lindenstruth (Ludw. Schepp III. Wwe.), Weitershain (Karl Schlosser), Rüddingshausen (Heinr. Seip I.), Oden­hausen (Philipp Reinheimer), Lumda (Heinrich Niebergall), Kesselbach (Karl Stey), Beltershain (Heinr. Kaus I.), Bersrod (Christ. Graulig).

Mit der Notegut" wurden 7 Eber befunden: Weickartshain (Wilh. Becker), Ober-Bessingen (Wilh. Keil), Harbach (Peter Albert). Saasen (Wilh. Schepp II.), Geilshausen (Wilh. Stey), Londorf (Georg Becker), Reinhardshain (Karl Buchner).

Mit der Notegenügend" gab es 2 Eber. Es betrifft dies die Ge­meinden Lauter (Ernst Zimmer), Ettingshausen (Heinrich Stark Wwe.).

Direkt schlecht war die Haltung des Ebers in Hattenrod (Eduard Walter).

An Ziegenböcken wurden 25 Stück besichtigt. Davon mit der Note sehr gut" 16 Stück. Dies war der Fall in Grünberg (Otto Gebauer),

Stangenrod (Adolf Lind), Lauter (Heinrich Männche Wwe.), Queckborn (Gemeindebullenstall), Ettingshausen (Hugo Keil), Ober-Bessingen (Katharina Keller Wwe.), Nieder-Bessingen (Gemeindebullenstall), Har­bach (Heinrich Stamm), Lindenstruth (Ludwig Schepp III. Wwe.), Hat­tenrod (Heinrich Münster), Weitershain (Karl Keller II.), Odenhausen (Karl Wallenfels), Geilshausen (Gemeindebullenstall), Lumda (Johannes Orth), Allendorf (Gemeindebullenstall).

Mit der Notegut" wurden 5 Ziegenböcke begutachtet, und zwar in den Gemeinden Münster (Konrad Heß), Röthges (Karl Nathes), Göbeln­rod (Karl Schulz), Rüddingshausen (Heinr. Becker II.), Bersrod (Joh. Schmitt IV.).

Mit der Notegenügend" wurden 3 Ziegenböcke befunden. Dies war der Fall in Kesselbach (Johannes Meisinger), Londorf (Hermann Opper), Beltershain (Kaspar Maus).

Sehr schlecht war die Haltung des Ziegenbockes in Saasen (Wilh. Erbes).

An Schafböcken wurden 11 besichtigt, davon mit der Notesehr gut" 6 Stück, und zwar in den Gemeinden Lauter, Queckborn, Ettingshausen und Hattenrod.

Die Notegut" wurde erteilt für 5 Schafböcke. Dies betrifft die Ge­meinden Harbach, Allendorf a. d. Lda. und Bersrod.

Abgekört wurden zwei Bullen wegen schlechten Körperbaus in den Gemeinden Weickartshain und Beltershain, 3 Bullen wegen Bösartig­keit in Lauter, Nieder-Bessingen und Kesselbach, 2 Bullen wegen Inzucht in Ettingshausen und Rüddingshausen und 1 Bulle wegen Krankheit in Münster.

Ferner wurden 5 Eber wegen Inzucht abgekört in den Gemeinden Grünberg, Lindenstruth, Weitershain, Rüddingshausen und Reinhards­hain. Ein Eber wegen schlechten Körperbaus in Ettingshausen und 1 Eber wegen Krankheit in Geilshausen.

Außerdem wurden 2 Ziegenböcke wegen Inzucht abgekört in den Gemeinden Lindenstruth und Odenhausen.

Zwei Faselhaltern mußte wegen schlechter Haltung der Bullen diese abgenommen werden. Hierbei handelt es sich um die Halter in Saasen und Beltershain, ebenso aus demselben Grunde der Eber in Hatten­rod. Erfreulicherweise hat sich die Bullenhaltung sonst im Bezirk sehr gebessert. Die Gemeinde Geilshausen hat einen Bullenstall errichten lassen, seitdem ist die Haltung daselbst glänzend. Dies geschah zum Vor­teil der Viehbesitzer, die die ganze Zeit her über schlechte Bullenhaltung und mangelhafte Nachzucht zu klagen hatten.

Sehr gehoben hat sich im hiesigen Bezirk die Schweinezucht, fast allgemein wird hierbei von den Gemeinden und Besitzern nur erstklas­siges Zuchtmaterial angeschafft. Die Ziegenzucht ist zurückgegangen, weil mehr Großvieh angeschafft wurde.

Gießen, den 11.September 1928.

Kreisamt Gießen. I.V.: Güngerich.

Betr.: Gießener Ferienkurse für Deutsche und Ausländer vom 1. bis 13. Oktober 1928.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir machen Sie auf die unter Leitung des Universitätsprofessors Dr. Küster, Gießen, Brandplatz 4, stehenden Kurse aufmerksam.

Es handelt sich um Vorträge und Demonstrationen, künstlerische und gesellige Veranstaltungen, Lehrausflüge in die Umgebung der Stadt, eine Main- und Rheinfahrt.

Auskunfts- und Geschäftsstelle der Ferienkurse: Gießen, Bismarck­straße 22 (Sekretariat der Universität).

Soweit Urlaub für Teilnehmer nötig ist, kann er gewährt werden, wenn es ohne wesentliche Störung des Unterrichts möglich ist.

Gießen, den 10. September 1928.

Hessisches Kreisschulamt. I.B.: Fischer.

Betr.: Die Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir sehen der Einsendung der Verzeichnisse der gewerblich tätigen Kinder bis spätestens zum 25. September entgegen.

Fehlbericht erforderlich.

Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten.

Gießen, den 8. September 1928.

Hessisches Kreisschulamt. I.V.: Fischer.

Betr.: Dienststunden bei dem Kreisschulamt.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des kreise».

Die Sprechstunden bei dem Kreisschulamt fallen Dienstag, den 18. Sep­tember 1928, aus.

Gießen, den 13. September 1928.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Fischer.

Druck der Brühl'fchen Ilniverfitäts-Buch. und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.