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Bekanntmachung.
Betr.: Wahl ber Kreistagsmitglieber für ben Kreis Gießen.
Rach Beschluß ber Kreiswahlkommission für ben Kreis Gießen vom 27. Juni b. I. tritt an Stelle bes wegen Krankheit ausgeschiebenen Kreis- tagsmitgliebs Professor Weißgerber von Gießen ber Aktuar i. R. Hans Weitzel von Hungen. ■
Gießen, ben 30. Juni 1928.
Der Wahlkommissar für bie Kreistagswahlen. Dr. Heß, Ober-Regierungsrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Orbeutliche Sitzung bes Kreistags bes Kreises Gießen.
Gemäß Art. 39 Abs. IV bes Gesetzes betr. bie innere Verwaltung unb bie Vertretung ber Kreise unb Provinzen wirb zur öffentlichen Kenntnis gebracht, baß ber Kreistag in feiner Sitzung am 30. v. M. folgenbe Beschlüsse gefaßt hat:
1. Der Abschluß ber Rechnung ber Kreiskasse für Rj. 1926 wirb vorbehaltlich ber Prüfung durch bie Oberrechnungskammer genehmigt, besgleichen bie Krebitüberfchreitungen.
2. Der Voranschlag über Einnahmen unb Ausgaben bes Kreises für Rj. 1928 wirb mit einigen Aenderungen genehmigt.
3. Der Erlaß einer Kreissatzung über bie Erhebung einer allgemeinen Wertzuwachssteuer in ben felbftänbigen Gemarkungen wirb genehmigt.
Gießen, ben 5. Juli 1928.
Der Vorsitzenbe bes Kreistages bes Kreises Gießen.
I. V.: Dr. Heß, Oder-Regierungsrat.
Betr.: Verzeichnis über Personen, bie burch Einbürgerung im Auslanbe ihre beutsche Staatsangehörigkeit verloren haben.
An das Polizeiamt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir erinnern Sie an bie Erledigung unserer Verfügung vom 5. Juli 1926, abgedruckt in Rr. 55 des Amtsverkündigungsblattes vom 9. Juli 1926. Falls uns bis zum 1. August 1928 kein Bericht von Ihnen zugeht, nehmen wir an, daß bie Verfügung für Ihre Gemeinbe nicht in Betracht kommt. Fehlbericht ist nicht erforberlich.
Gießen, ben 4. Juli 1928.
Kreisamt Gießen. 3. B.: Schmidt.
Betr.: Die Aufnahme ber taubstummen Kinber in bie für ihre Erziehung bestimmten staatlichen Anstalten.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Unter Bezugnahme auf bas Amtsblatt Nr. 1 des Hessischen Landesamts für das Bildungswefen für 1925 empfehlen wir Ihnen, unter Benutzung des in angezogenem Amtsblatt angegebenen Vordrucks nach Muster A innerhalb einer Woche zu berichten, ob in dortiger Gemeinde taubstumme Kinder vorhanden sind, die für die Aufnahme in die für ihre Erziehung bestimmten staatlichen Anstalten in Frage kommen.
Dem Verzeichnis find für jedes Kind beizuschließen:
a) ein Geburtsschein;
b) der Impfschein;
c) eine Aeußerung des Schulvorstandes, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Unterbringung des Kindes in eine Taubstummen- Anstalt vorliegen und ob insbesondere das Kind bildungsfähig erscheint;
d) eine Erklärung der Eltern oder ihrer Stellvertreter, daß sie mit der Ausnahme des Kindes in eine Taubstummen-Anstalt einverstanden sind bzw., wenn dies nicht der Fall sein sollte, welche Einwendungen sie hiergegen erheben.
Die Einhaltung der gesetzten Frist wird bestimmt erwartet.
Fehlbericht ist erforderlich.
Gießen, den 3. Juli 1928.
Kreisfchulamt Gießen. 3. SB.: Dr. SB raun.
Betr.: Die Ausnahme der blinden Kinder in die für ihre Erziehung bestimmten staatlichen Anstalten.
Au die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Unter Bezugnahme auf das Amtsblatt Nr. 1 des Hessischen Landesamts für das Bildungswefen für 1925 empfehlen wir 3hnen, unter Benutzung des in angezogenem Amtsblatt angegebenen Vordrucks nach Muster B innerhalb einer Woche zu berichten, ob in dortiger Gemeinde blinde Kinder vorhanden find, bie für bie Aufnahme in bie für ihre Erziehung bestimmten staatlichen Anstalten in' Frage kommen.
Dem Verzeichnis sind für jebes Kinb beizufchließen:
a) ein Geburtsschein;
b) ber 3mpfschein;
Betr.: Warnungstafeln für ben Kraftfahrzeugverkehr.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Es besteht Veranlassung, die Schüler der Volks- und Fortbildungsschulen darauf hinzuweisen, daß djx in letzter Zeit angebrachten Warnungstafeln für den Kraftfahrzeugverkehr nicht beschädigt werden dürfen. In letzter Zeit mußte wiederholt festgestellt werden, daß die Tafeln als Wurfziele benutzt worden sind. Die Warnungstafeln Haden für ben Kraftsahrzeugverkehr eine große SBebeutung unb bienen nicht zuletzt auch zum Schutze ber Fußgänger.
Wir empfehlen Ihnen, bas Erforberliche in ben Klassen atsbalb zu veranlassen.
Gießen, ben 5.3uli 1928.
Hess. Kreisschulamt. 3. SB.: Fischer.
Betr.: Das Verhalten von Schülern bei Eisenbahnfahrten.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir machen Sie auf bas Ausschreiben bes Herrn Ministers für Kultus unb Bildungswesen vom 21. Juni 1928 in Nr. 146 ber „Darmftäbter Zeitung" vom 25. Juni 1928 aufmerksam unb empfehlen Ihnen, ben Inhalt bes Ausschreibens zum Gegenstanb einer eindringlichen Belehrung in Volks- unb Fortbildungsschule zu machen.
G i e ß e n, den 5. Juli 1928.
Hess. Kreisschulamt. 3. SB.: Fischer.
c) eine Aeußerung des Schulvorstandes, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Unterbringung bes Kinbes in eine Blinben-Anstalt vorliegen unb ob insbesonbere bas Kinb bilbungsfähig erscheint;
d) eine Erklärung ber Eltern ober ihrer Stellvertreter, baß sie mit der Aufnahme des Kindes in eine Blinden-Anstalt einverstanden find bzw., wenn dies nicht der Fall fein sollte, welche Einwendungen sie hiergegen erheben.
Die Einhaltung der gesetzten Frist wird bestimmt erwartet.
Fehlbericht ist erforderlich.
Gießen, den 3.3u(i 1928.
Kreisschulamt Gießen. 3. SB.: Dr. Braun.
Diensinachrichleu des kreisamkes.
Der Dienstmann Adolf Best ist am 23.3uni 1928 aus der Dienstmannschaft ausgefdjieben.
3n ber Gemeinbe Bauerbach (Kreis Marburg) ist bie Maul- unb Klauenseuche ausgebrochen.
Der Minister bes Innern hat bie Erlaubnis erteilt:
Dem Deutschen Dftbunb e. SB., Berlin XV 9, zur Sammlung von Gelb- fpenben burch ben Vertrieb ostmärkischer Ansichts- unb Spruchkarten, ostmärkischer Verschlußmarken und bes Ostbeutschen Heimatkalenbers zu Gunsten ber karitativen Aufgaben bes Vereins für bas Gebiet bes Volksstaates Hessen bis zum 31. Dezember 1928.
Der Minister bes Innern hat gestattet:
Ausspielung anläßlich des Herbstmarktes in Nidda; Vertriebsgebiet der Lose: Provinz Oberhessen; Ziehungstermin: 3. September 1928.
Ausspielung anläßlich des Viehmarktes in Hungen; Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen; Ziehungstermin: 17. September 1928.
Ausspielung anläßlich des Gallnsmarktes in Grünberg; Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen; Ziehungstermin: 18. Oktober 1928.
Im Wege des Loseaustausches:
Geldlotterie zu Gunsten der Verbandszwecke des Verbandes für Mutterschafts-, Säuglings- und Kleinkinderfürsorge in Bayern; Vertriebsgebiet der Losbriefe: Volksstaat Hessen; Vertriebszeit: vom 1.3uli 1928 bis 30. September 1928; Warenlotterei zu Gunsten der Kinderheilstätte Mittelberg in Bayern; Vertriebsgebiet der Lose: Volksstaat Hessen; Ziehungstermin: 12.3uli 1928.
Die Verlegung des Ziehungstermins der 16. Pfälzischen Pferdelotterie vom 12.3u(i auf den 23. September 1928.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Ettingshausen; hier: die Auflösung der Vollzugskommission.
Nachdem bas Felbbereinigungsverfahren in ber Gemarkung Ettingshausen beenbigt unb auch bas Kassewesen abgeschlossen ist, hat bas Hessische Ministerium für Arbeit unb Wirtschaft, Abteilung für Ernährung unb Lanbwirtschaft in Darmstabt burch Entschließung vom 28. Juni 1928 die Vollzugskommission der Feldbereinigungsgesellschaft Ettingshausen aufgelöst.
Lauterbach, den 2. Juli 1928.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar.
Ohly, Regierungsrat.
Truck der Drühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei, R. Lange. Bietzen.


