3

ngsbefiit rbeitgei, es zuch 1 unter

ohnsteiil- Lohnbm vom äi'. Die Eii mb zm ickseite ii- in be||r

' 1928 ir ngen übt t die 8 5. Jam igsbeftiit Sofern ii :den faia gung ® ;s Arbli lenau m

oerhältM teuerfar teuerta: ! bis zm des §i

rbeitM

Bekanntmachung.

Betr.: Den Geschäftsgang beim Kreisamt Gießen.

Unter Bezugnahme auf unsere früheren Bekanntmachungen weisen wir wiederholt darauf hin, daß Amtstage bei der unterzeichneten Behörde nur Dienstags vormittags und Freitags vormittags jeder Woche find. Wäh­rend der übrigen Zeit sind die Dienstzimmer des Kreisamts für das Publikum geschloffen, so daß, soweit es sich nicht um Fälle allerdringendster Art handelt, Personen, die außerhalb der Amtstage hier vorsprechen, auf Abfertigung nicht rechnen können.

Gießen, den 2. Juli 1928.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.

An den Herrn Oberbürgermeister der Skadk Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir ersuchen, die vorstehende Bekanntmachung auf ortsübliche Weise, in den Landgemeinden außerdem durch Aushang des Ihnen mit Ver­fügung vom 14. Mörz 1925 zugegangenen Plakats zur öffentlichen Kennt­nis zu bringen. Weiter weisen wir die Bürgermeistereien der Land­gemeinden ausdrücklich an, Gesuche, die von ihnen aufzunehmen sind oder schriftlich bei ihnen vorgebracht werden, mit der Post hierher zu schicken und nicht, wie dies vielfach üblich war, durch den Gesuchsteller selbst uns zu übermitteln.

Gießen, den 2. Juli 1928.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.

Betr.: Flugveranstaltung in Gießen am 8. Juli 1928.

Polizei-Verordnung.

Auf Grund des Artikels 65 des Gesetzes betreffend die innere Ver­waltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen vom 8. Juli 1911 werden im Einvernehmen mit der Provinzialdirektion Oberhefsen für die am 8. Juli 1928 auf dem Flughafen in Gießen stattfindende Flugveran-

aach M«

1 vom 8 hren w euerabze

werhaA 1928 ei-

3 aus de hte Loh:

Bekanntmachung.

Betr.: Die Ferien des Kreisausfchuffes.

Der Kreisausfchuß hält während der Zeit vom 15. Juli bis 15. Sep­tember Ferien.

Während der Ferien können nur besonders beschleunigte Sachen zur Verhandlung kommen.

Auf den Lauf der gesetzlichen Fristen sind die Ferien ohne Einfluß.

Gießen, den 2. Juli 1928.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses des Kreises Gießen.

I. V.: Dr. Heß.

staltung innerhalb der von dem Herrn Reichsverkehrsminister bestimmten Flughafenzone folgende Sicherheitsmaßnahmen angeordnet:

§ 1-

Am Sonntag, S. Juli 1928, wird für die Zeit von 13.30 Uhr bis 18 Uhr das innerhalb der nachstehend näher bezeichneten Grenzen liegende Gelände polizeilich gesperrt:

3m Süden: Straße GießenRödgen von der östlichen Grenze der auf dem Trieb liegenden Sportplätze bis zur Ueberführung der Bahn­linie GießenFulda.

3m Offen: Bahndamm von Kreuzung Bahnlinie GießenFuldu mit Straße Rödgen bis zum Ostrande des Waldes, genannt der Junkern- strauch, sodann in nordwestlicher Richtung durch den Wald bis zur Struppmühle.

3m Borden: Von der Struppmühle dem Lauf der Wieseck entlang bis.zur Gansmühle.

3in Westen: Von der Gansmühle den in südwestlicher Richtung dem von Wieseck nach dem Trieb führenden Weg entlang, Ostrand der auf dem Trieb liegenden Sportplätze bis zur Straße GießenRödgen.

§ 2.

Für die Dauer der Sperrzeit ist das Betreten des innerhalb der obengenannten Grenzen liegenden Geländes nur mit Äusweifen der Flug­leitung oder nach Lösung der von dieser ausgegebenen Eintrittskarten und lediglich auf den von der Flugleitung hierzu bestimmten Zugangs­wegen gestattet.

§ 3.

Die Straße GießenRödgen ist von 13.30 bis 18 Uhr nur für den Durchgangsverkehr von Gießen nach Rödgen und umgekehrt geöffnet.

Das Parken von Fahrzeugen jeglicher Art auf der Straße Gießen Rödgen ist verboten. Das Parken hat nur an den für das Parken be­stimmten Plätzen zu erfolgen.

§ 4.

Der von dem Stadtwald unmittelbar nach dem Flugplatz führende Feldweg wird von 15 bis 18 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt.

§ 5.

Den Anweisungen der Polizeibeamten ist Folge zu leisten.

§ 6.

Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnung werden mit Geld­strafe bis zu 90 Reichsmark bestraft.

Gießen, den l.Juli 1928.

Kreisamt Gießen. 3. SB.: Schmidt.

Dienstnachrichken des kreisamkes.

Veterinärrat Dr. Stein ist vom 9. Juli bis 11. August d. I. beurlaubt.

Vertretung übernimmt Veterinärrat Dr. Monnard in Gießen.

Muster I

L928

läftigt C1928

gut gut

Muster! r 1928 :r ist it| ; in nw ürieb l» efen .........19$

ug ..........S ..........S

ieitgeberi

Druck der Brühl'fchen UniverfitätS-Buch. und Sfeiudruckerei, D. Lange, Dietzen.