Ausgabe 
2.3.1928
 
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Bekannkmackung.

Seit.: Feldbereinigung in der Gemarkung Bergheim; hier: die Auf­lösung der Vollzugskomm.ssion.

Ich bringe hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß, nachdem das Feldbereinigungsverfahren in der Gemarkung Bergheim beendigt und das Kassewesen abgeschlossen ist, die Vollzugskommission auf Grund des Feldbereinigungsgesetzes vom 22. November 1923 durch Entschließung des Hessischen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft, Abteilung für Ernährung und Landwirtschaft zu Nr. M. A. W. L. 2591 vom 18. Fe­bruar 1928 aufgelöst worden ist.

Friedberg, den 22. Februar 1928.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Hausen; hier: die Rechnung.

In der Zeit vom 1. März bis einschließlich 7. März 1928 liegen auf dem Amtszimmer (Rathaus) der Hessischen Bürgermeisterei zu Hausen die Rechnung mit Urkunden zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit daselbst, schriftlich und mit Gründen versehen, ein­zureichen.

Friedberg, den 23. Februar 1928.

Der Hessische Feldbereinigungskommissar.

Dr. Andres, Reg.-Rat.

Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und ßteinbrud etel, R. Sange. Gießen.