Amtsverkündigungsblaii
für die Nrovmzialdirekiion Oberhessen und für das Kreisamt Gießen
Ar. 40 . Erscheint Dienstag und Freitag. 27. Mül Dur durch die Post zu beziehen. 1927
Jnhalts-Aebersicht: Durchführung des Rotkreuztages am 2. Sonntag im Juni. — Bodenbenuhüngserhebung. — Tollwutverdacht in Lollar. Sprechstunden bei dem Kreisschulamt. — Deichsjugend Wettkämpfe 1927. — Saison- und Inventurausverkäufe. — Dienstnachrichten.
Betr.: Durchführung des Rotkreuztages am zweitSn <5onntag im Juni (12. Juni).
An den Herrn Oberbürgermeister der Siadl Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreists.
Auf Ersuchen des Hess. Roten Kreuzes in Darmstadt weisen wir darauf hin, das; auch in diesem Jahre, wie in den Vorjahren, am zweiten Sonntag im Monat Juni (12. Juni) ein allgemeiner Rotkreuztag in ganz Deutschland stattfindet, an dem Sammlungen für die Wohlfahrtseinrichtungen des Roten Kreuzes vorgenaommen werden. Das Hoff. Ministerium des Innern hat unterm 19. März 1927, zu Nr. M. d. I. 8796, für die Zeit vom 7. bis 15. Juni solche Haus- und Straßensammlungen genehmigt, die von den dem Roten Kreuz angeschlossenen Vereinen -und Verbänden durchgeführt werden sollen.
Wir empfehlen Ihnen, den Rotkreuztag nach Möglichkeit zu fördern und die Bevölkerung empfehlend auf ihn hinzuweisen. Ein Benehmen mit den in Ihrer Gemeinde etwa vorhandenen Organisationen des Roten Kreuzes (Zweigverein vom Roten Kreuz, Zweigverein des Alice-Frauen- vereins, Sanitütskolonne vom Roten Kreuz) ist dabei zu empfehlen.
Gießen, den 24. Mai 1927.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.
Bekanntmachung. §
An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
In allen Ländern des Reiches soll in diesem Jahre eine Voden- benutzungserhebung stattfinden, wie sie zuletzt im Jahre 1913 vor- genommen wurde. Der diesjährigen Vodenbenntzungserhebung ist ganz besondere Bedeutung beizumessen, da sie eingehende Kenntnisse auf dem Gebiete der landwirtschaftlichen Produktion vermitteln soll. Außerdem sollen durch sie brauchbare Unterlagen für die Ausarbeitung eines neuen Zolltarifs, wie auch für die Handelsvertragsverhandlungen gewonnen werden.
Die Bodenbenutzungserhebung erfolgt gemarkungsweise. Für jede Gemarkung -auf die Feld- und Waldgemarkungen ist ein Vordruck auszufüllen.
Die alljährliche AribauerHebung für das Jahr 1927 wird durch diese große Erhebung e r s e tz t. Die Erhebung hat sich ohne Rücksicht auf die Besitz- -und Eigentumsverhältnisse auf die gesamte Land- und Wasserfläche zu erstrecken. Die Durchführung dieser Erhebung obliegt den Gemeindebehörden, die -unter Zuziehung von sachverständigen Personen eine Erhebungskommission zu bilden haben.
Wie die Erhebung des näheren durchzusühren ist, ergibt sich aus der „Anleitung" -und dem zugehörigen Erhebungsvovdruck. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß bei einzelnen Früchtarten -die Feststellung der Hauptn-utzung wie auch der Rebemiutzung stattzufinden hat. Die Feststellung der Hauptnutzung ist in- der ersten Hülste des Juni, diejenige der Neb-ennutz-ung im September d. I. vorzunehmen-. Die den Bür-ger- meistereien in den nächsten Tagen zugehenden, mit den katastermäßigen Einträgen der Haupt-k-ulturarten versehenen Vordrucke sind deshalb nach Eintrag -der H-auptnutzung
erstmalig am 20. Juni 1927 an -die Zentralstelle für die Landesstatistik -in Darmstadt ein-zusenden. Nach Bearbeitung -der Ergebnisse -durch diese Behörde erhalten die Bürgermeistereien die Erhebungsvordrucke wieder zurück; sie tragen dann die Nebennutzung ein. Nach Erledigung dieser Arbeit find -die Erhebungsvordrucke
bis zum 15. Oktober 1927
der Zentralstelle für die La-ndesstatisti-k wieder einzusen-den.
Bürgermeistereien, die bis zum 15. Juni d. I. nicht in Besitz der er- fcrderlichen Erheb-ungsvordrucke, die in zweifacher Ausfertigung mit den zugehörigen Anweisungen geliefert werden-, gelangt sind, wollen dies der Zentralstelle für die Lanüesstatistik telephonisch (Fernruf Nr. 2657) oder schriftlich mitteilen.
Wir empfehlen allen Gemeindevorständen, entsprechend den in der Anweisung gegebenen Richtlinien für genaue und richtige Ausfüllung der Erhebungsvordrucke Sorge zu tragen.
Gießen, den 27. Mai 1927.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Stamm.
Bekanntmachung.
Betr.: Tollwutvcrdacht in Lollar.
Die durch unsere Bekanntmachung vom 18. Mai d. I. getroffenen Anordnungen werden, nachdem sich -der Verdacht -auf Tollwut nicht bestätigt hat, hiermit ausgehoben.
Gießen, den 25. Mai 1927.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Krüger.
Betr.: Sprechstunde bei dem Kr-eisschula-mt.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Am 31. Mai -und 1. Juni fallen die Amtstag-e bei dem Kreisfchul- amt aus.
Gießen, den 24. Mai 1927.
Hess. Kreisschulamt. I. V.: Fischer.
B-etr.: Reichsjugendwettkämpfe 1927.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Unter Hinweis auf die Verfügung des Herrn Staatspräsidenten — Lan-desamt für das Bildungswesen — Nr. L. B. 15 784 vom 14. Mai 1927, „Darmstädter Zeitung" Nr. 118 vom 21. Mai 1927 — empfehlen wir Ihnen, -das zur Durchführung der Reichsjugendwettkämpfe 1927 Erforderliche alsbald in die Wege zu leiten.
Zum 15.-September 1927 sehen wir — unabhängig von der in A, Ziffer 6 der Verfügung geforderten Berichterstattung — einem kurzen Bericht über den Verlauf der Wettkämpfe entgegen.
Gießen, den 24.Mai 1927.
Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Fischer.
Bekanntmachung.
Nach der Bekanntmachung des Hessischen Kreisamts Gießen vom 8. Juni 1925 (Amtsoerkündigungsblatt Nr. 50 vom 23. Juli 1925) dürfen Saison- und Inventurausverkäufe nur in der Zeit
vom 2. Januar bis 31. Januar und '
vom 1. Juli bis 31. Juli jeden Jahres
jedoch mir auf die Dauer von je 14 Tagen, abgehalten werden. Ausverkäufe, die außerhalb dieser Zeit ftattfinden sollen, sind unter genauer Angabe des Grundes unter Einreichung eines Verzeichnisses der auszuverkaufenden Waren sieben Tage vor der Ankündigung bei der Handelskammer Gießen anzuzeigen.
Im Zuwiderhandlungssalle müssen Strafanzeigen erhoben werden. Gießen, den 24. Mai 1927.
Hessisches Polizeiamt Gießen. I. V.: Schmidt.
Dienstnachrichten des kreisamkes.
Landwirt Wilhelm -Schäfer I. zu Mainzlar wurde als Mitglied -des Wiesenvorstandes Mainzlar bestellt -und verpflichtet.
Karl Eller von M u s ch e n -h e i m wurde a-ls Rechner für die Gemeinde Muschenheim ernannt und verpflichtet.
Der Minister des Innern hat -gestattet: Lotterie -anläßlich -des Eulbacher Marktes und -seiner Veranstaltungen 1927; Vertriebsgebiet: Hessen, Ziehungstermin: 9. August 1927. Ausspielung anläßlich des Marktes in Ulrichstein; Vertriebsgebiet: Hessen; Ziehungstermin: 27. Juli 1927.
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Druck der Drühl'schen Aniversiläts. Buck- und Steindruckerei. D. Lange, Gießen.


