Amtsverkündigungsblatt
für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
91 Erscheint Dienstag und Freitag.20. OeZLNlber Nur durch die Post zu beheben. ^927
anwarter. — Dienstnachrichten.
Bekanntmachung bie Aenderung der Ausführungsbeslimmungen zu § 14 des Weingefehes betreffend. t
Vom 10. Dezember 1927. >
m Grund der dem Herrn Reichsminister des Innern von dein Reichsrat erteilten Ermächtigung wird im Einvernehmen mit dem Herrn ,nl«f5 ^Eer Aushebung der Bekanntmachung vom 28. November 1921 (Reg.-Bl. S. 301) Ziffer 1 der Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 28. Januar 1912 (Reg.-Bl. S. 26), wie folgt, geändert-
, Die Gebühr für die Untersuchung einer Probe ausländischen Weines ?^^"U',ESen Zur Ausführung des § 14 Abf. 2 des Weingefehes von, 9 Juli 1909 RGBl. S. 649) wird auf 15 Reichsmark festgesetzt, mit der Maßgabe, daß ui, Falle der Beanstandung einer Weinprobe der doppelte bis dreifache Betrag angerechnet werden kann."
Darmstadt, den lO.Dezeinber 1927.
Der Hessische Minister für Arbeit und Wirtschaft. ______________R a a b.__
Bekanntmachung
detr.: Die Wahlen zum Ausschuß der Hess. Versicherungsanstalt für gemeindliche Beamte.
Von dem Herrn Minister des Innern zum Wahlleiter für die Provinz Oberhessen bestellt, fordere ich hiermit gemäß § 10 der Satzung der Versicherungsanstalt für gemeindliche Beamte die Wahlberechtigten auf in ber Zeit vom 28. Dezember 1927 bis einschließlich 10. Januar 1928 Vorschlagslisten für die Wahl zum Ausschuß der Versicherungsanstalt für ge- meindliäie Beamte bei mir einzureichen.
Es sind für die Provinz Oberheffen 9 Ausschussmitglieder und 9 Ersatzmitglieder zu wählen. Auf die Vorschrift des Art'. 58 des Versicherungsgesetzes für gemeindliche Beamte vom 3. Juli 1923 (Reg-.Bl. Nr 37) wird hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht, daß nur für unveränderte Vorschlagslisten gestimmt werden darf. Jede Vorschlagsliste mutz doppelt soviel Namen enthalten, als Mitglieder zu wäblen sind Die Vorgeschlagenen sind nach Bor- und Zunamen, Stand oder Beruf und Wohnort zu bezeichnen und in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen
Die Vvrfchlagslisten müssen von mindestens 10 Wahlberechtigten unter Benennung eines für weitere Verhandlungen bevollmächtigten Vertreters aus der Mitte der Unterzeichner unterschrieben sein. Ist kein Vertreter bekannt, Zo gilt der erste Unterzeichner als Vertreter. Hak ein Wahlberechtigter mehrere Vorschlagslisten unterzeichnet, so wird seine Unterschrift auf allen Vorschlagslisten gestrichen.
Wahlberechtigt sind die Personen, die in die festgestellten Listen auf- genommen siiid, falls sie zur Zeit der Wahl noch Versicherte der Ver- icherungsaustnlt sind. Personen, die erst nach Aufstellung der Listen die Mitgliedschaft erworben haben, sind wahlberechtigt, wenn sie sich über den Erwerb der Mitgliedschaft bei dem Wahlleiter ausweisen. Als Ausweis gilt die Aufnahmeurk- nde oder eine Bescheinigung des Verwaltungsrats. Mit den Vorschlagslisten ist von jedem in den Listen Genannten eine Erklärung darüber vorzulegen, daß er zur Annahme der Wahl bereit ist. Vorschlagslisten sind ungültig, wenn sie verspätet eingereicht werden, der Vorschrift des § 12 der Satzung nicht entsprechen und der Mangel nicht rechtzeitig behoben wird. Wird in der vorbezeichneten Frist nur eine Vorschlagsliste eingereicht, so findet keine Wahl statt. Die in der Vorschlagsliste gültig bezeichneten Personen gelten dann in der erforderlichen Zahl in der Reihenfolge des Vorschlags als gewählt.
Gießen, den 15. Dezember 1927.
Der für die Provinz Oberhessen ministeriell bestellte Wahlleiter. Dr. H e ß , Oberregierungsrat.
Bekanntmachung
Betr.: Schornsteinfegerordnung; hier: die Kehrbezirke im Kreise Gießen.
Die Kaminfegerbezirke in der Stadt Gießen haben folgende Neueinteilung erhalten:
Der 1. Bezirk ist dem Kaminfcgermeister Georg Keil, Kaiferailee 11, teilt und umfaßt den südöstlichen Stadtteil und ist begrenzt je zur Halste durch die Frankfurter Straße, Südanlage und Ostanlage.'
Der 2. Bezirk ist dem Kaminfegermeister Alexander Takacs Gießen Neustadt 58, zugeteilt und umfaßt den nordöstlichen Stadtteil mit der Begrenzung wie der 1. Bezirk. Dazu gehört noch die Marburger Straße und die in dieselbe einmündenden Straßen.
Gießen, den 17. Dezember 1927.
Kreisamt Gießen. I. V.: G ü n g e r i ch.
Bekanntmachung,
Betr.: Das Ergebnis der Hauptkörung 1927.
.... Nachstehend bringen wir zusammengestellt das Ergebnis der dies- jährigen j)auptförung der Faseltiere im Dienstbezirk des Dberveterinär- rates Prof. Dr. Knell zur allgemeinen Kenntnis. Es wurden besichtigt:
26 Bullen, davon mit der Note sehr gut in Haltung und Pflege: Großen-Linden, Heuchelheim, Lang-Göns, Leihgestern und Watzenborn- Steinberg. Gut waren die Bullenhaltungen in Mendorf (Lahn),' Gießen und Klein-Linden.
6 Eber, davon mit der Note sehr gut in Haltung und Pflege: Heuchelheim, Laug-Göns und Leihgestern. Gut waren die Eber in Gießen und Watzenborn-Steinberg.
24 Ziegenböcke, davon sehr gut in Haltung und Pflege: Gießen, Großen-Linden, Heuchelheim, Lang-Göns, Leihgestern und Watzenborn- Steinberg. Gut waren die Böcke in Allendork und Klein-Linden.
8 Schafböcke. Von ihnen erhielten die Note sehr gut die in Großen- Lmden. G t waren die Schafböcke in Mendorf (Lahn), Lang-Göns und Watzenborn-Steinberg.
Abgekörk wurden: Der Ziegenbock „Bariton" in Heuchelheim wegen Jnzuchtz der Bock „Burian" daselbst wegen Durchtrittigkeit, der Bock ,,r)-ranz" in Klein-Linden wegen Inzucht. Diese drei Böcke sind abzu- chaffen. Nicht körfahig waren ein ^jähriger Bock in Gießen und ein l^ahriger, langhaariger Bock in Großen-Linden; diese beiden sind sofort durch korfähige Böcke zu ersetzen. In Watzenborn-Steinberg fehlt der werte Ziegenbock.
Gießen, den 16. Dezember 1927.
Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.
Betr.: Schlußprüfung der Schulamtsanwärter.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Die Schlußprüfung für die Anwärter und Anwärterinnen des Volks- schuldienftes beginnen im Jahre 1928 am 12. Mürz und 5. 'November
Meldungen zu der ersten Prüfung find uns alsbald mit den vorgeschriebenen Belegen und dem Eingabestempel (1,50 NM.) vorzulegen.
, Wegen der weiteren im Jahre 1928 abzuhaltenden Prüfungen (für Zeichenlehrer, Turnlehrer nfro.) kann bei uns Auskunft eingeholt werden. Wir verweisen auch auf das Ausschreiben des Herrn Staatspräsidenten — Landesamt für das Bildungswefcn — vom 8. Dezember 1927 in Nr. 291 der Darmstädter Zeitung vom 12. Dezember 1927.
Gießen, den 14. Dezember 1927.
Hess. Kreisschulamt. I. V.: Fischer.
Dienstnachrichken des kreisamkes.
Nachdem in Arnshain (Kr. Alsfeld) die Maul- und Klaiienfeuche amtlich festgestellt worden ist, ist Ort und Gemarkung Arnshain zum Sperrbezirk und die Orte und Gemarkungen Bernsburg, Gleimenhain, Ruhlkirchen und Wahlen zum Beobachtungsgebiet erklärt worden.
In Dortelweil (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
Druck der Brühl'lchen U n i v er l i t 5 t s . Bu ck>. und S t ei.n d r u ck e r e i, N Lange, Gießen.


