Amtsverkündigungsblatt
für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
7lr. 38
Erscheint Dienstag und Freitag.
20. Mai
Aur durch die Post zu beziehen.
1927
Znhalts-Aebersicht: Straßensperre. — Flugveranstaltung auf dem Flugplatz Gießen am 22. Mai 1927. - Tollwutverdocht in Lollar. — Stei|c§« Verkaufsordnung. — Amtsveterinärstelle Grünberg. - Sütterlinschrift. — Dienstnachrichlen.
Straßensperre.
Der Bahnübergang Grünberg im Zuge der Provinzialstraße „Grünberg—Londorf" wird am 25. und 26. in a i d. 3. wegen Vornahme von Gleisarbeiten gesperrt.
Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über Göbelnrod—Beltershain.
Nach Mitteilung t>er Bahnverwaltung kann auch die Unterführung bei Gründ erg benutzt werden.
G i e ß e n, den 18. Mai 1927.
Provinzialdirektion Oberhessen.
Bekanntmachung.
B e t r.: Flug Veranstaltung auf dem Flugplatz Gießen am 22. Mai 1927.
Auf Grund des Art. 65 des Gesetzes betreffend die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen vom 8. Juli 1911 wird für die am 22. Mai 1927 stattfinüende Flugveranstaltung aus dem Flugplatz Gießen verordnet, was folgt:
Polizeiverordnung.
§ 1. Während des 22. Mai 1927 wird in der Zeit von 2 bis 7 Uhr nachmittags das Gelände, welches umgrenzt wird:
Im Süden von der Kreisstraße Gießen—Rödgen, im Osten von dem Bahndamm Gießen—Fulda, von dessen Kreuzung mit der Kreisstraße Gießen—Rödgen bis zum Ostrande des Waldes, genannt der Junkernstrauch, sodann in nördlicher Richtung durch den Wald bis zur Strupp- mühle, im Norden von der Wieseck bis zur Gansmühle, von dort in südlicher Richtung auf die Kreisstrahe Gießen—Rödgen zu am Ostrande des Trieb entlang, polizeilich gesperrt. Die Straße Wieseck—Alten-Vuseck ist nur für den Durchgangsverkehr geöffnet.
§ 2. Für die Dauer der Sperrzeit ist das Betreten des.oben bezeichneten Gebietes nur mit Ausweisen der Mugleitung, oder nach Lösung der von dieser ausgegebenen Eintrittskarten und lediglich auf -be-n von der Flugleitung hierzu 'bestimmten und kenntlich gemachten Zugangswegen gestattet.
§ 3. Die Kreisstraße Gießen—Rödgen wird von 2 bis 7 Uhr nachmittags für jeden Durchgangsverkehr von Fußgängern gesperrt.
Sie dient lediglich dem Verkehr vom und zum Flugplätze.
Ebenso ist die Kreisstrahe Gießen—Rödgen für den Durchgangsverkehr von Fahrzeugen jeder Art gesperrt.
Fahrzeuge dürfen diese Straße nur in der Richtung nach dem Flugplatz befahren. Die Rückfahrt hat über die 7. Schneise—Grünberger Straße zu erfolgen.
Ausgenommen hiervon sind Fahrzeuge, die Zwecken der Flugleitung dienen, und deren Führer im Besitz eines von der Flugleitung ausgestellten Ausweises sind.
§ 4. Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnung werden mit Geldstrafen bis zu 90 Reichsmark bestraft. !
Gießen, den 16. Mai 1927.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.
An den Herrn Oberbürgermeister der Stadt Gießen und die Bürgermeistereien der Gemeinden Rödgen, Wieseck und Alten-Buseck
zur Kenntnisnahme und ortsüblichen Bekanntmachung.
Gießen, den 16. Mai 1927.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.
Bekanntmachung.
Betr.: Tollwutverdacht in Lollar.
Zum Schutze gegen die Tollwut wird hiermit auf Grustd § 18 ff. 79 Abf. 2 des Reichsviehseuchengesetzes in Verbindung mit den §§ 112 sf. der Ausführungsvorschriften hierzu das Folgende angeordnet:
1. Sämtliche in Lollar vorhandenen Hunde, auch wenn sie nach Anordnung her Sperre in den Bezirk eingebracht -werden, sind auf die Dauer von mindestens 3 Monaten sestzulegen (zu -ketten oder einzusperren). Der Festlegung ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorb versehenen Hunde an der Leine gleichzuachten.
2. Die Ausführung von Hunden und Katzen aus dem gefährdeten Bezirk ist nur mit polizeilicher Genehmigung nach vorheriger tierärztlicher Untersuchung und nur -dann gestattet, wenn ein tatsächliches Bedürfnis zur Ausfuhr nachgewiefen ist.
3. Die Benutzung von Hunden zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß sie -fest angeschirrt und mit einem sicheren Maulkorb versehen sind.
4. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden nach § 74 bis 77 des Reichsoiehfeuchengesetzes bestraft.
Gießen, den 18. Mai 1927.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Stamm.
58 etr.: Fleis chverkaufso rdnun g; hier: die Vorrätighaltung von Hackfleisch.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden sowie die Gendarmeriesialionen des Kreises.
Mit Rücksicht aus die Bedeutung, die dem Hackfleisch bei der Entstehung von Fleischvergiftungen zukommt, ist in -die Fleischverkaufsordnung das SBerbot ausgenommen worden, Hackfleisch während der wärmeren Jahreszeit auf Vorrat herzustellen, und vorgeschrieben, daß solches Fleisch bei Bedarf stets frisch zu -bereiten ist.
Wir weisen auf diese Vorschrift erneut hin und empfehlen-, die Durchführung der Vorschrift streng zu überwachen. Besondere Aufmerksamkeit ist den Pferüemetzgereien zuzuwenden.
Gießen, den 18. Mai 1927.
Kreisamt Gießen. I. 58.: Dr. Stamm.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Amtsoeterinärstelle Grünberg.
Veterinärrat Dr. Martin ist vom 19. Mai 1927 bis 2. Juni 1927 beurlaubt: die Vertretung übernimmt Veterinärrat Dr. Stein, Gießen.
Gießen, den 19. Mai 1927.
Kreisamt Gießen. 3.58.: Dr Stamm.
58 et r.: Sütterlinschrift.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir machen Sie auf die Schrift von Friedrich Melchior „Die Neugestaltung des Schreibunterrichts nach Sütterlin" (Verlagshaus Darmstadt, Preis 1 Reichsmark) aufmerksam.
Das Buch führt in klarer Weife -in die neue Schreibweise ein.
Gießen, den 16. Mai 1927.
Hess. Kreisschulamt. 1.58.: Fische r.
Dienstnachrichlen des kreisamkes.
In Rockenberg (Kreis Friedberg) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
In Heegheim (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
In Ober- und Nieder-Mockstadt (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
Druck der Brühl'schen Universitäts-Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen, i


