Amtsverkündigungsblatt
für die provinzialdirekiion Oberhesse» und für das Kreisamt Gieße»
7k. 20 Erscheint Dienstag und Freitag. -18. März Nur durch die Post zu beziehen. 1921
Jnhalts-Aeoersicht: Bildung einer öffentlichen Wassergenofsenfchaft der Gemarkung Annerod. — Forst- und Waldschutz. — Gesuch um Erlaubnis jur Erbauung eines neuen Schlachthauses in Aliendorf a. d. Lahn. — Territorialgeschichte der Wetlerau. — Vergütung für den nebenaintlichen Fortbildungsjchuluntercicht. Anweisung der Vergütung für die nebenamtlichen Handarbeitslehrerinnen. — Dienstnachrichten.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Bildung einer öffentlichen Wassergenossenschast zur Entwässerung in den Fluren 1 bis 5 und 8 der Gemarkung Annerod, Kreis Gießen.
Der Herr Minister für Arbeit und Wirtschaft hat durch Verfügung vom 8. März 1927 zu 21 r. 211. 21.28. L. 3238 dem Statut der obengenannten Wassergenossenschaft die Genehmigung erteilt. Gemäß Artikel 39 des Gesetzes, die Bäche und die nicht ständig fließenden Gewässer betreffend, in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. September 1899 wird nachstehender Auszug aus dem Statut mit dem Anfügen zur öfsentlichen Kenntnis gebracht, daß dieses mit seiner Verkündigung in Kraft tritt:
1. Name der Genossenschaft: Wassergenossenschaft Annerod;
2. Sitz derselben: Annerod;
3. Gegenstand des Unternehmens: Entwässerung der Fluren 1 bis 5 und 8 der Gemarkung Annerod; f
4. die von der Genossenschaft ausgehenden Bekanntmachungen werden in ortsüblicher Weife in der Gemeinde Annerod Veröffentlicht. Die Ausmärker werden besonders benachrichtigt.
Gießen, den 15. März 1927.
Kreisamt Gießen. I. V.: Or. Stamm.
Bekanntmachung.
Auf Grund des Artikels 79 des Gesetzes, die Bäche und die nicht ständig fließenden Gewässer betreffend, in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. September 1899 wird die erste Generalversammlung auf Mittwoch, den 6. April L 3., vormittags 10 Uhr, in das Gemeindehaus Annerod anberaumt.
Tagesordnung: Wahl des Genossenschaftsvorstandes.
Gießen, den 15.März 1927. f
Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. St a mm.
Betr.: Forst- und Jagdschutz; hier: Mitnahme von Hunden in Felder und Wälder.
An die Orkspolizeibehörden und die Gendarmerieskakionen des Kreises.
Nach Art. 25 des Hessischen Jagdstrafgesetzes vom 19. Juli 1858 macht sich derjenige strafbar, der einen Hund in fremdem Jagdgebiet bei sich hat und denselben außerhalb der erlaubten Verbindungswege über 100 Schritte von diesem entfernt frei herumlaufen läßt.
Wir beauftragen Sie, alle Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung unnachsichtlich zur Anzeige ,ju bringen. Die Ortspolizeibehörden werden beauftragt, das ihnen unterstellte Polizei- und Feldschutzpersonal entsprechend anzuweisen. ’
Gießen, den 16.März 1927.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Stam m.
Bekanntmachung.
B e t r.: Gesuch des Friedrich B i n z zu Allendors a. d. Lahn um Erlaubnis zur Erbauung eines neuen Schlachthauses.
Friedrich Binz zu Allendorf a. d. Lahn beabsichtigt, auf seinem Grundstück Flur I Nr. 412/413 eine Schlachthausanlage zu errichten. Pläne und Beschreibung liegen während einer Frist von 14 Tagen auf der Bürgermeisterei Allendorf a. d. Lahn offen. Etwaige Einwendungen sind während
der Offenlegungsfrist bei Meldung des Ausschlusses bei der Bürgermeisterei Allendorf a. d. Lahn schriftlich oder zu Protokoll vorzubringen.
Gießen, den 14. März 1927.
Kreisamt Gießen. 3. 23.: Wolf.
Betr.: Territorialgeschichte der Wetterau.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Am 9. Februar sprach in der heimatkundlichen Arbeitsgemeinschaft des Kreises Friedberg Herr Dr. Uhlhorn aus Marburg über „Allgemeine Territorialgoschichte der Wetterau". Wie uns der Geschichtsverein Friedberg mitteilt, ist es dem Redner in ausgezeichneter Weise gelungen, nachzuweisen, in welch hohem Maße die beschichte der Wetterau von der Bodengestaltung und geologischen Beschaffenheit abhängt. Der Vortrag habe völlig neue Gesichtspunkte erschlossen.
Der Bortrag wird vom April d. I. ab in Band 8 der „Friedberger Geschichtsblätter" erscheinen. Uhlhorns Wetterauer Territorialgeschichte kann einzeln nur nach Vornusbestellung bei dem Berlage C. Bindernagel, Friedberg (Hessen) abgegeben werden. Schlußtermin ist der 31. März 1927.
Wir weisen Sie auf das Werk hin.
Gießen, den 14. März 1927.
Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Fischer.
Betr.: Die Vergütung für den nebenamtlichen Fortbildungsschulunterricht.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, die Kostenverzeichnisse für die Monate Januar bis März 1927 bis spätestens zum 25. März an uns einzusenden.
Gießen, den 15. März 1927.
Hess. Kreisschulamt. I. V.: Fischer.
Betr.: Die Anweisung der Vergütung für die nebenamtlichen Handarbeitslehrerinnen.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Zur Anweisung der Vergütung für die nebenamtlichen Handarbeitslehrerinnen, soweit sie Unterricht in der Volksschule erteilen, bedürfen wir für das neue Schuljahr folgender Angaben:
1. Vor- und Zunahme der Lehrerin.
2. Seit wann im Dienst?
3. Wochenstundenzahl in der Volksschule von Ostern 1927 ab.
4. Erteilt die Lehrerin Unterricht in einer Nebengemeinde? In welcher? Wieviel Wochenstunden?
5. Wieviel Schülerinnen zählen die einzelnen Abteilungen?
Die Berichterstattung erstreckt sich auf die nebenamtlichen Handarbeitslehrerinnen, sowie auf die noch nicht eingeftuften techn. Anwärterinnen; fie erstreckt sich nicht auf die hauptamtlichen (eingestuften) techn. Lehrerinnen und Anwärterinnen.
Ihrem Bericht sehen wir bis spätestens zum 27. März entgegen.
Gießen, den 15. März 1927.
Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Fischer.
Diensinachrichken des kreisamkes.
Heinrich Sehrt II. aus Steinbach wurde als Fleischbeschauer für die Gemeinden Steinbach, Albach sowie als Stellvertreter für die Gemeinden Annerod, Garbenteich und Hausen bestellt und verpflichtet
Druck der Brühl'schen An iv erf i t ä t s - Vu ch. und S t e i n & r u d e r e i. 2k Lange Gießen
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